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Haus selber bauen - Bautafel?

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  •  jungatirola
17.6. - 4.7.2014
35 Antworten 35
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Haus selber bauen
hallo
hab eine rechtliche frage:
ich möchte mein massivhaus, zusammen mit meinem onkel (er ist gelernter maurer, arbeiter jetzt im büro) sowie meinen 3 brüdern selbst aufbauen.
d.h. schalung ausleihen, kran ausleihen, ziegel selbst kaufen, beton selbst bestellen und alles selber erledigen.
hab nun eine rechtliche frage:
- früher hat es ja diese bautafel gegeben - braucht man so etwas heute auch noch?
- bzw. kann es irgendwelche probleme mit der finanz oder dem arbeitsinspektorat geben?

  •  gdfde
  •   Gold-Award
2.7.2014  (#21)

zitat..
energie_experte schrieb: Bauführer: Hier kann ich nur für NÖ sprechen, doch ein Bauführer ist NICHT erforderlich. Wenn kein Bauführer bestellt ist, dann wird nach Fertigstellung des Bauwerkes von der Baubehörde eine "Abnahmeprüfung" mit einem Sachverständigen (von der Gemeinde bestellt) durchgeführt.


Mhmm, das sieht die Bauordnung aber anders, war auch bei uns so.
"§ 25 Beauftragte Fachleute und Bauführer
(1) Der Bauherr hat mit der Planung und Berechnung des Bauvorhabens Fachleute zu betrauen, die hiezu gewerberechtlich oder als Ziviltechniker befugt sind. Besitzt der Bauherr oder einer seiner Dienstnehmer selbst diese Befugnis, ist eine solche Betrauung nicht erforderlich.

(2) Die Arbeiten für Vorhaben nach § 14 Z. 1, 2, 4, 5, 7 und 8 sind durch einen Bauführer zu überwachen. Für dessen Befugnis gilt Abs. 1 sinngemäß. Davon abweichend, darf eine Gebietskörperschaft, die selbst Bauherr ist oder diesen vertritt, eine Person, die in einem Dienstverhältnis zu ihr steht und die die gleiche Befähigung besitzt, die zur Erlangung der Befugnis nach Abs. 1 erforderlich ist, zum Bauführer bestellen. An der Ausführung des Bauvorhabens darf ein Bauführer nur dann beteiligt sein, wenn er im Besitz einer Befugnis nach Abs. 1 ist.

(3) Spätestens wenn der Bauherr der Baubehörde den Baubeginn meldet, hat er gleichzeitig den Bauführer bekannt zu geben. Die Baubehörde hat dem Bauführer je eine Ausfertigung des Baubewilligungsbescheides sowie seiner mit einem Hinweis auf ihn versehenen Beilagen (Bauplan, Baubeschreibung etc.) auszufolgen.

(4) Legt der Bauführer seine Funktion zurück, hat er dies der Baubehörde mitzuteilen. Die ihm zur Verfügung gestellte Ausfertigung des Baubewilligungsbescheides samt Beilagen ist zurückzustellen. Die Ausführung des Bauvorhabens ist zu unterbrechen, bis ein neuer Bauführer namhaft gemacht ist."

zitat..
jungatirola schrieb: ich möchte mein massivhaus, zusammen mit meinem onkel (er ist gelernter maurer, arbeiter jetzt im büro) sowie meinen 3 brüdern selbst aufbauen.


Das steht m.E. eher auf wackeligen Beinen...wegen dem Onkel als gelernten Maurer und der Verhältnismässigkeit (ganzes Haus).
Wenn der Onkel vorm Grillabend schnell mal eine aufgestemmte Leitung zuputzt, wird´s eher egal sein.
Das ganze Thema Schwarzarbeit und Nachbarschaftshilfe is eher schwammig definiert, auch selbst dann, wenn kein Geld fließt.
Z.b. Freund (Elektriker) macht div. Installationen, du (Mechaniker) reparierst im Gegenzug seine Autos, beides ohne Geldfluß --> Schwarzarbeit.

Aber auch hier gilt, wo kein Kläger, da kein Richter und die Finanzbeamten sind wohl auch unterschiedlich und werden nicht alles so eng sehen, vor allem bei Familien oder Freundschaftsdiensten.

Wenn allerdings dein "bester" Freund aus der Slowakei ned mal deinen Nachnamen weiß und schon 3 Wochen durchgängig bei dir arbeitet, wirds eher schwierig zu beweisen sein emoji



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  •  Lisi33
3.7.2014  (#22)
Hallo,

also bezüglich Verwandschaftshilfe hatten wir mal bei der BH nachgefragt ob sie wissen wie das genau aussieht. (Haben auch 2 Onkeln die Maurer und Installateur sind)

Beim Bruder, der auch Maurer ist, waren sie sich einig, dass dies kein Problem ist. Allerdings dürfte die Bezeichnung "Verwandte 1. Grades" eine Auslegungssache sein.

Ich für meinen Teil zähle ja Eltern, Geschwister, Tanten/Onkeln, Cousinen/cousins und auch Großeltern dazu.
Wir konnten an dem Tag nichts weiteres herausfinden. Es gab nur den Hinweis direkt bei der Finanz zu fragen. Aber man will ja keine schlafenden Hunde wecken =)

Grüße

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  •  deejay
3.7.2014  (#23)
ich wiederhole mich, ich habe bei der finanz angerufen, du musst denen auch nicht deinen namen sagen, die geben dir auch so eine auskunft.
man kann sich am telefon ja auch mit einen anderen namen vorstellen.
im übrigen, ist es ja positiv wenn man sich erkundigt was erlaubt ist und was nicht.


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  •  rk515
  •   Gold-Award
3.7.2014  (#24)
die finanz interessierts herrzlich wenig, wenn ein privater sein einfamilienhaus mit familienhilfe aufstellt.

die sind hinter brauträger un großbauten her, was schwarzarbei betrifft.

ausserde weiß die politik und auch die finanz ganz genau, wenn "schwarzarbeit" großflächig auch für private verboten werden würde, dann würden 2/3 der Häuser in A nicht stehen.
weil sichs keiner leisten kann.

ich hatte beim ganzen rohbau keine bautafel hängen und keinen hats gekratzt.

offizielle hate ich 1.. sehr viel steuerbegünstigte anteile aber bei dem.

material, beton hab ich alles selbst besorgt. beton zu 100 % black...

keinen hats gekratzt.

am land isses mit sicherheit was anderes wie in der stadt

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  •  deejay
3.7.2014  (#25)
rk das ist so nicht ganz richtig.
sie sind neben den bauträgern sehrwohl auf private aus.
und zwar jene, die sozialhilfe/arbeitslosen beziehen und von montag bis sonntag pfuschen gehen.
und ganz ehrlich, das ist auch gut so!
das hat mir einer von der finanzpolizei gesagt welcher als patient (wie ich noch auf unfall war) bei mir war.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
3.7.2014  (#26)
ehrlich?

ja eh.. sowas find ich auch in ordnung.

letztens war eine kundin bei mir in der bank und fragte mich ganz erstaunt, ob ich denn nicht wisse, dass man neben dem Arbeitslosengeld noch geringfügig dazu verdienen darf. (mit nem dicken grinser drauf)
meine antwort drauf: nee, sorry, bin so selten arbeitslos,ich weiß das nicht.

da hab ich mich ach ein bisschen gewundert.

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  •  deejay
3.7.2014  (#27)
Der meinte, der Familienvater der sich am Wochenende mal einen hunderter dazu verdient weil er mit seiner Familie auch mal in den Urlaub fahren möchte, sei ihnen völlig egal, aber die andern halt nicht.
Und das finde ich auch ok so.

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  •  bautech
3.7.2014  (#28)
Die Aussage, dass die Finanz auf private Häuslebauer nicht losgeht unterschreib ich nicht, ich hatte mal während der Rohbauphase um 19:30 Besuch von 2 Finanzlern...
Nach kurzem Rundgang in der Baustelle (hab ja nix zu verbergen) und Erklärung meinerseits, warum ich so viel selber machen können sollt (ein Dienstausweis eines öffentlichen Arbeitgebers hilft hier oft Wunder) wolltens halt die Unterlagen (Fenstermontage, Dach, BM, Dachdeckung, Spengler - alles halt mit Rechnung hinterlegt) per mail von mir...
Hab denen mal die vorliegenden Unterlagen nachgereicht, 1 Woche später hab ich die Meldung bekommen, dass kein Verfahren gegen mich aufgenommen wird!

Ist aber auch in der Stadt passiert...

ng

bautech

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
3.7.2014  (#29)

zitat..
bautech schrieb: wolltens halt die Unterlagen (Fenstermontage, Dach, BM, Dachdeckung, Spengler - alles halt mit Rechnung hinterlegt) per mail von mir..


Na bumm.
Obs damit wirklich durchgekommen wären, bezweifel ich mal...ala, ich hab die Rechnung verloren und die Firma vergessen emoji
Wenn das rechtens wäre, würds überhaupt keine Schwarzarbeit mehr geben...die könnten ja dann einfach von jedem Hausbesitzer mit der Fertigstellungsanzeige gleich die Rechnungen verlangen...kannst das nicht belegen, ist´s Schwarzarbeit...

Wenn´s auf frischer Tat jemanden ertappen, hat man Erklärungsnotstand.

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  •  Makra
  •   Silber-Award
4.7.2014  (#30)
@bautech, unserem Nachbarn der auch gerade baut, gings genau so! Musste auch alles mit Rechnungen nachweisen und meines Wissens nach ist das sehr wohl rechtens, man muss einen gewisse Zeitraum die Rechnungen aufbewahren um diese im Falle offen zu legen.

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  •  energie_experte
4.7.2014  (#31)
@gdfde - Lieber gdfde, man sollte Gesetzestext immer als Ganzes bis zum Schluss lesen.

zitat..
Wird keine Bescheinigung nach Abs. 2 Z. 3 vorgelegt, hat die Baubehörde eine Überprüfung des Bauwerks auf seine bewilligungsgemäße Ausführung durchzuführen. § 33 Abs. 2 und 3 gilt sinngemäß.

Absatz 2 Ziffer3:
eine Bescheinigung des Bauführers (§ 25 Abs.2)über die bewilligungsgemäße Ausführung (auch Eigenleistung) des Bauwerks,


Ich habe auch bei meiner Bauverhandlung (Gartenmauer) den Sachverständigen gefragt, ob ich einen Bauführer brauche. Antwort: Nein. Wenn kein Bauführer bestellt ist, dann muss die Baubehörde nach Fertigstellung die ordnungsgemässe Ausführung selbst begutachten.
Muss aber zugeben, dass ich bei meinem Haus schon einen Bauführer hatte. Der hat auch meinen Rohbau gebaut.

Aber ich las im Forum hier einen Beitrag, der sein Haus komplett ohne Bauführer gebaut hatte (ob das stimmt?).
Theoretisch bestätigt der Bauführer nur die ordnungsgemässe und lagerichtige Ausführung des Bauwerkes, sprich ob es auch so gebaut wurde wie im Plan.

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  •  energie_experte
4.7.2014  (#32)

zitat..
Makra schrieb: man muss einen gewisse Zeitraum die Rechnungen aufbewahren um diese im Falle offen zu legen.


Und wie lange? In welcher Verordnung oder in welchem Gesetz steht das bitte? Als Privatmann bin ich nicht verpflichtet, Rechnungen aufzuheben. Aus eigenem Interesse sollte man das schon tun (Förderungen etc.) aber mit Verpflichtung?
Wenn der Bauherr eine Firma ist, ist das schon anders. Aber als Privater?
Da halte ich es so wie mit dem lieben Kollegen gdfde: Wenn mich einer danach fragt dann habe ich die sogenannte "vorübergehende Blitz-Alzheimer" emoji Die sollte dann gleich wieder verschwinden, sonst vergisst man ja, wo sein eigenes Haus steht emoji emoji emoji
Warum sollte man nicht in seinem Haus viel Eigenleistung erbringen können? Ausnahmen sind vielleicht Leute, die zwei linke Hände haben aber sonst....emoji

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  •  bautech
4.7.2014  (#33)
@energie_experte - Der von Dir zitierte §25 der NÖ BO ist im gesamten so zu lesen:

§ 25 Beauftragte Fachleute und Bauführer

(1) Der Bauherr hat mit der Planung und Berechnung des Bauvorhabens Fachleute zu betrauen, die hiezu gewerberechtlich oder als Ziviltechniker befugt sind.
Besitzt der Bauherr oder einer seiner Dienstnehmer selbst diese Befugnis, ist eine solche Betrauung nicht erforderlich.

(2) Die Arbeiten für Vorhaben nach § 14 Z. 1, 2, 4, 5, 7, 8 und 9 sind durch einen Bauführer zu überwachen. Für dessen Befugnis gilt Abs. 1 sinngemäß. Er muß gewerberechtlich oder als Ziviltechniker zur Planung oder Berechnung dieses Bauvorhabens bzw. dessen Teile sowie zur Übernahme der Bauleitung befugt sein. Davon abweichend, darf eine Gebietskörperschaft, die selbst Bauherr ist oder diesen vertritt, eine Person, die in einem Dienstverhältnis zu ihr steht und die die gleiche Befähigung besitzt, die zur Erlangung der Befugnis nach Abs. 1 erforderlich ist, zum Bauführer bestellen.

(3) Spätestens wenn der Bauherr der Baubehörde den Baubeginn meldet, hat er gleichzeitig den Bauführer bekannt zu geben. Die Baubehörde hat dem Bauführer je eine Ausfertigung des Baubewilligungsbescheides sowie seiner mit einem Hinweis auf ihn versehenen Beilagen (Bauplan, Baubeschreibung etc.) auszufolgen.

(4) Legt der Bauführer seine Funktion zurück, hat er dies der Baubehörde mitzuteilen. Die ihm zur Verfügung gestellte Ausfertigung des Baubewilligungsbescheides samt Beilagen ist zurückzustellen. Die Ausführung des Bauvorhabens ist zu unterbrechen, bis ein neuer Bauführer namhaft gemacht ist.


Ich hab mal der Einfachheit halber die relevanten Stellen eingefettet...
Quelle: http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2011111/LRNI_2011111.html

Was kann man da bitte falsch verstehen? Einzig die Vollendungsanzeige kann ohne Bauführer gemacht werden... das stimmt! Das fertige Gewerk kann die Behörde auch abnehmen - aber in der Bauphase benötigst immer einen Bauführer!

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  •  bautech
4.7.2014  (#34)

zitat..
energie_experte schrieb: Und wie lange? In welcher Verordnung oder in welchem Gesetz steht das bitte? Als Privatmann bin ich nicht verpflichtet, Rechnungen aufzuheben. Aus eigenem Interesse sollte man das schon tun (Förderungen etc.) aber mit Verpflichtung?


Hmmm, wennst es von der Steuer abschreibst dann 7 Jahre mein ich mal emoji
Mußt natürlich nicht, ich persönlich zahl aber nicht gern zurück (hätt ich übrigens auch schon, würd ich mir nicht alles aufheben...)!

ng

bautech

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
4.7.2014  (#35)
@energie_experte - Wie bekommst du {quote]
eine Bescheinigung des Bauführers (§ 25 Abs.2)über die bewilligungsgemäße Ausführung (auch Eigenleistung) des Bauwerks,

,
wenn du keinen Bauführer hast emoji

Und der Tim Tailor Heimwerker King hat normalerweise nicht die Befugnis, Bauführer spielen zu können.

Was dennoch oft gemacht wird...eine Baufirma/Baumeister, bei der du z.b. das Material einkaufst, macht dir den Bauführer und unterschreibt dafür.

Setzt aber trotzdem voraus, dass man alles lt. Plan macht, sonst gibt´s bei der Fertigstellungsanzeige Probleme und die Firma wird dir dafür nicht die Unterschrift geben.

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