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haus vermieten, worauf achten

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  •  Jelly
24.1. - 7.2.2013
14 Antworten 14
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hallo an alle,

ich bin gerade debei ein älteres haus zu renovieren, dies müsste eigentlich in den nächsten paar wochen abgeschlossen sein (wie ich hoffe ;))

nun habe ich ein paar fragen bezüglich der vermeitung

da wir sehr viel selbst gemacht haben weiß ich nicht was man von den "errichtungskosten" absetzen kann, da ich gelesen habe, dass man das nur machen kann, wenn es von profis gemacht wurde

dass man den kaufpreis des hauses (!) pro jahr mit 1,5% absetzen kann ist mir bekannt
dass die betriebskosten abzusetzen sind ebenso

gibts da noch andere dinge die man absetzen kann???

im internet findet man leider nur sehr viele infoseiten für MIETER und eher weniger für VERmieter

weiters habe ich eine frage zur einrichtung

wir haben eine küche die wir auch einbauen, einzig der geschirrspüler fehlt

wie sollt man das am besten machen? einen geschirrspüler kaufen?
die küche mit vermieten? oder eine ablöse verlangen/vereinbaren?

das selbe gilt auch füs bad!
soll man das möblieren? und dann wieder: mit vermieten oder ablöse vereinbaren???

kann mir vorstellen, wenn man das mit vermietet, und dann ein türknopf locker wird, wird man vom (bösen) vermieter gerufen um das zu "beheben"

  •  creator
  •   Gold-Award
24.1.2013  (#1)
natürlich kann man auch zweckdienliche werbungskosten - absetzen, allerdings sind sowohl der vertrag wie auch die einnahmen zu versteuern: http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/Produkt/Detail&cid=318859101468
http://www.bmf.gv.at/Steuern/Brgerinformation/Vermieten/VermietungvonGrunds_5191/_start.htm

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  •  Jelly
25.1.2013  (#2)
@ creator - danke für die links

irgendwo habe ich aber gelesen, dass man so instandsetzungkosten nur absetzen kann, wenn es von profis inkl. rechnung gemacht wurde
in den texten des BMF steht dazu aber nichts

wäre ja auch schade, wenn leute bestraft werden, die das selber machen können
natürlich wird dann auch der nachbarschaftshilfe "eher" der freie lauf gelassen


und wer kann was zur "empfohlenen" bzw üblichen einrichtung sagen?

küche/bad möbliert, ablöse oder mit vermieten???

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  •  creator
  •   Gold-Award
25.1.2013  (#3)
zu einrichtung und möblierung kann ich nix generelles - sagen... das kommt halt darauf an, wie du das objekt vermarkten willst - da sollte halt alles zusammenpassen.

weiß nicht, wie sich altes objekt und hypermoderner innenraum stylen lassen, noch dazu gefällt mir sowas ned, aber ganz viele stehen drauf... da bin ich keine referenz...
ohne bad und küche wird das halt schwieriger, auch von den mietkatagorien. welcher mieter lässt sich schon darauf ein, viel in ein haus zu investieren, um dann die rückführung in den ursprünglichen zustand im vertrag zu haben? du wirst wenig seriöse mieter finden, die dir küche und bad schenken... andererseits schauen die meisten halt auf kleinigkeiten, weil sie das große ganze eh ned checken. mit badfliesen und -möbel kannst viel verhauen, andererseits stehen viele auf "frisch renoviert".

da musst wohl selbst checken, was du dir zutraust und was gewinnbringend ist...

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  •  atma
  •   Gold-Award
25.1.2013  (#4)
ich würd auch sagen, dass is abhängig davon, wie lang du vermietest... ich würd mir bei einem vertrag auf 1 jahr keine eigene küche einbaun wollen... wenns längerfristig ist, wär mir die eigene küche lieber als eine "gebrauchte"...

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  •  Jelly
25.1.2013  (#5)
danke für eure antworten

wie man es macht, macht man es eh verkehrt

also gibts da keine "grund" regeln!?

die küche haben wir und die werden wir auch einbauen, setzen ja auch die steckdosen passend dazu

und beim bad werden wir schauen, ob wir was passendes finden

aber ob man das EHER mitvermieten oder verkaufen (ablöse) soll, habt ihr noch nicht gesagt ODER???

zum thema "vermietungsdauer" gibts da irgendwelche tipps???

man sollte ja einen mietvertrag nicht ZU lange laufen lassen oder?

hab von einer bekannten gehört, dass sie probleme mit ihrem mieter hat, der sich bei allem und jedem quer stellt, und sie ihn nicht "raus werfen" kann, weil er noch einen meitvertrag bis 20XX hat.

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Hallo Jelly,
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  •  creator
  •   Gold-Award
25.1.2013  (#6)
de facto wirst du zmindest das bad mitvermieten müssen, weil fest mit dem haus verbunden - durch abschlagen getrennte fliesen sind nicht sooo toll.
badmöbel kann man mitverkaufen, sinnvoll nach abschreibungskriterien ist das auch nicht.
ggf. kannst due es - ähnlich einer bemusterung - als "mitbestimmungsrecht" des mieters verkaufen, wennst mieter zwischen fliese x,y und z wählen lässt. ist ja bei gemeindewohnungen oder betreutem wohnen auch nicht anders... mietobjekt halt mit bad + küche, x,y und z zum preis x, sonstiges gegen aufpreis...

keine ahnung vom haus, nehme mal an, dass du nicht im anwendungsbereich des mrg (=> §1 abs 2 z 5 mrg http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002531 )agierst. da ist dann die befristung nicht so wichtig,wie wenn's mrg-konform sein soll.

schau' dir einfach ein paar vertragsmuster an, z.b. ein ziemlich harter im mrg-bereich: http://www.wlp-immobilien.at/wlp-immobilien.at/Download/MV-Muster.pdf

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  •  Jelly
25.1.2013  (#7)
danke für den mustervertrag

so "hart" ist der ja gar nicht (naja aus VERmieter-sicht eben) ;)

die fleisen fürs bad sind schon gekauft ;) sind aber, ich würde mal sagen, alltagstauglich, aber naja, jedem gefällt halt was anderes

und beim bad meinte ich ja explizit die MÖBEL, und nicht die badewanne oder den waschtisch

was genau meinst du damit?

zitat..
badmöbel kann man mitverkaufen, sinnvoll nach abschreibungskriterien ist das auch nicht.


meine vorstellung ist eben:

entweder man verkauft die möbel (küche, bad) um X euro, oder man vermietet sie mit, also sie würden in meinem besitz bleiben

bei zweiter variante befürchte ich aber, dass der (gehässige) mieter dann wegen jeder kleinigkeit anruft und verlangt dass ich das schanier wieder nachstellen dar
(überspitz formuliert)

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  •  deejay
25.1.2013  (#8)
bevor wir in unser haus gezogen sind, waren wir auch auf miete in einem haus.
die küche habe ich vom vormieter abgelöst und wurde mir auch wieder abgelöst, der vermieter wollte damit nichts zu tun haben.
die badezimmermöbel wurden aber mit vermietet.
wir haben es dort generell so geregelt, wenn was defekt war, habe ich das besorgt und selbst reperiert, er hat es bezahlt.
war ein kurzer anruf, er hat gesagt, passt mach das und ich hab ihm die rechnung zukommen lassen.
es war auch ein rasenmäher usw. inkludiert. als der mal nicht mehr wollte, hab ich ihn angerufen, er hat mir ein bugdet zur verfügung gestellt und ich habe einen neuen besorgt.

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  •  creator
  •   Gold-Award
25.1.2013  (#9)
badmöbel halt.. vom spiegelschrank bis hängekasteln, - sideboards, etc. sinnvoll nicht, weil feuchte nicht immer soo toll ist...

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  •  4home
  •   Bronze-Award
26.1.2013  (#10)
Das Vermieten eines Hauses ist eine Geschäftstätigkeit wie viele Dinge auch. Die eingebaute Küche und das funktionelle Bad sollte im Mietpreis inbegriffen sein. Vor der Unterschrift wird alles mit Foto festgehalten und in der Funktion festgelegt. Damit es bei Lösung des Mietvertrages wenig Interpretationsspielraum gibt.
Alle Entstehungskosten -- Material, Möbel, Küchengeräte, Handwerkerkosten -- sind abschreibbar. Da sie ja eine Investition in das Geschäft sind. Die Arbeiten die man selber macht kann man natürlich nicht in diese Berechnung einbeziehen.

Man muß sehr genau schauen das man sich nicht um € 50,00 Ersparniß bemüht und übersieht das einem der 100erter bei der Tasche heraus fällt emoji.

Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass ein betriebswirtschaftlich, ökonomisch und optisch durchdachtes Mietopjekt bessere Mietpreise erzielt. Auch ist in der Regel ein Mieter durch die Art der Gestalltung und dem Auftreten des Vermieters selektiert. Das wiederum bringt eine bessere Bewirtschaftung und Rendite des Opjektes.

Wenn der Vermieter ein Opjekt zur Miete ausschreibt an dem offensichtlich ist, dass an allen Ecken und Enden wegen der besseren Rendite gespart wurde, werden die Mieter auch andere Maßstäbe bei der Behandlung des Vermieters anlegen.
Wer Andere über den Tisch ziehen will wird meist selber Opfer, wenn nicht sofort so offensichtlich.

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  •  Jelly
28.1.2013  (#11)
hallo und danke an alle!

werde mal schauen, wie wir das jetzt nun genau machen, das haus sollte in den nächsten 3-4 wochen soweit fertig sein, dass man es in div. internetseiten anbieten kann.

noch eine kleine frage zur miete selbst

wie sollte man das gestalten? was kann/darf/soll man denn alles in die "nebenkosten" verpacken?

es sieht dann ja folgendermaßen aus

miete: X euro
nebenkosten: Y euro
betriebskosten: Z euro

mit "betriebskosten" meine ich die strom und wasser kosten, die ja vom mieter direkt mit den lieferanten abgerechnet werden (wer kann sich da den zB stromlieferanten aussuchen? bzw wer kann den ändern?)

mit nebenkosten sind ja alle FIXkosten abgedeckt, wie grundsteuer, müllabfuhr, sonstige fixe abgaben an die gemeinde, schneeräumgebühren???, und was noch alles???

mit miete ist eben der reine mietzins gemeint, der eben für das haus anfällt

zur info an creator: habe mir das von dir empfohlene buch vom VKI (inkl. viele anderer bücher auch) schon bestellt, wenn die ankommen, sollten einige fragen geklärt sein

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  •  creator
  •   Gold-Award
28.1.2013  (#12)
da du offenbar nicht im mrg-anwendungsbereich oprierierst - kannst da ziemlich viel in die nebenkosten reinpacken, auch die gestaltung der miete ist frei, also z.b. mietreduktion gegen erhaltungsarbeit... sinnvollerweise halt rückversetzung in den vorigen zustand, einholung der bewilligung bei änderungen,haustiere ja/nein, wenn ja, welche, vpi-idexierung, detto bei "betriebskosten": dasd bleibt dir überlassen, ob du das dem mieter einräumen willst oder ned.
kaution samt veranlagung, sat-anlage, zweitschlüssel, betretungs- und kontrollrechte, zahlungsverzug, kündigungsrecht, mietkauf... keine ahnung, was du da machen willst - da bist du ziemlich frei. sag mal, was du willst, dann brauchen wir da ned die mega-liste reinstellen...

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  •  Jelly
28.1.2013  (#13)
naja es kommt ja nicht NUR drauf was ICH will, sondern auch ein KLEIN WENIG was der MIETER will oder??

wenn man forderungen stellt, die jenseits von gut und böse sind, ist das eine sache, aber ob man dann so massig mieter findet ist die andere sache ;)

ich rechne nicht mit dem großen mieteransturm.

aber okay, was ich will: ich will einen fairen mietvertrag, wobei ich natürlich sehr gerne VIEL in die nebenkosten rein stecken will, da diese ja nicht zum einkommen gezählt werden oder? also quasi durchläufer sind

natürlich fragt dann auch jeder mieter nach, wenn da steht dass der mietzins 300,- und die nebenkosten 400,- pro monat ist
ich denke auch das finanzamt fragt da mal nach oder? ;)

aber wie erkennt man da genau ob man im MRG anwendungsbereich ist oder nicht???

EDIT: @creator: beziehst du dich da auf den von dir verlinkten gesetzestext §1, absatz 2, punkt 5???

also EIN gebäude, mit nur EINER wohnung ALSO ein "ganz normales" einfamilienhaus?!?!

EDIT 2:

wie schauts denn mit der hausversicherung aus??? wer muss/kann die abschließen? die wird dann wohl auch in die nebenkosten rein gerechnet

bzw wie schaut das mit der eigenheim und einer haushaltsversicherung aus

eigenheim kann ja vom vermieter gemacht und weiterverrechnet werden, aber eine haushaltsversicherung??? das spricht dann wieder GEGEN eine mitvermietung von möbeln oder???

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  •  kech
7.2.2013  (#14)
eigene Erfahrung - Bei einer Wohnung in einem Einfamilienhaus oder einem EFH unterliegst du mW nicht dem MRG. Bei Unklarheit wende dich an den Hausbesitzerverband oder eine ähnliche Institution. Dort bekommst du kompetente Auskunft.
Die Hausversicherung schließt der Vermieter ab, für die Haushaltsversicherung ist der Mieter zuständig. Du kannst aber den aliquoten Teil der Hausversicherung als Nebenkosten weiterverrechnen.
Für die Höhe der Kaltmiete gibt es Richtwerte, abhängig vom Zustand des Mietobjekts. Das erfährst du auch über die einschlägigen Verbände (findest du sicher im Telefonbuch).

Wenn du Einrichtungsgegenstände mitvermietest, solltest du auf jeden Fall eine Kaution verlangen.
Das Finanzamt prüft den vergebührten Mietvertrag sehr sorgfältig. Wenn die Miete unverhältnismäßig gering ist, hast du Erklärungsbedarf.
Ich hoffe, das genügt dir fürs Erste.
mfg kech

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