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hallo - ehm ich hab grad keine Paragraphen parat...aber grundsätzlich zählt die projektion des umbauten raums auf der grundfläche...also um deine frage zu beantworten, es zählt die ausswand im 1.OG
(für die Berechnung gibts eine ganze Ö-Norm) Bezüglich Vereinbarung mit dem Nachbarn...das ist irrelevant, denn dein Vorhaben verstößt gegen ein Landesrecht...der OÖ Bauordnung von 1994... Was noch zu klären ist, obs einen Bebauungsplan gibt, der dies möglicherweise erlaubt (innerhalb eines Ortsgebietes gibts ausnahmen bezüglich Grundgrenzen,....) Am besten bei der Gemeinde fragen, die können as klären... so long sheep |
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Hi
Richtung Straße darfst oft einen "Erker" bauen, da gibts etwas mit 1/3 der Gebäude länge usw... also was du maximal darfst, steht in der bauordnung. seitlich wüßt ich nix, da die 3m Abstand auch wegen dem Brandschutz entstanden sind ... also vielleicht mit Brandschutzfenster usw... möglich dass du eine Ausnahme, aber am Besten nachfragen. lg! |
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Danke für die schlechten, aber hilfreichen Antworten!
Dann werd ich wohl nächste Woche mal dem Gemeindeamt einen Besuch abstatten! mfg |
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