« Finanzierung  |

Hausbau teilweise steuerlich absetzbar?

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  Languste
10.9. - 11.9.2018
11 Antworten | 10 Autoren 11
11
Wir haben seit Dez. 2017 bis August 2018 Haus gebaucht und sind nun fertig. Jetzt habe ich mit einem Kollegen gesprochen und dieser meinte das man bei der Arbeiternehmerveranlagung gewisse Dinge aufgrund von Schaffung von Wohnraum absetzen kann. Ist dies korrekt bzw. kennt sich hier wer aus damit?
Danke euch

  •  massiv50er
10.9.2018  (#1)
sowas hat es meines wissens mal gegeben. Galt aber nur bei Umbauten/Neubauten bis 2012 oder 2014 (nagel mich bitte nicht an die Jahreszahl fest).

LG

1
  •  LiConsult
10.9.2018  (#2)
Puh. Am besten Steuerberater fragen. Wenn einzelne Räume betrieblich genutzt werden, dann kann man die Afa geltend machen. Voraussetzung dafür ist aber eine Latte an Dingen.
Auf privater Ebene kann man die Wohnraumschaffung im Rahmen des Sonderausgabenviertel geltend machen (da aber glaube ich allerdings für Schaffung und Sanierung vor 1.1.2016 und mit Einschleifregelung, etc.). 
Steuerberater ist da sicher die richtige Anlaufstelle.

1
  •  felis
  •   Gold-Award
10.9.2018  (#3)
https://www.energiesparhaus.at/forum/34773
hier findest du vielleicht ein paar antworten, jedenfalls den link zum steuerbuch mit guten tipps.

1


  •  ChristianIV
10.9.2018  (#4)
 meines Wissens wurde das mit der letzten Steuerreform abgeschafft (mit ner gewissen Übergangsregelung)

irgendwie musste die "großzügige" Lohnsteuersenkung ja gegenfinanziert werden, die Wohnraumschaffungsabsetzmöglichkeit war meines Wissens eines der Opfer, aber wiegesagt Steuerberater fragen, bitte nicht unbedingt auf Alt-Aussagen vertrauen

1
  •  Baumau
  •   Gold-Award
10.9.2018  (#5)
Du kannst nichts absetzen (vorausgesetzt du bist nur Privatperson) und kannst dir den Weg zum Steuerberater sparen. Das kann ich dir auch beantworten.

Man konnte Ausgaben bis Ende 2015 absetzen und Ausgaben von 2016 bis 2020 nur, wenn mit der Bautätigkeit noch vor dem 01.01.2016 begonnen wurde.

Wie Christian richtig angemerkt hat, ist das eine der Auswirkungen der letzten Steuerreform.

1
  •  chrismo
  •   Gold-Award
10.9.2018  (#6)
Wurde eh schon richtig gesagt, dass es das nicht mehr gibt (die eine Hand gibt, die andere nimmt). Hier die offiziellen Infos dazu: https://www.bmf.gv.at/steuern/arbeitnehmer-pensionisten/arbeitnehmerveranlagung/sonderausgaben-im-einzelnen.html#Wohnraumschaffung_und_Wohnraumsanierung

1
  •  altehuette
  •   Gold-Award
10.9.2018  (#7)

zitat..
Baumau schrieb: Man konnte Ausgaben bis Ende 2015 absetzen und Ausgaben von 2016 bis 2020 nur, wenn mit der Bautätigkeit noch vor dem 01.01.2016 begonnen wurde.


Sind gerade noch reingefallen. Einzug Ende 2015. Wüsste aber nicht mehr, welcher Betrag absetzbar war!

1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
11.9.2018  (#8)

zitat..
Baumau schrieb: Du kannst nichts absetzen (vorausgesetzt du bist nur Privatperson) und kannst dir den Weg zum Steuerberater sparen. Das kann ich dir auch beantworten. Man konnte Ausgaben bis Ende 2015 absetzen und Ausgaben von 2016 bis 2020 nur, wenn mit der Bautätigkeit noch vor dem 01.01.2016 begonnen wurde. Wie Christian richtig angemerkt hat, ist das eine der Auswirkungen der letzten Steuerreform.


korrekt!

1
  •  coisarica
  •   Gold-Award
11.9.2018  (#9)
der betrag war ohnehin ein scherz. in summe konnten max. 730,-- an sonderausgaben abgeschrieben werden. bei 35% steueren sind das gerade mal 255,--.
wenn man bedenkt was ein hausbau so kostet.

1
  •  Baumau
  •   Gold-Award
11.9.2018  (#10)

zitat..
coisarica schrieb: der betrag war ohnehin ein scherz. in summe konnten max. 730,-- an sonderausgaben abgeschrieben werden. bei 35% steueren sind das gerade mal 255,--.
wenn man bedenkt was ein hausbau so kostet.


Eigentlich waren/sind es max. EUR 1.460, beim Alleinverdiener/-erzieher zum Beispiel.

Die eingesetzen Eigenmittel waren im Jahr der Zahlung absetzbar, das Fremdkapital zum Zeitpunkt der Rückzahlung. Somit hatte mir hier doch jahrelang die Möglichkeit Steuern zu sparen.

Generell ist es fraglich ob der EFH Bau subventioniert werden sollte, da EFH volkswirtschaftlich bei weitem teurer sind als Wohnungen oder Mehrparteienhäuser.

1
  •  rocco81
  •   Gold-Award
11.9.2018  (#11)

https://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/steuertipps/Sonderausgaben.html

Soviel können Sie höchstens geltend machen: 
   •  2.920 € ohne Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag
   •  5.840 € mit Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag. Außerdem: Wenn der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht zusteht, Sie aber mehr als 6 Monate im Kalenderjahr verheiratet waren oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebten und die Einkünfte Ihres Partners bzw. Ihrer Partnerin höchstens 6.000 Euro betrugen.
   •  bis 2015: 1.460 € zusätzlich, falls für mehr als sechs Monate Familienbeihilfe für mindestens drei Kinder bezogen oder Alimente bezahlt wurden. 

Wenn beide Arbeiten gehen kann jeder 2920€ geltend machen!
Das wissen viele nicht.


zitat..
altehuette schrieb: Sind gerade noch reingefallen. Einzug Ende 2015. Wüsste aber nicht mehr, welcher Betrag absetzbar war!


Baubeginn vor 2016 reicht auch, wir hatten zur Sicherheit die Verträge mit Bank und Baumeister unterschrieben und auch die erste Teilzahlung noch 2015 überwiesen.
So gibt es keine Zweifel über Baubeginn.
Über die Jahre zahlt kommt auch da was zusammen, außer man hat sowieso andere Sonderausgaben.

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: WBF-Tirol Schätzwert bei Verkauf - Einspruch