Hallo Zusammen! Ein guter Freund von mir, hat die Möglichkeit ein Haus zu kaufen.
Der Kaufpreis wären 190.000.- Euro und die Wohnbauförderung in Höhe von 63.000.- Euro muss übernommen werden (ob muss oder nicht - egal jetzt).
Jetzt haben wir diskutiert, welche Höhe dann im Kaufvertrag beim Notar drinnen steht - die 190.000- Euro oder die 253.000.- Euro. Weil schließlich und endlich ist es ja auch ein gewaltiger Unterschied bei den Kaufnebenkosten.
ja ich hoffe natürlich für ihn, dass es bei den 190.000.- Euro bleibt die es ausmacht, und nicht das er dann vom Land-Geld auch noch die "Nebenkosten" mitzahlen muss...
RETOUR!!!! - die gebühren werden von 253k berechnet!!!
weil das ja a der kaufpreis is... dann wird a schuldübernahme gmacht. sparen tut er sich de eintragungsgebüren fürs landesdarlehen weils eh scho drinnen steht.
Natürlich ist für ALLES (Notar, Grunderwerbssteuer, etc.)die Basis 253k - das ist schliesslich der Gegenwert der aufgewendet wird um das Grundstück samt Haus zu erwerben. Ist vollkommen egal ob das als Geld fliesst, in Form von Schuldübernahmen oder durch Lieferung von Goldbarren (klein) oder Schweinebäuchen (groß) erfolgt.
danke an samoth fürs bereiterklären den abwasch zu machen! darauf trink ich gleich mal atma's bierchen. ps.: es wird keine speisereste geben.... alles wird ratzeputz verspeißt