Hallo, wir bauen gerade ein Haus mit einer Baufirma. In unseren Grundriß-Zeichnungen ist die Haustür mit einer Flügelöffnung von 88 cm eingezeichnet. Sie schlägt so nach innen auf, daß dahinter gleich die Badezimmertür ist. Nun hat die Firma eine "zu große" Haustür bestellt (lt. Baubleistungsbeschreibung 1,10 m ) und eingebaut. Jetzt schlägt die Haustür innen ca. 10 cm über die Badezimmer-Öffnung hinaus. Unser Bauleiter weigert sich, diese Haustür zu ändern / neu zu bestellen. Was tun??? Regine
naja - Man könnte jetzt dumm sagen: Baubeschreibung vorher lesen. Aber wenn die geöffnete Eingangstüre über die Badezimmertüre drübersteht ist es doch so lange kein Problem, wie sie nicht an die eventuell geöffnete Badezimmertüre andonnert. Wenn dem so ist, könnte man sich überlegen die Anschlagseite einer der beiden Türen zu ändern (wenn die Eingangstüre schon mal drinnen ist bietet sich die Badezimmertüre an). Oder die Eingangstüre umdrehen (öffnet dann nach außen).
Planungsfehler - Klassischer Planungsfehler würde ich sagen: wäre die zeichnung nach Baubeschreibung erstellt worden, wäre dieser "Fehler" sofort aufgefallen. Hinter die Haustür soll eigentlich noch eine Heizung, dafür ist nun kein Platz, da die Tür direkt entlang der Bad-Wand aufschlägt. Wäre die Tür kleiner und die Zarge breiter, wäre es kein Problem. Haustür nach außen: Einbruchschutz?
Einbruchschutz - Wer hat denn die Zeichnung gemacht - dem könnte man dann noch an's Bein pinkeln. Ich bin aber dennoch ein Fan von breiten Eingangstüren. Da werdet ihr namlich noch eine ganze Menge durchquetschen müssen
Einbruchschutz ist ein untergeorndetes Thema. Eine Türe ist gleich schwer oder leicht zu öffnen ob sie rein oder raus aufgeht. Ist eher eine Frage des Geschmack, der lokalen Bedingungen (Wetter) und der Intelligenz der Besucher (wenn die direkt vor der Türe stehen gibts einen Nasenbeinbruch
grundsätzlich richtig - natürlich hat die baufirma die zeichnungen erstellt---deshalb sehen wir den Fehler auch nicht bei uns... Wir haben hinten (Wohnzimmer) 2 große Flügeltüren, da können wir jederzeit alles durchtragen! Das wäre kein Problem.
Tja, "ans Bein pinkeln..." ist ja gut gesagt, fragt sich nur wie, wenn der bauleiter alles abblockt. bräuchte da irgendeine "Grundlage" (ist die Zeichnung gültig?hätten wir alles nachmessen müssen? hätte der Bauleiter anders bestellen müssen???) wer ist im recht?
blöde situation - Irgendwie verkorkst. wenn's einen Rechtschutz gibt, würde ich von einem Anwalt mal einen Brief schreiben lassen, dass die entstehenden Zusatzkosten von der Firma zu tragen sind. Weil irgendwie scheint ja durch die falsche Türe auch die Heizungsmontage erschwert zu sein...
Hat der Bauleiter noch einen Chef oder ist er der Chef. Sonst einfach einen Brief and die Baufirma schreiben und um ein Gespräch auf der Baustelle bitten.
Nach was baut eigentlich der Bauleiter, wenn nicht nach Plan...
Türgrößen - werden unterschiedlich angegeben. 110 erscheint mir als ein Stock-Außenmaß. Ist für die Baubeschreibung üblich. 88 erscheint mir die Durchgangslichte (steht im Plan meist auf einer Mittellinie) Dabei ist 88 durchaus üblich. Als Hauseingangstüre darf er gar keine viel kleinere einbauen. Wichtig erscheint mir eine ganz andere Frage: War das im Plan so dargestellt, dass hinter der Türe ein Heizkörper platz hat? und War das auch so dargestellt, dass die Türen nicht ineinander schlagen?
Forts - Dann könnt ihr auch drauf bestehen. Dass der bauleiter abblockt, ist zwar ärgerlich, aber letztlich seid ihr die bezahlenden Auftraggeber. Wenn er sich weigert zu reden, dann schreibt ihm doch einen eingeschriebenen Brief. Schriftform ist ziemlich druckvoll.
Haustür Reklamation - Hallo Regine,
mein Vorschlag, hol dir eine Auskunft vom Konsumentschutz wie du weiter verfahren sollst und wie es rechtlich um die Sache steht, dann kannst du die Situation sicherlich besser einschätzen.
www.konsument.at
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