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abgesehen von der schadenminderungspflicht... http://www.jusguide.at/index.php?id=88&tx_ttnews%5Btt_news%5D=8240 - also nix mit urlaub im 7-sterne-hotel, weil wohnung schon gekündigt - ist die firma bei verschuldetem verzug schadenersatzpflichtig. welchen schaden ihr dann habt, müsst ihr beweisen, wir hatten pauschalierten frustrierten aufwand und urlaubsersatz eh auch schon. de facto geht's soweit, dass z.b. befristete anbote z.b. für einrichtung verstreichen und und ihr die differenz auf die ersatzbeschaffung kriegen könnt. die verzugszinsen in den agb der firma gelten bei verzug synallagmatisch auch gegen die firma... hier mal die kurzversion zum verzug: http://zivilrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/inst_zivilr/pdf.A.pdf |