|
|
||
Zwischen Privaten können Gewährleistungsansprüche rein rechtlich prinzipiell ausgeschlossen werden. Bei auftretenden Mängeln nach Vertragsabschluss ist es jedoch fraglich, inwiefern diese Vereinbarung auch "hält" und nicht doch angefochten werden kann. Dann gilt es zu beweisen, dass Mängel nicht vorsätzlich verschwiegen wurden bzw. oder aber auch bei Vertragsabschluss möglicherweise nicht erkennbar waren. Bei Arglistigkeit kann der Vertrag sogar angefochten werden bzw. stehen dem Käufer diverse Rechtsmittel (Wandlung, etc.) zur Verfügung. Die Wahl des Kaufvertragserrichter/Treuhänders ist i.d.R. Sache des Käufers - er bezahlt diese Dienstleistung auch. Der Immobilienmakler ist kein Treuhänder bzw. Vertragserrichter. Bauamt, Gemeinde, etc.. Sind aber nur Anhaltspunkte, noch dazu wo es sich hier um eine besondere Immobilie handelt. Würde diesbezüglich auf die Dienste eines Maklers zurückgreifen, der in der Region tätig ist und möglicherweise auch Spezialobjekte betreut/ betreut hat. |
||
|
||
Aufpassen bei der Bewertung für Bankkredit. Einige Banken vergeben das an externe Liegesnchaftsbewerter, und das kann bis zu ein paar Wochen dauern .... |
||
|
||
Danke für die ersten Wortmeldungen. Wie kann ich also beweisen, das zum Verkaufszeitpunkt kein Mangel verschwiegen wurde? Muss der Käufer einen Sachverständigen mitbringen? Irgendsowas? Welcher Bankkredit? Der des Käufers? |
||
|
||
|
||
Für deinen eigenen - hab angenommen, dass du einen brauchen wirst ;). |
||
|
||
? Wenn der potentielle Käufer gesteigertes Interesse hat, dann soll er mit einem Sachverständigen seiner Wahl (Baumeister, gerichtlich beeideter SV, etc.) und dir eine gemeinsame Begehung durchführen, die dann protokolliert wird. Wenn er nach der Begehung immer noch Interesse hat und ein Kaufanbot legt, dann wird er dieses ja "in Kenntnis der Lage" tun. In den Kaufverträgen steht zumeist, dass für nur für arglistig verschwiegene Mängel der Verkäufer haftet - ist eine Beweisfrage. Ich denke, wenn ein Professioneller (Baumeister, gerichtlich beeideter SV, etc.), der Verkäufer und der Käufer gemeinsam begehen und keiner der Parteien "Hintergedanken" hat, dann sollte es auch nach dem Vertragsabschluss zu keinen Problemen kommen. |
||
|
||
Ich denke, dass wenn der TE im Finanzierungsforum postet, er zumindest einen Teil wird fremdfinanzieren müssen. Deshalb der Hinweis, dass manch Bank die Liegenschaftsbewertungen bei einer Landwirtschaft an externe Liegenschaftsbewerter vergibt - die BA zB macht das so. Und das kann ein paar Wochen dauern. Ist vielleicht für ein vereinbartes Zahlungsziel durchaus interssant ... |
||
|
||
Hallo speeeedcat, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. |