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Hausverkauf mit oder ohne Makler?

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  •  yahooligan
29.9. - 1.10.2019
6 Antworten | 3 Autoren 6
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Hallo,

ich weiß, die Frage gab es schon ein, zwei Mal. Mir geht es vor allem um folgende Punkte:

- Es handelt sich um ein altes Bauernhaus, es gibt keine bekannten, außergewöhnlichen Mängel aber ich möchte nicht, das der Käufer später mit irgendwelchen Ein- und Ansprüchen kommt. Kann man das mit dem Kaufvertrag/Notar komplett ausschließen?
- Wie läuft das überhaupt mit dem Kaufvertrag/Notar? Gibt es da gute Gründe das sicherheitshalber einem Makler zu überlassen?
- Es muss nicht von heut auf morgen gehen, ich möchte aber auch nicht aufgrund falscher Vorstellungen Jahrelang mit dem Verkauf zu tun haben. Woher, außer vom Makler bekomme ich eine halbwegs realistische Einschätzung des Immobilienwertes die nicht teuer ist?
- Falls man sich gegen einen Makler entscheidet - gibts noch Besonderheiten zu beachen?

Ich danke euch!

  •  LiConsult
30.9.2019  (#1)

zitat..
yahooligan schrieb: Es handelt sich um ein altes Bauernhaus, es gibt keine bekannten, außergewöhnlichen Mängel aber ich möchte nicht, das der Käufer später mit irgendwelchen Ein- und Ansprüchen kommt. Kann man das mit dem Kaufvertrag/Notar komplett ausschließen?


Zwischen Privaten können Gewährleistungsansprüche rein rechtlich prinzipiell ausgeschlossen werden. Bei auftretenden Mängeln nach Vertragsabschluss ist es jedoch fraglich, inwiefern diese Vereinbarung auch "hält" und nicht doch angefochten werden kann. Dann gilt es zu beweisen, dass Mängel nicht vorsätzlich verschwiegen wurden bzw. oder aber auch bei Vertragsabschluss möglicherweise nicht erkennbar waren. Bei Arglistigkeit kann der Vertrag sogar angefochten werden bzw. stehen dem Käufer diverse Rechtsmittel (Wandlung, etc.) zur Verfügung. 

zitat..
yahooligan schrieb: Wie läuft das überhaupt mit dem Kaufvertrag/Notar? Gibt es da gute Gründe das sicherheitshalber einem Makler zu überlassen?


Die Wahl des Kaufvertragserrichter/Treuhänders ist i.d.R. Sache des Käufers - er bezahlt diese Dienstleistung auch. Der Immobilienmakler ist kein Treuhänder bzw. Vertragserrichter.

zitat..
yahooligan schrieb: Es muss nicht von heut auf morgen gehen, ich möchte aber auch nicht aufgrund falscher Vorstellungen Jahrelang mit dem Verkauf zu tun haben. Woher, außer vom Makler bekomme ich eine halbwegs realistische Einschätzung des Immobilienwertes die nicht teuer ist?


Bauamt, Gemeinde, etc.. Sind aber nur Anhaltspunkte, noch dazu wo es sich hier um eine besondere Immobilie handelt. Würde diesbezüglich auf die Dienste eines Maklers zurückgreifen, der in der Region tätig ist und möglicherweise auch Spezialobjekte betreut/ betreut hat.


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
30.9.2019  (#2)
Aufpassen bei der Bewertung für Bankkredit. Einige Banken vergeben das an externe Liegesnchaftsbewerter, und das kann bis zu ein paar Wochen dauern ....

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  •  yahooligan
30.9.2019  (#3)
Danke für die ersten Wortmeldungen.

Wie kann ich also beweisen, das zum Verkaufszeitpunkt kein Mangel verschwiegen wurde? Muss der Käufer einen Sachverständigen mitbringen? Irgendsowas?

Welcher Bankkredit? Der des Käufers?

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
30.9.2019  (#4)
Für deinen eigenen - hab
angenommen, dass du einen brauchen wirst ;).


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  •  LiConsult
30.9.2019  (#5)

zitat..
speeeedcat schrieb: angenommen, dass du einen brauchen wirst ;)

 ?


zitat..
yahooligan schrieb: aber ich möchte nicht, das der Käufer später mit irgendwelchen Ein- und Ansprüchen kommt.

 

zitat..
yahooligan schrieb: Wie kann ich also beweisen, das zum Verkaufszeitpunkt kein Mangel verschwiegen wurde?

Wenn der potentielle Käufer gesteigertes Interesse hat, dann soll er mit einem Sachverständigen seiner Wahl (Baumeister, gerichtlich beeideter SV, etc.) und dir eine gemeinsame Begehung durchführen, die dann protokolliert wird. Wenn er nach der Begehung immer noch Interesse hat und ein Kaufanbot legt, dann wird er dieses ja "in Kenntnis der Lage" tun.
In den Kaufverträgen steht zumeist, dass für nur für arglistig verschwiegene Mängel der Verkäufer haftet - ist eine Beweisfrage. Ich denke, wenn ein Professioneller (Baumeister, gerichtlich beeideter SV, etc.), der Verkäufer und der Käufer gemeinsam begehen und keiner der Parteien "Hintergedanken" hat, dann sollte es auch nach dem Vertragsabschluss zu keinen Problemen kommen.




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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
1.10.2019  (#6)
Ich denke, dass wenn der TE im Finanzierungsforum postet, er zumindest einen Teil wird fremdfinanzieren müssen.
Deshalb der Hinweis, dass manch Bank die Liegenschaftsbewertungen bei einer Landwirtschaft an externe Liegenschaftsbewerter vergibt - die BA zB macht das so. 
Und das kann ein paar Wochen dauern.

Ist vielleicht für ein vereinbartes Zahlungsziel durchaus interssant ... 

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