gruss;
EIne Frage,weil ich leider keine Antwort darauf weiß.Ich hoffe man kann mir hier helfen.
Wenn ich ein Haus gekauft habe und innerhalb 10 Jahren verkaufen möchte-wie in meinem Fall-muss ich klarerweise vom Mehrerlös Steuer zahlen,daß ist mir klar.
Aber kann ich Investitionen und Zahlungendie ich in dieser Zeit tätigte-gegenrechnen?
Wie seinerzeitige Maklerprovision,Grundsteuer,oder aber auch Möbelinvestitionen,Fassadenerneuerung und dergleichen?
Schönen Dank wenn mir jemand helfen kann
Das Wort Spekulationssteuer - klingt irgendwie recht böse. Ich kann nur so viel sagen: Du mußt Einkommenssteuer zahlen für einen eventuell erzielten Gewinn. Wenn du nun Investitionen einrechnen willst, so sind im gegenzug auch die Erlöse einzurechnen. Auch wenn du es selbst genutzt hats ist ein sog. Eigenverbrauch (Miete) zu rechnen. die Investitionen sind - abhängig davon, welche es sind - auf mehrere jahre verteilt abzuschreiben. Möbel kürzer und Fassade länger. Das alles gegeneinder aufrechnen ergibt den Gewinn
keine Spekulationssteuer - und auch sonst keine Steuer, fallen an wenn das Haus zumindest 2 Jahre Hauptwohnsitz war. § 30 Abs. 2 Z1 EStG. Also in deinem Fall wenn das Haus der Hauptwohnsitz war, keine Steuer! Wenn doch der Spekulationstatbestand gegeben wäre, dann kann man natürlich alles gegenrechnen.
Steuer beim Hausverkauf - vor 4 Jahren nach dem Tod meines Vaters habe ich dessen Grundstück geerbt.
Welche Steuer oder sonstige Kosten kommen auf mich zu beim Verkauf?
@borsberg - Spekulationssteuer würde in diesem Fall nur anfallen, wenn der Vater das Grundstück innerhalb der letzten 10 Jahre gekauft hat und es mit Gewinn verkauft wird. Hatte er das Grundstück also länger als 6 Jahre + 4 Jahre nach dem Tod = 10 Jahre, fällt keine Steuer mehr an.
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