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Hausverkauf

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  •  satking
6.12.2022 - 26.1.2023
77 Antworten | 30 Autoren 77
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95
Hallo,
Thema hat nur bedingt mit Finanzierungen zu tun.

Wollten unser altes Haus (vom Großvater geerbt vor Jahren) verkaufen. Ohne Makler.
Viele Besichtigungen / Käufer gefunden / Kaufpreis ausgemacht.
Ab zum Anwalt, der hat Vertrag aufgesetzt, wir als Verkäufer und der Käufer haben den Vertrag unterschrieben.
Heute kommt er daher -> "Bank gibt mir keine Finanzierung, können leider nicht kaufen".
Keine Klausel im Kaufvertrag "unter Vorbehalt" oder "nur mit Finanzierungszusage".

Was tun? Pech gehabt?
Was würdet ihr machen?

  •  LiConsult
  •   Gold-Award
6.12.2022  (#1)

zitat..
satking schrieb: Was tun? Pech gehabt?

Ja, der Käufer hat Pech gehabt. Der Vertrag ist rechtsgültig zustandegekommen und er kann nun seinen Vertragsteil nicht erfüllen. 
Du kannst auf die Erfüllung des Vertrages bestehen andernfalls der Käufer schadenersatzpflichtig ist.


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  •  satking
6.12.2022  (#2)

zitat..
LiConsult schrieb:

──────
satking schrieb: Was tun? Pech gehabt?
───────────────

Ja, der Käufer hat Pech gehabt. Der Vertrag ist rechtsgültig zustandegekommen und er kann nun seinen Vertragsteil nicht erfüllen. 

Du kannst auf die Erfüllung des Vertrages bestehen andernfalls der Käufer schadenersatzpflichtig ist.

soviel ist klar. Unser Anwalt meint, dass sowas eher aussichtslos ist nach dem Motto "an Nackerten kann man nicht ausziehen". 

Bzw was genau ist mit "Schadenersatz" gemeint?
Schaden haben wir in dem Sinn ja keinen, ausser, dass wir uns verdammt ärgern, weil der Verkaufsprozess bis dahin schon verdammt langwierig und zeitintensiv war.

1
  •  rabaum
  •   Gold-Award
6.12.2022  (#3)

zitat..
satking schrieb: Schaden haben wir in dem Sinn ja keinen

Anwalt, Notar?
Die werden das nicht gratis gemacht haben. 


1


  •  satking
6.12.2022  (#4)
Notar waren wir noch nicht.
Anwalt hat den Vertrag aufgesetzt - den bezahlt der Käufer!

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  •  paso
  •   Silber-Award
6.12.2022  (#5)
Ich kann da den Ärger verstehen, aber der Käufer kann nichts dafür, dass ihm die Bank jetzt doch keinen Kredit gibt. Wollt ihr wirklich noch ihn mehr unter Druck setzen, auf irgendetwas Klagen? Wäre es nicht menschlicher, er bezahlt Anwaltskosten und ihr sucht euch einen neuen Käufer ..

3
  •  schurlmaster
  •   Bronze-Award
6.12.2022  (#6)
Naja wenn den Anwalt der Käufer zahlt, bist ee ohne schade weggekommen. Einfach wieder auf den Markt werfen, und aus dem Fehler lernen. Den Vertrag kannst dann für den neuen Käufer  gleich verwenden. 

Eventuell ein Link zum Haus wäre interessant :) 
 


1
  •  Francis
6.12.2022  (#7)
Naja, neben den Unkosten kommt ein Schaden dann zustande, wenn ihr vom einem neuen Käufer nur mehr einen geringeren Kaufpreis bekommen würdet.

Gerade wenn ihr eh einen Anwalt an der Hand habt, würde ich ihn nicht gleich "entlassen".

1
  •  OneRocket
  •   Silber-Award
6.12.2022  (#8)

zitat..
LiConsult schrieb: Du kannst auf die Erfüllung des Vertrages bestehen andernfalls der Käufer schadenersatzpflichtig ist.

Na, mit dir möchte ich keine Geschäfte machen... Rechtlich hast vielleicht Recht, aber es gibt auch noch eine menschliche Komponente, zumal der entstandene Schaden wohl überschaubar ist.

2
  •  Muehl4tler
  •   Bronze-Award
6.12.2022  (#9)
Und wurde hier nach der menschlichen Komponente gefragt oder der rechtlichen?

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  •  OneRocket
  •   Silber-Award
6.12.2022  (#10)

zitat..
Muehl4tler schrieb: Und wurde hier nach der menschlichen Komponente gefragt oder der rechtlichen?

Nach meiner Interpretation hat der TE es offen gelassen, oder? Oder antwortest du auf jede Frage "was würdest du machen?" nur mit Rechtstexten? Dann, viel Spaß im Leben!


1
  •  Muehl4tler
  •   Bronze-Award
6.12.2022  (#11)

zitat..
OneRocket schrieb:

──────
Muehl4tler schrieb: Und wurde hier nach der menschlichen Komponente gefragt oder der rechtlichen?
───────────────

Nach meiner Interpretation hat der TE es offen gelassen, oder? Oder antwortest du auf jede Frage "was würdest du machen?" nur mit Rechtstexten? Dann, viel Spaß im Leben!

LiConsult hat durch sein Zitat genau definiert worauf er antwortet. Und das war klar die rechtliche Komponente. 

Und ja, hier gehts wohl eher um die rechtliche Lage als um das zwischenmenschliche, das wird der TE wohl selbst wissen was er aus dieser Sicht machen würde. 


1
  •  satking
6.12.2022  (#12)
Ja wir ärgern uns im Moment halt ziemlich, weil "alles" für die Katz war.
Viel "Rennerei", treffen, telefonieren,....

Ich wollte halt einfach wissen, ob hier jemand schon Erfahrung hat, wie man mit so einer Situation umgeht bzw. eben, wie schon gefragt, was ihr hier machen würdet.

1
  •  juergen_dgr
  •   Silber-Award
6.12.2022  (#13)

zitat..
satking schrieb:

Ja wir ärgern uns im Moment halt ziemlich, weil "alles" für die Katz war.
Viel "Rennerei", treffen, telefonieren,....

Ich wollte halt einfach wissen, ob hier jemand schon Erfahrung hat, wie man mit so einer Situation umgeht bzw. eben, wie schon gefragt, was ihr hier machen würdet

Wir hatten das auch - der Kaufvertrag war schon vorbereitet aber der hat immer wieder verschoben weil die Bank ihm das Geld nicht gegeben hat. Im Endeffekt haben wir's dann aber jemand anderem verkauft. 4 Monate später hat der erste Kaufinteressent gefragt ob das Haus noch zu haben ist, er hätte jetzt das Geld beisammen - tja dann war er überrascht, dass es nicht mehr zu haben ist.
Rein rechtlich ich das genau so @LiConsult aber auf den Rechtsstreit wollte ich mich nicht einlassen.
Frei nachdem was du schon geschrieben hast: "an Nackerten kann man nicht ausziehen". 
 


1
  •  andi102
  •   Bronze-Award
6.12.2022  (#14)
Rechtlich: Wohl Schadensersatz auf die Differenz, solltet ihr beim Hausverkauf weniger bekommen (+Aufwand). 

Menschlich: Bereits geschrieben.

Es stellt sich auch die Frage, ob er überhaupt einen Schadensersatz zahlen kann und ob ihr wirklich einen Schaden erlitten habt. Hättet ihr das Haus 2 Tage später verkaufen können und der kauft es jetzt nicht mehr, würde ich auch strenger sein.

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Hallo satking,
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  •  rabaum
  •   Gold-Award
6.12.2022  (#15)

zitat..
satking schrieb: Unser Anwalt meint, dass sowas eher aussichtslos ist nach dem Motto "an Nackerten kann man nicht ausziehen". 

Das mag schon stimmen, aber zwischen "keine 500k für ein Haus bekommen" und "für entstandenen Schaden aufkommen" sind doch noch ein paar Dimensionen von nackert dazwischen. 

Ich finde immer lustig, wenn unbeteiligte Leute aus der Distanz mit dem erhobenen Moralfinger kommen, wie man dem armen vorgetäuschten Kaufwilligen so böse sein kann. Da laufen ja Stunden an Arbeit und Kommunikation rein, vielleicht noch gefahrene Autodistanzen zum/vom Objekt, dass dann em Ende wer draufkommt, dass er sein Luftschloss doch nicht von der Bank gestemmt bekommt. Da muss man halt vorher seine Möglichkeiten abklären. 

Diese unverbindliche Amazon-30-Tage-alles-zurückgeben-Mentalität greift schon deutlich um sich. Man muss ja direkt schon froh sein, dass er abgesagt hat und sich nicht einfach gar nicht mehr gemeldet hat, wie es soviele aktuell tun.


1
  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
6.12.2022  (#16)
Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag.
Vertrag gebrochen, schuldig gesprochen.
Das ist ja keine Caritas, das Ganze.

Jeder mündige und geschäftsfähige Mensch sollte zuerst die finanziellen und persönlichen Gegebenheiten klären, bevor er ein rechtsverbindliches Geschäft abschließt.
Die menschliche Seite ist sowieso wieder ein eigenes Thema... 

2
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
6.12.2022  (#17)

zitat..
Gemeinderat schrieb: Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag.
Vertrag gebrochen, schuldig gesprochen.

Das kommt halt immer auf die Umstände an, die wir halt alle nicht kennen.

Wenn der Käufer in voller Euphorie zusagt, ohne vorher seine Hausaufgaben zu machen und die Kreditfähigkeit zu prüfen, ist das natürlich ärgerlich für den TE.
Ob er das aus böser Absicht gemacht hat, wage ich aber zu bezweifeln. Der wird vermutlich auch enttäuscht sein, dass der Kauf nicht zustande kommt.
Somit würde bei mir die menschliche Komponente zählen, egal ob da jetzt der Verkäufer klar im Recht ist, denn der TE schrieb

zitat..
satking schrieb: Ich wollte halt einfach wissen, ob hier jemand schon Erfahrung hat, wie man mit so einer Situation umgeht bzw. eben, wie schon gefragt, was ihr hier machen würdet.

Just my 50 Cents....


1
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
6.12.2022  (#18)

zitat..
OneRocket schrieb: Na, mit dir möchte ich keine Geschäfte machen... Rechtlich hast vielleicht Recht, aber es gibt auch noch eine menschliche Komponente, zumal der entstandene Schaden wohl überschaubar ist.

Bei der Beantwortung der im Forum gestellten Fragen versuche ich weitestgehend auf die  sachlichen und fachlichen Gesichtspunkte einzugehen. Es mag sein, dass Emotionalisierung, Dramatisierung, Skandalisierung, etc. spannender zu lesen sind. Ich denke aber, dass sich gerade dieses Forum/ diese Website von jenen der bekannten Online-Ausgaben von z.B. Print-Tageszeitungen genau dadurch unterscheidet.

Zur Sache:
Der Käufer hat einen Kaufvertrag unterschrieben -  im Wissen, noch keine gesicherte Finanzierung zur Erfüllung seines Vertragsbestandteils "in der Tasche" zu haben. Wir gehen mal davon aus, dass er den Kaufvertrag wie üblich in gebührendem Abstand vorher zu Gesicht bekommen hat - mit dem Datum, an dem die Kaufpreisvaluta zu fließen hat. Die Kaufvertragserrichtung wurde (da er diese bezahlt) vielleicht ebenfalls vom Käufer in Auftrag gegeben. Vielleicht sogar hat er ein Kaufanbot unterschrieben (ebenfalls ohne gesicherte Finanzierung) - wissen wir nicht.

Gut - jetzt schreiten die Vertragsparteien zum Kaufvertrag, der Notar kommt, um die Aufsandungserklärung zu beglaubigen, man reicht sich die Hände und schließt einen Vertrag .... den nun eine Vertragspartei nicht erfüllen kann (will?).

Ich kann die "menschliche Komponente" nicht einschätzen und über diese können mit dem Kenntnisstand auch nur Mutmaßungen getroffen werden. Wenn der Verkäufer jedoch über einen derart langen Prozess (Gespräche, Besichtigungen, Preisverhandlungen, Kaufvertragsabstimmung, Kaufvertragstermin) im Ungewissen gelassen wird, ob der Vertrag auch erfüllt werden kann, dann ist das für mich zumindest "unerklärlich".

Zum Schaden: welcher Schaden eingetreten ist, kann ich nicht beurteilen.
Möglicherweise hat der Verkäufer bei einer anderen Immobilie zugesagt, einen Kaufvertrag unterschrieben und kann nun seinerseit nicht erfüllen. Möglicherweise kann er sein Objekt (unter dem Lichte der aktuellen Situation) nun nicht mehr um den Preis verkaufen, den er zu fixieren bereit war. Möglicherweise bezieht er ein anderes Objekt und muss bis zum Verkauf der gegenständlichen Immobilie nun die Betriebskosten weiterzahlen. Möglicherweise wollte der Verkäufer den Verkaufserös anlegen und sich eine 5% Rendite Anleihe kaufen, etc., etc., etc.. - vielleicht ist aber auch gar kein Schaden eingetreten. Wissen wir nicht.

So leid es mir tut - im Geschäftsleben gibt es Regeln, die bei Nichterfüllung Konsequenzen haben und ich denke, dass eine "romatische Verklärung" in diesem Kontext nicht sinnvoll ist. 

Es ist dir natürlich unbenommen, mit wem du Geschäfte machst. Um aber abschließend eine Analogie zum Finanzierungsbereich herzustellen: eine Bank wird sich bei Nichterfüllung des Vertrages eben auf die Vertragsbestandteile berufen. Dabei wird es die eine oder andere Möglichkeit der "Linderung" geben - am Ende jedoch wird sie "das Geld zurückhaben wollen" - ob das menschlich ist oder nicht.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
6.12.2022  (#19)
Es war aber keine Bank mit einer Nichterfüllung des Vertrages ...
Wenn die menschliche Komponente gerade im Privaten mehr angewandt würde, würden sich viele Probleme gar nicht erst manifestieren.

Man kann den TE jetzt natürlich anstarten, die rechtliche Keule zu schwingen... oder ihm zur Nachsicht raten wie zwei Beiträge weiter oben geschrieben.
Denn wirklich *passiert* ist ja scheinbar nichts., frei nach dem Motto: wieder was gelernt.

Dass der ex-Käufer die aufgelaufenen RA-Kosten übernimmt, sollte klar sein.

Ich persönlich fahre nervlich und zwischenmenschlich weit besser mit der gechillten Variante.☺️

3
  •  LiConsult
  •   Gold-Award
6.12.2022  (#20)

zitat..
speeeedcat schrieb: Denn wirklich *passiert* ist ja scheinbar nichts., frei nach dem Motto: wieder was gelernt.

was genau? Dass man keine Verträge mehr abschließt, weil man willkürlich einseitig sowieso zurücktreten kann?

zitat..
speeeedcat schrieb: Dass der ex-Käufer die aufgelaufenen RA-Kosten übernimmt, sollte klar sein.

Das tut er ohnehin, da der Käufer den Kaufvertragserrichter beauftragt und zahlt.

zitat..
speeeedcat schrieb: Ich fahre nervlich und zwischenmenschlich besser mit gechillten Variante.☺️

Das ist schön - auch bei Transaktionen über mehrere EUR 100 Tsd.?

zitat..
speeeedcat schrieb: Es war aber keine Bank mit einer Nichterfüllung des Vertrages ...

Macht das einen Unterschied? Bank, Autohaus, Möbelhaus, Freund, Verwandschaft? Alles ist möglich? Wo ist die Grenze? Wie erwähnt - von der Erstbesichtigung bis zum Vertragstermin gab es denke ich genügend Zeit und dem Verkäufer war es zuzumuten, ihn von der eigenen Unfinanzierbarkeit in Kenntnis zu setzen, damit er sich neu orientieren kann - das wäre fair gewesen.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
7.12.2022  (#21)
Siehst, so handhabst DU es, ich eben anders.
Es wurde um Meinungen gefragt, deine ist bekannt. Und meine auch: Leben und leben lassen.
Ich unterstelle dem potentiellen Käufer keine Bösartigkeit oder arglistige Täuschung, die juristisch "bestraft" gehört. Für die Kosten muss er eh aufkommen, das wurde eingangs bereits geklärt. 

Die Beschreitung des rechtlichen Weges bedeutet Nerven, Zeit und Lebensqualität. Für welchen Schaden genau?
Ein paar 100 K Euro? Wo steht, dass der TE aufgrund des Rücktritts das Haus gar nicht mehr verkaufen kann?

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