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Ich habe Verständnis für alle Sichtweisen, frage mich dazu aber, ob der Verkäufer sich nicht vorher nach der Finanzierbarkeit durch den Käufer erkundigt hat bzw. wenn nein warum nicht? Das wäre doch naheliegend.. Und hat der Käufer seine Nichtfinanzierbarkeit von der Bank bestätigen lassen? Wir wären aus unserem Hauskaufvertrag nur schadenersatzlos raus gekommen wenn wir von der Bank eine solche schriftliche Absage vorgelegt hätten, und wenn ich mich recht erinnere, hätten wir sogar von drei Banken schriftliche Absagen gebraucht. Das war aber definitiv im Vertrag festgehalten. Für den Kaufvertrag über das Grundstück haben wir überhaupt erst einen Unterschriftstermin zur Vertragsunterzeichnung bekommen nachdem wir die schriftliche Finanzierungszusage von der Bank vorgelegt hatten. 2 |
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Hallo Karibu, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Ich würde das recht entspannt sehen. Wenn man eine Immobilie verkauft, dann sollte man mMn einfach von vornherein damit rechnen, dass ein Verkauf auch platzen kann. Bevor das Geld nicht am (Treuhand)Konto ist, gibt's halt keine Garantie darauf, dass der Verkauf klappt. So what? Mich wundert eher, dass du nicht selbst darauf bestanden hast, dass es zu dem Szenario irgendeine Klausel im Vertrag gibt. Auch der Anwalt hätte das mMn von sich aus reinschreiben sollen Aber selbst wenn es eine Klausel gegeben hätte: Wenn der Käufer nicht mehr kaufen kann (oder will), dann würde ich das in Ordnung finden. Ich will doch niemanden in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Und ich will auch niemandem etwas aufzwingen, das nicht (mehr) gewollt wird. Es ist mMn auch (großer) Unsinn, die Differenz zum zweitbesten Gebot als Schaden anzusehen. Wenn sich das erste Angebot in Luft auflöst, dann ist der niedrigere Preis der aktuell erzielbare Preis. |
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Hallo satking, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Hausverkauf |
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Klar haben wir uns nach der Finanzierbarkeit erkundigt - aber was willst schon großartig machen, wenn die sagen "ja wir haben die Kohle" und dann nach ein paar Wochen auf einmal doch nicht. Nachdem wir jetzt der Familie einen "Finanzdienstleister" gestellt haben, ist die Sache am Laufen - jetzt müssen noch details geklärt werden und dann gibts einen neuen Vertrag. Die wollen das Haus ja kaufen. Der Schaden/Gap zum Zweitbieter würde ja in Wirklichkeit noch größer werden, weil wenn ich jetzt nach 1 Monat zu dem wieder "hinkrieche", dann bietet mir der nie und nimmermehr die 360k, sondern viel weniger. Der is ja auch kein Depp und weiß, dass ich die Bude nicht anbring, wenn ich nach ein paar Wochen doch wieder zu ihm komm. |
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Eigenartig, dass ihr Anwalt nicht zieht. "Nackert" kann der potentielle Käufer nicht sein, EK sollte da sein und den Kredit hätte er auch bedienen müssen. Wenn man bei Gericht auf Immos bietet und dann nicht zahlen kann, muss man auch für die Kosten aufkommen. Mindestens ist, bei unvermieteter Whg, das gebundene Kapital nicht verzinst. In Sbg zb Wert 1 Mio, sagen wir 3%, 30.000€ pa, 2500€ im Monat. Dazu evtl Kosten für die Annonce, die eigene Zeit, die laufenden Kosten der Immo, etc... Ich kann die, die mit Moral argumentieren, nur sehr bedingt verstehen. Hier entstehen Kosten und einer wird diese tragen. Reflexartig dem Hausbesitzer diese zuschieben scheint damit zu tun haben, dass man diesem weit mehr Vermögen und damit "Verkraftbarkeit" unterstellt. |
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Das sollte sich der potentielle Käufer halt vorher überlegen. Wie kommt der Verkäufer dazu den Schaden zu tragen? |
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Ohne die Hintergründe zu kennen ist das hier pure Spekulation. Möglich wäre: 1.) der Käufer zieht sich zurück da die Marktpreise sinken 2.) der Käufer zieht sich zurück da er etwas besseres gefunden hat 3.) Käufer unterschrieb völlig uninformiert...solch einen Käufer will man meist eh nicht 4.) Lebensumstände des Käufers haben sich kurzfristig verändert - Kreditwürdigkeit nicht mehr gegeben 5.) durch höhere Zinsen nicht mehr finanzierbar Gibt sicher auch noch ein paar andere Möglichkeiten, aber bei Punkt 1 oder 2 wäre ich in deiner Situation schon eher gewillt rechtlich etwas zu unternehmen als bei Punkt 3-5. Falls der Marktpreis wirklich gesunken ist zwischenzeitlich und du nun zu einem niedrigeren Preis verkauft realisierst du den Verlust. Ist natürlich ungut und ärgerlich. Wobei solche Fälle jetzt wohl häufiger vorkommen werden - abspringende Käufer durch stagnierende oder sinkende Marktpreise und teure Finanzierung. |
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Der Verkäufer hat ja gar keinen Schaden. Er muss nur weiter nach einem Käufer suchen. Wäre mir echt zu blöd, da mit jemandem herumzustreiten. |
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Das kannst du ja nicht wissen. Was wenn das zweitbeste Angebot nun nicht mehr gültig ist? |
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Ist btw btw [by the way, übrigens]. nicht mehr gültig! |
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Gibt es dafür eigentlich eine Bestätigung von der Bank oder kann das auch eine Ausrede sein? Unangenehm ist es auf alle Fälle, u.a. weil die anderen Bieter sich auch in der Zwischenzeit umorientiert haben können oder den Preis weiter drücken möchten. MMn ist hier sehr wohl ein Schaden entstanden. Inwieweit man das jetzt einfordern möchte, bleibt dem Threadstarter überlassen, aber so zu tun, als wäre die Angelegenheit nur eine 10€ Amazon Retoure ist auch nicht fair. |
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Ich habs ja eh alles schon ausgeführt. Der Kredit wäre "auf kante" und geht nicht weil der Sohn arbeitslos ist. Es wurde jetzt, zusammen mit "Experten" eine Lösung erarbeitet, die gerade finalisiert wird, um den Kredit doch noch zu bekommen. |
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Na da bin ich gespannt, welche Bank der Experte an Land zieht. Bausparkasse? |
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Das wird interessant - speziell, wie die Lösung hinsichtlich Schuldendienstquote aussieht. Lass uns bitte wissen, wie es ausgegangen ist. |
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Ich bin auch im Verkaufsstadium allerdings mit Makler. Hier ist es auch Aufgabe des Maklers auf die Finanzierbarkeit zu achten. Da ich aber an meinen künftigen Nachbarn verkaufe, und ab 2023 selber bauen will, muß ich auch auf die Finanzkraft des neuen Nachbarn für sein Projekt und nicht nur des Grundankaufes achten Das vergißt der Makler allzuoft. D.h. Finanzierungszusage von der Bank und dann Kaufvertrag. Ist halt als Laie schwierig. Und ich werde noch einen Post starten, was der Verkäufer in dem Maklervertrag schreiben sollten, weil "wo ist die Leistung" leider in der Immobranche zu oft anzutreffen ist. |
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Also - die Geschichte hat ein Ende. Lange Rede, kurzer Sinn - die ursprünglichen Zweitbieter haben nach etwas "Beatmung" einiges draufgelegt und sind schlussendlich doch noch über den Erstbietern gelandet, die ja (wir kennen die Geschichte) eh nicht genug zahlen konnten. Nächste Woche ist Übergabe. |
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gratuliere, dann hattest du ja sozusagen Glück, dass der Erstbieter nicht liquide war. 🤣 |
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Jetzt könnte der Erstbieter ja quasi den Zusatzpreis einklagen ;) Nein, im Ernst: Gratuliere zum tollen Ergebnis. Ich habe doch schon ein paar Jahre am Buckel und für mich hat sich folgender Satz schon oft bewahrheitet: Man weiß oft er später, für was etwas gut war... lg |
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