Grobe Fahrlässigkeit ist bei den meisten Versicherungen mit einer geringeren Deckungssumme drin. Wir haben eine Zusazzklausel gemacht (kostet extra), damit man auch bei grober Fahrlässigkeit 100% bezahlt wird.
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Hallo chrismo, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen,
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Dafür gibt's Profi's, so wie beim Hausverkaufen ;).
Ja, ist wichtig, würde auf jeden Fall zumindest 50% vereinbaren, besser 100%, dann gbit' s im Anlassfall keine Diskussionen.
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Hallo kernoel, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Hausversicherung
.. speeeedcat schrieb: Ja, ist wichtig, würde auf jeden Fall zumindest 50% vereinbaren, besser 100%, dann gbit' s im Anlassfall keine Diskussionen.
Auf jeden Fall!!!! Die Mehrkosten stehen in keinerlei Relation dazu, auf welchen Kosten man sitzen bleiben würde, wenn die Versicherung nicht deckt. Und grobe Fahrlässigkeit ist gerade in der Elementar-Sparte nicht zu verachten...
wir haben auch 100 % grobe Fahrlässigkeit drinnen, im Grunde bei jeder Versicherung. Die Mehrkosten sind echt überschaubar für die Auswirkung die möglicherweise auftreten können.
.. Spartacus schrieb: Und grobe Fahrlässigkeit ist gerade in der Elementar-Sparte nicht zu verachten...
Was heißt das?
Bsp. für grobe Fahrlässigkeit, die unser Versicherungsvertreter gebracht hat: man vergisst einen Topf am Herd, weil man während des Kochens einen Anruf kriegt. Oder man lässt eine Kerze oder Teelicht unbeaufsichtigt, weil man kurz auf's Klo geht.
Oder Funkenflug auslösen beim Grillen und die Fassade fängt Feuer, oder heiße Asche einfüllen in die Müll-Tonne oder auf den Misthaufen kippen, oder Badewanne einlassen und vergessen Wasser abdrehen, usw....
Die besten Beispiele wurden schon genannt.... Leicht erkennbar, dass das alles Sachen sind, die einem leider schnell einmal passieren können. Wenn man sich dahingehend absichern kann, ist das nur nützlich... Ist aber wie immer eine individuelle Entscheidung aber wie bereits erwähnt, sinnvoll...
Und wie ist das bei Obliegenheitsverletzungen? Auch wenn grob Fahrlässig zu 100% versichert ist, wird der bezahlte Schaden über diese Obliegenheitsverletzung stark reduziert ( Meist mit Höchstwerte ). Das besagte Teelicht ist übrigens nicht mehr groß Farhlässig sondern hier wird ziemlich sicher von seiten des Versicherers eine Obliegenheitsverletzung fest gestellt. - Dadurch nicht mehr 100% Schaden gedeckt sondern bps. 3000€. Würde ich prüfen, wäre auch sehr interessant wie das anderer Versicherungen machen. Lt meinem Makler ist das heute Standart, auch wenn viel Grobe Fahrlässigkeit versichert wird, heißt das nicht, dass am Ende alles gezahlt wird.
Obliegenheitsverletzungen sind in den Verträgen genau beschrieben. Wenn du z.B in Urlaub fährst und das Wasser nicht abdrehst (ab 72h) ist es komplett egal, ob man das als grobe Fahrlässigkeit sehen/argumentieren kann weil es einfach festgehalten ist, dass dies eine Obliegenheitsverletzung ist und der Versicherer somit leistungsfrei ist.
Eine betragsmäßige Reduzierung bei Obliegenheitsverletzung wäre mir jetzt neu.