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Heizwärmebedarf 205kWh/m2

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  •  Vega74
4.5. - 25.6.2009
10 Antworten 10
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Hallo,

ich habe bei der Übernahme meiner Mietwohnung in Salzburg den neu erstellten Energieausweis des Reihenhauses erhalten. Der Heizwärmebedarf ist mit 205 kWh/m2 angegeben. Dieser Wert ist weit unter der den definierten Wärmeschutzklassen und meiner Meinung nach eine wirtschaftliche als auch ökologische Katastrophe!!!

Ich weiß jetzt allerdings nicht genau, was ich mit den Informationen aus dem Energieausweis anfangen soll. Besteht hier ein offizieller Handlungsbedarf des Vermieters und habe ich irgendeine rechtliche Handhabe, diesen zu Sanierungsmassnahmen aufzufordern?

Danke für Eure Infos
Vega

  •  AndiBru
5.5.2009  (#1)
HI! - Also das ist ja schon mehr als "Überkrass".

Selbst wir haben bei unserem alten Bauernhof - unsaniert mit 50cm Natursteinmauerwerk, Kastenfenster und ungedämmter Tramdecke ""nur"" 160kWh/m² .... (er wird natürlich saniert :)

Ist da richtig gerechnet worden ??? :)

lg!

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  •  .
5.5.2009  (#2)
@sind da fenster drinnen?

emoji

kennst du den wandaufbau?

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  •  WpUser
5.5.2009  (#3)
super - das ist ja quasi kein PASSIV HAUS sondern ein ACTIV HAUS

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  •  RobRob
18.5.2009  (#4)
Sinn des Energieausweises - Tja viele meinen - Energieausweis kostet aber was hab ich davon?

Zunächst gar nix. Aber das Bewusstsein, die Aufmerksamkeit ist da. Die Gewissheit, dass Handlungsbedarf ist.
Wenn der Energieausweis erst gekommen ist, als der Vertrag schon abgeschlossen war, dann würde ich das sogar als Grund ansehen, vom Vertrag zurücktreten zu können. Oder den Vermieter dazu zu nötigen den Wert auf einen ortsüblichen Wert zu bringen oder die Miete zu kürzen.
Wenn der Wert zum Zeitpunkt der Unterzeichnung schon da war, dann - selber schuld - sowas mietet man eben nicht.

Und das ist der nächste Grund des Energieausweises. Wenn solche Energiefresser nicht mehr gemietet werden, dann werden die Besitzer was dagegen tun ...

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  •  Vega74
31.5.2009  (#5)
.Natürlich wurde der Energieausweis erst bei Einzug vorgelegt.

Selbstverständlich bin ich daran interessiert, dass sich an dem momentanen Zustand bis Herbst etwas ändert. Zu meiner eigentlichen Frage - kann mir jemand erläutern, wie meine rechtliche Handhabe dem Vermieter gegenüber ausschaut, diesen unter Druck zu setzen, hier Veränderungen vornehmen zu müssen? Stichwort Mietkürzung, etc...

Danke für Infos
Vega


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  •  kraweuschuasta
1.6.2009  (#6)
Mietvertrag - Mahlzeit!
Wenn im Mietvertrag nix derartiges drinsteht, fürcht ich, wirst a Pech haben. Aber bin kein Mietrechtsexperte....
Du könnest den Vermieter ja mal höflich drauf ansprechen, jedoch, wenn die Hütte nagelneu ist, wird der net wirklich qas machen wollen, außer er is a Biolatsche (aber die werden normalerweise nicht Vermieter..)

lg, kraweuschuasta

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  •  pointi001
2.6.2009  (#7)
@Vega74 - interessant wäre wie alt ist das Gebäude? Wie sehen die Wandaufbauten aus? Welche Fenster sind da drinnen? Dachdämmung? Fussbodendämmung? m² Bruttogeschossfläche? Welche Räume sind im Energieausweis enthalten - warme Hülle? LG

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  •  Vectra
16.6.2009  (#8)
Hmm - Ich sag mal Wärmeschutzklasse F .. kann das sein ? Vielleicht wären die sogar auf E gekomen mit ein bißchen rumtricksen ...



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  •  creator
19.6.2009  (#9)
wie robrob schon schrieb: der energieausweis ist vorerst völlig wurscht, da selbst bei nichtbeibringung ja von altersadäquaten, vergleichbaren häusern ausgegangen wird. da das bj des hauses verschwiegen wird, ist das wohl irgendein altbau - und bis vor ca. 10-15 jahren waren 2-3 cm thermoputz standard. reihenhäuser gibt's ja nicht erst seit gestern. da wird nix zu holen sein. kraweuschuasta hat's auf den punkt gebracht.



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  •  whitesheep
25.6.2009  (#10)
Rechenfehler?! - soll ja bekanntlicherweise auch mal vorkommen. Bei mir warens zuerst 130kWh/m2 (nach erfolgter Sanierung!!!) und dann stellte sich heraus, der fußbodenaufbau war komplett falsch und siehe da wir waren auf einmal bei 55kWh/m2. vielleicht auch mal in diese richtung die fühler ausstrecken.

lg
sheep

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