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Du nennst zwar kein Bundesland, aber nach dem Wortlaut scheint es sich um NÖ zu handeln?
Um hier antworten zu können, braucht es jedefalls noch eine Info über das genaue Datum, wann der Baubewilligungsbescheid für das Haus erlassen wurde. Weiters wäre der genaue Wortlaut des Spruches und der Begründung des Bescheides interessant - insbesondere die genaue Berechnung der Ergänzungsabgabe. |
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Hallo Karl !
sorry, ja NÖ Danke für die Unterstützung. |
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Warum hast im Einheitssatz Differenzen? - Verordneter ES = 292,-
Verrechneter ES = 463,- Sind das schon mal ~37% Differenz oder in Zahlen ~1250 €uropäer... aus Laiensicht betrachtet! ng bautech |
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Hallo Bautech, das ist mir auch gleich aufgefallen. lt. Gemeinde ein Fehler durch immer wieder kopieren. der richtige Einheitssatz: 463 wurde von der Gemeinde bestätigt. leider !! |
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Das Bescheiddatum hast noch nicht gesagt. Ist deshalb wichtig, weil es die obige Regelung, nach der die Gemeinde berechnet hat, noch nicht solange gibt. War der Bescheid vorher, dann ist die Vorschreibung ungesetzlich. War der Bescheid danach, dann passt es grundsätzlich, wobei - bautech hats schon erkannt: die unterschiedlichen Zahlen für den Einheitssatz sind nicht nachvollziehbar. Die meisten Gemeinden haben die Einheitssätze irgendwo auf ihrer Homepage angeführt. Schau mal nach! wenn nicht, dann genügt ein kurzer Anruf, wie hoch der Einheitssatz ist. |
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achja...Baubew. Bescheid war am 13.4.2015
also Pech gehabt ! Vielen Dank für die Bemühungen ! |
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Frage an JakJak - Hallo JakJak,
Frage: Hast du mit dem Jürgen gebaut? Könnte ich bitte deine Mailadresse haben. Danke und liebe Grüße Woood |
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Dann sollens dir mal einen korrekten Bescheid mitn richtigen Einheitssatz ausstellen bzw. würd ich den in der Form beeinspruchen. |