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Problem ist, dass man sich innerhalb der Familie sehr vertraut fühlt und wenn man sich auf eine Vereinbarung einig wird, so geht man zu gutmütig davon aus dass Vereinbartes gilt. Jedoch ist so eine Vereinbarung eine Momentaufnahme, wo jeder in seiner aktuellen Lebenssituation die Sicht so auf die Dinge hat und selbst nicht weiß was sich alles ändert. Hat ein Familienmitglied plötzlich einen neuen Lebenspartner, so wird es beeinflusst. Oder ein anderes Familienmitglied mit dem eigenen neuen Lebenspartner nicht so ganz seinen Einfluss. Leute können dement werden, einen Persönlichkeitswandel durchziehen, leichter durch Andere beeinflussbar werden usw. Leider beginnen dann die Machtspiele, wo jeder dem Anderen zeigt wo er sein Recht hat und das beliebteste sind hier die Eigentums-Mächte. Meine Antwort bringt Dir nichts mehr, aber allen anderen Mitlesern: Wenn man etwas in der Family vereinbart, dann wie speedcat es schon sagt: Schriftlich zu dem Zeitpunkt, wo alle noch den gleichen Blick auf die Dinge so haben! Förderung hin oder her, ein Notar kann Pfandrechtsurkunden oder Wechsel oder andere ihm bekannte Vertragskonstrukte aufsetzen, dass man es auch ohne Grundbuchgesuch zu seinem sicheren Eigentum kommt. Ich empfehle immer auch gemeinsam den Notar kontaktieren und nicht das einem Familienmitglied allein zu überlassen. So eine Antwort "geht nicht" gibt ein Notar selten, seine Antwort ist "geht so nicht, aber dafür privatrechtlich eine solche Übergangsvereinbarung". Aber manchen Familienmitglieder ist das Begehren des anderen oft gar nicht so recht, und sucht oft nur so Argumente warum etwas nicht geht. |
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Ich würde generell dazu raten, beim Eingehen von Schuldverhältnissen alles zu verschriftlichen - unabhängig davon, ob es sich um innerfamiliäre Vereinbarungen handelt oder Vereinbarungen mit Dritten. Im konkreten Fall sind Grundstückseigentümer (= Pfandgeber) und Kreditnehmer nicht ident. Hier gilt dieser Grundsatz umso mehr. |
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