|
|
||
naja, wenn er sagt dass geht auf sein risiko, ist das eigentlich fast wie ein vertrag zu sehen! natürlich hätte man damals schon erfragen können was damit ist wenn es zu keiner ausführung kommt. versteh natürlich auch den baumeister, der muss zum großteil schon mal "gratis" kalkulieren was der bau kostet, zu 99% auf seine kosten, und dann natürlich die stunden die für den plan benötigt werden auch noch verschenken schmerzt... aber nimm dir rechtsbeistand, gibts keinen vertrag oder dergleichen wirds sicher schwierig für ihn... |
||
|
||
Seh ich genauso, lass es drauf ankommen... mal zur ak damit spazieren, kann mir nicht vorstellen, dass das auf irgendwas hinauslaufen wird, sofern er nicht iwo schriftlich angekündigt hat, bei nichtzustandekommen eines auftrages die planungskosten verrechnen zu dürfen. Sein ärger doch verständlich. Deshalbd immer mit offenen karten spielen ![]() Edit: probleme könnte es nur bei verwendung geistigen eigentumes kommen... wenn ihr mit dem plan gegenangebote eingeholt habt, seid ihr mit geistigem eigentum des planers ungenehimgt hausieren gegangen... das könnte mitunter noch teuerer werden als die rechnung für die planungskosten. Weiss er von gegwnangeboten? |
||
|
||
Genau hier wollt ich auch einhaken, so was is eher keine gute Entscheidung! Wenn er das weiß sitzt er imho am längeren Hebel... |
||
|
||
|
||
Planverwendung - hallo
es könnte sein, daß er ein Urheberrecht auf diesen Plan hat. Wenn Ihr ihn 1 : 1 für andere Anfragen verwendet könnte es aus diesem Grunde evt Probleme geben. Könnt ihr nachweisen, daß er gesagt hat, der Plan wäre gratis ? Wenn dies so wäre und nicht eingeschränkt auf die Beauftragung an ihn, könnte es wieder anders aussehen. Die Kosten für den Plan müßten aber in jedem Fall angemessen und ortsüblich sein und dürfen keine 'Strafgebühr' für nicht Beauftragung enthalten. Wieviel will hat er für den berechnet und ist es nur ein Entwurfsplan oder Einreichplan oder nur eine Ideenskizze ? Die Kosten könnt ihr auch bei einem Architekten oder Baumeister erfragen. Bei unklarer Rechtslage einfach einen für beide Seiten akzeptablen Betrag vorschlagen- er will vielleicht auch keinen Prozeß, der fürs Image nicht positiv ist. Andreas Teich |
||
|
||
So einfach ist das nicht! - Wenn du nicht baust ist es sein Risiko! Wenn du natürlich seine Pläne und Ideen verwendest ist es sein geistiges Eigentum und hat dadurch Anspruch auf eine Abgeltung! Ich würde dir vorschlagen, entweder du baust komplett nach anderen Plänen, oder du einigst dich mit ihm auf eine Summe. Wenn er dich vor Gericht klagt, kann man nicht sagen wie die Sache ausgeht. Und das kann für dich sehr teuer kommen. Du hast mit der brauchbaren Planung von ihm auch eine Leistung bekommen! |
||
|
||
hallo,
wir haben uns auch von einem namhaften unternehmen in OÖ einen Plan zeichnen lassen, aber nach der Durchsicht des Angebotes das Bauunternehmen gewechselt! Uns wurde bereits im Vorhinein über alles bescheid gesagt. Uns wurde der Plan auch erst dann vollständig übergeben, als wir dafür unterschrieben haben, dass im Falle eines Unternehmenswechsel der Plan zu bezahlen ist. lg |
||
|
||
Danke euch allen für euren Rat.
Es war kein Einreichplan, sondern ein nicht maßstabgetreuer Grundrissplan. Die von ihm geforderte Kosten sind empörend hoch, da hat er wohl aus Frust was draufgelegt. Der Vorschlag mit einem außergerichtlichen Vergleich gefällt mir auch am besten, ich hoffe, er lässt mit sich reden. DANKE! DoFuN |
||
|
||
Wir haben auch mit jemand Anderen gebaut..
der Plan hat uns ca. 3000 € gekostet.. Andere hätten für die Planung 7-8000 € verlangt.. kommt immer auf die Firma an.. |
||
|
||
Was verlangt der GU für die Planungsleistungen? Bis 5.000€ wärs okay... |
||
|
||
nicht maßstabsgetreuer grundriss klingt für mich wie vorentwurf.
grundsätzlich kann er nur geld verlangen wenn er vorher einen preis angeboten hat. wegen der urheberrechtsverletzung würde ich aber vergleichsangebote einholen und damit eine entsprechende summe ermitteln. Unser Vorentwurf hat zb. 3.000,- gekostet. der war aber in der qualität eines einreichplanes inkl. grobkostenschätzung 3D animation und von einem namhaften architekten. coisa |
||
|
||
Planverwendung - Stelle doch die Pläne hier ein, dann läßt sich eher der Aufwand abschätzen.
Habt ihr die Pläne denn 100% ig übernommen ? Man muß nur kleine Änderungen vornehmen, um nicht in den Urheberschutz zu fallen. Wenn Ihr nachweisen könnt, daß er gratis sagte ohne Bedingung der Beauftragung wäre es natürlich günstig für euch. Am Besten 'Konsument' o.ä. fragen oder eine kurze Beratung beim Rechtsanwalt. 5000 € wären meiner Meinung nach ganz erheblich zu viel, außer es sind sämtliche Pläne inkl Einreichung etc.bei einem enorm aufwendigen Bauvorhaben. Aber ohne die Pläne und den damit verbundenen Aufwand zu kennen kann eh keine Kostenabschätzung vorgenommen werden. Vielleicht gibts hier einen Baumeister oder Architekt ? Es kann ja auch durchaus sein, daß die Pläne von einem bereits gebauten anderen Vorhaben übernommen wurden. Ich hatte hier komplette Pläne für ein Bauvorhaben mit CAD gezeichnet- für die anschließende Überarbeitung, die knapp einen Tag benötigte hatte ein Baumeister unter 500,- genommen. Einfach erst einmal ein Schreiben schicken mit dem Hinweis, daß er ausdrücklich auf Kostenfreiheit hingewiesen hatte und ihr daher leider der Rechnung widersprechen müßt. Du kannst mir auch die Pläne mailen und ich frage nach. Bloß nicht einschüchtern lassen. Andreas Teich |
||
|
||
Ich habe für meinen Plan 925,- Euro bezahlt, es war ein vorläufiger EINREICHPLAN. Der fertige Plan hätte inkl. Einreichunterlagen inkl. EA hätte 2700,- gekostet. |
||
|
||
@atema - "Plan einstellen"...das ist wohl die...ich nenns mal "unlogischte" Aufforderung! Wenn es um geistiges Eigentum geht, kann der Planersteller das gleich wieder stoppen lassen (wenn er es den mitbekommt). Den Plan würde ich hier nur einstellen, wenn der Fall mit dem GU geklärt ist.
lg, |
||
|
||
Bei Architekten/Planern gibt es für alles genormte Preise, hier ein Beispiel, wie solche Preise sich zusammensetzen: Die ersten drei fetten Positionen darf er Euch in Rechnung stellen. Wieviel will er von Euch denn? Tu nicht so geheim... |
das würde ich genau NICHT tun. Die Pläne sind eindeutig das Eigentum vom dem, der sie gezeichnet hat (in dem Fall der GU) und dürfen nicht von Euch veröffentlicht werden und das Forum hier ist öffentlich. Das wäre pure Piraterie und ist strafbar. ||
|
||
Baupläne - Es müßte eben geklärt werden, wie die rechtliche Situation ist.
Falls die Baufirma den Plan kostenfrei an die Bauherren übergeben hat ohne weitere Auflagen oder Bedingungen,könnte man vielleicht auch der Auffassung sein, daß die Pläne damit in deren Eigentum zur freien Verfügung übergegangen sind. Da müßte sich jemand äußern, der sich im Urheberrecht auskennt, damit wir nicht nur spekulieren. Andreas Teich |
||
|
||
@AnTema - 1.) Der GU verlangt vom TE Geld für den Plan --> NICHT KOSTENFREI !
2.) Lies dir die Posts von mir und MinMax durch: Da kennt sich wer mit Urheberrecht aus und es wird nicht spekuliert! lg, |
||
|
||
Meiner Meinung nach müsste irgendwo draufstehen, dass der Plan geistiges Eigentum des Zeichners/Firma ist. Wenn dieser Hinweis irgendwo auf dem Plan oder dem Angebot vermerkt ist und das wird es sein dann kannst du eigentlich gar nichts machen, außer zu bezahlen. Ein Rechtsstreit wäre für dich aussichtslos.
Sollte dieser Hinweis nirgends sein, auch nicht in diversen AGB der Firma, dann hast du gute Chancen davonzukommen. Ich fürchte jedoch, das es schlecht für dich aussieht. Und betreffend "Plan hier einstellen", bin ich voll bei Kalki. |
||
|
||
Was, meiner Meinung nach noch nicht beantwortet ist, hat der TE irgendetwas unterschrieben oder zugesagt? Quasi eine Beauftragung für die erbrachte Leistung?
Wenn aus einem Erstgespräch der übermotivierte Planer/Baumeister, Skizzen und Ideen mit dem Bauherrn durchspielt und Entwurfspläne erstellt und dieser dann nach diesen Ideen von wem anderen bauen lässt... denk ich nicht das ich zahlen würde. "Ich zahl ja auch nicht für die Wurstproben am Markt, wenn ich die Wurst nicht kaufe" :) Hab ich ihm klar den Auftrag schriftlich/mündlich gegeben soll er natürlich was dafür bekommen. Ob es nun in den Bereich geistiges Eigentum oder nicht geht, darum geht es doch noch gar nicht, oder? Er hat eine Rechnung für die Planerstellung gesendet. Keine Drohung auf Klage bei Verwendung seines Eigentums. Dazu müsste der BM auch nachweisen können das ich wirklich SEINE pläne hergenommen habe.(Was z.B. der Fall wäre wenn ich mit meinem neuen/anderen Angebot mit enthaltenen Plänen zum Verhandeln zu Ihm zurück gehe,...dass wär eher suboptimal) Nur weil die Raumaufteilung bei meinem Haus gleich ist wie die welche ich irgendwann mal mit einem BM besprochen habe...hmmm |
||
|
||
unsere Erfahrungen.Wir waren zuerst auch bei einem GU und haben mit ihm die Entwurfsplanung gemacht. Der Planer vom GU ist aber ein flüchtiger Bekannter von uns, den wir nach Jahren dort beim GU wiedergetroffen haben.
Der Entwurfsplan basierte aber zu sicher 95% auf unseren eigenen gezeichneten Entwürfen. D.h. er hat im Prinzip nur abgezeichnet bzw. alles maßstabsgetreu gemacht. 1-2 gute Ideen hat er dann noch eingebracht, die wir dann so aufgenommen haben. Er hat uns erklärt, dass sie die Pläne normalerweise nicht rausgeben dürfen, uns hat er sie aber, da wir Bekannte waren doch gegeben. Als wir dann das Angebot von diesem GU bekommen haben, war es in keiner Weise so wie wir es uns vorgestellt haben und wie wir es auch mit dem Planer besprochen hatten. Der GU schoss mit seinem Angebot um fast 50% über das Ziel hinaus. Wir haben dann angekündigt, dass wir unter diesen Umständen nicht ins Geschäft kommen. Die Enttäuschung bei unserem Bekannten war natürlich zu spüren, aber irgendwie hatten wir das Gefühl, dass er unsere Sicht der Dinge schon verstand. Wir haben dann von einem anderen bekannten Architekten die Einreichplanung machen lassen und haben dann den Bau nicht mit einem GU abgewickelt, sondern alles selbst organisiert u. koordiniert. Die Einreichplanung basierte schon auf der Entwurfsplanung, allerdings sahen wir diese als UNSERE Planung an und nicht als die des GU, da es ja zum größten Teil unsere Ideen waren und der Planer des GU das nur abgemalt hatte. Außerdem hat auch unser Architekt dann noch einige zusätzliche Ideen mit eingebracht. Vom GU hörten wir nie wieder was wg. der Pläne. Ich denke aber, dass das auch damit zusammenhängt, dass der Planer die eigentlich überhaupt nicht rausgeben hätte dürfen und sich damit bei seinem Chef eher unbeliebt gemacht hätte wenn der das erfahren hätte. LG |
||
|
||
Ich habe mit meinem Archi gar eine extra Klausel im Vertrag stehen, wonach sein Urheberrecht auf den Plan mit dem Erhalt des (meines) Geldbetrages auf mich übergeht. Nur so konnte ich mit dem Plan frei weiter arbeiten, zumal er mir das nicht als PDF sondern als DXF Format übergeben musste. |
so wird es sein. Überleg mal, was das für Arbeitskosten sind, solche Pläne zu erstellen, neben den Personal- sind auch die Infrastrukturkosten zu rechnen und an einem Tag ist ein durchdachter Entwurf nun auch nicht getan... da kann ja jeder Fritz&Franz kommen und sich alles planen lassen und sich mit tollen Ideen von gestandenen Architekten berieseln lassen um kurz danach den Auftrag für den Bau an eine Pfuschpartie zum halben Preis zu vergeben mit fertigem Plan wohl gemerkt.... ||
|
||
Najo ist eigentlich einfach, wenn das Haus so aussieht wie in seiner Entwurfsplanung und diese deutlich vor der Einreichplanung datiert ist..... Eh schon wissen. Die Frage ist, was hat der Planer alles geleistet, dass ist auch zu bezahlen. Ich habe bei meinem Planer einen Vertrag für die Entwurfsplanung unterschrieben. Wenn er dann einen Einreichplan vorbereitet ist er selbst schuld. Aber wenn nix schriftlich gemacht wurde, dann gilt in jedem Fall das geistige Eigentum! Sobald sein Name drauf steht, und das wird es, wird der TE bezahlen müssen. Oder eben deutlich anders bauen müssen. |