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Najo ist eigentlich einfach, wenn das Haus so aussieht wie in seiner Entwurfsplanung und diese deutlich vor der Einreichplanung datiert ist..... Eh schon wissen. Die Frage ist, was hat der Planer alles geleistet, dass ist auch zu bezahlen. Ich habe bei meinem Planer einen Vertrag für die Entwurfsplanung unterschrieben. Wenn er dann einen Einreichplan vorbereitet ist er selbst schuld. Aber wenn nix schriftlich gemacht wurde, dann gilt in jedem Fall das geistige Eigentum! Sobald sein Name drauf steht, und das wird es, wird der TE bezahlen müssen. Oder eben deutlich anders bauen müssen. |
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Also wenn es so weit fortgeschrittene Planung und Auslegung (Größe, Dachform,Fenstergrößen,fixe Postitionen,...) war das man das 100% von aussen nachweisen kann, kann man glaub ich nicht mehr von, wie der TE es tut, "nicht maßstabgetreuer Grundrissplan" sprechen. Und selbst dann, die klassische FTH FTH [Fertigteilhaus]-Form findet man ja auch zu tausenden.(auch von nicht FTH FTH [Fertigteilhaus]-Firmen) Gottseidank sind wir nicht in Amerika wo der beklagte den Unschuldsbeweiss erbringen muss. Und zur Frage was geleistet wurde,...ich bin im Verkauf & Marketing tätig, Wenn ich für alle Projekte, wo ich schon Zeit investiert habe,Geld verlangen könnte könnt ich mir von meiner Prämie ein Haus bauen! "Kunde fragt eine neues Produkt an, ich fliege hin, setz mich mit Ihm zusammen und rechne und plane mal durch. Kunde kauft es dann nicht weil zu teuer." Also verrechnen konnt ich das noch nie. Anders ist wenn: Kunde fragt an, ich sage das muss neu entwickelt werden aber wir würdens tun, kunde sagt ja bitte, ich sage aber die kosten musst du übernehmen ob du´s kaufst oder nicht. Kunde einverstanden -> Rechnung wird gestellt. *vereinfacht dargestellt* |
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und nochwas? Wie ist das mit dem geistigen Eigentum? Geht´s um den Plan oder schützt ich mir mit einem Plan die Hausform?
War hier im Forum nicht schon mal diese Diskussion wo sich auch Griffner selbst gemeldet hat? Der BM kann ja höchstens sagen du hast meinemn Plan verwendet, also des Papier,pdf,... (die Leistung waren die Diskussion mit dem Kunden, paar stunden zeichen auf cad oder so) z.B. hab ich eine ziemlich konkrete Vorstellung von meinem Haus. Das lasse ich mir vom BM zeichnen und bautechnisch verbessern(nicht entwerfen)... wessen geistiges Eigentum ist es bzw. wie kann man das feststellen. Streitwert ist hier doch die Arbeit des BM oder. Ansonsten müsste er sich do irgendwie ein Markenrecht oder so auf die Form, den Grundriss machen. |
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Ein Kommentar von TE wär mal Hilfreich, wir können hier noch solang mutmaßen. |
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Da war mein Küchenplaner anders von einem renomierten Möbelhaus, schöne Küche laut Grundriss am PC hervorgezaubert, aber Ausdruck und Plan wird es nur bei Kaufabschluss geben. Nur den handschriftlichen Preiszettel habe ich kopiert bekommen.
Wie erging/ergeht es euch bei einer Raumplanung? |
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KLARSTELLUNG - Ja da war ich auch dabei. Da ich mich beruflich mit diesen Themen auseinander setze, muss ich leider immer wieder feststellen, wieviel Verwirrung und Halbwahrheiten zum Thema Schutz des geistigen Eigentums besteht. Eins gleichmal vorweg: Dies ist jetzt keine Rechtsberatung für den konkreten Fall oder sonstige Fälle (darf ich nämlich so ned machen und will ich auch gar ned!) sondern eine begriffliche allgemeine Aufklärung zur Frage, wie ein Plan geschützt sein kann: 1. Urheberrecht: Es muss sich um eine individuelle geistige Leistung des Verfassers in der Art handeln, als dass sie nicht jemand anderer zu überwiegend selben Ergebnis gelangt. Man spricht hier von Baukunst, also hochstehenden architektonischen Leistungen. Bspw Hundertwasser und derartiges. Ein Standardhäusl mit 4 Wänden und Dach für ein oder mehrere Familien: NEIN-Ganz klare Sache! Kein Schutz nach dem Urheberrecht. 2. Gebrauchsmusterrecht: Das so genannte kleine Patent schützt geistige Leistungen auf technischem Gebiet, die nicht derartig erfinderisch und neu sind, als dass sie einem patentrechtlichen Schutz zugänglich wären. Hier besteht durchwegs die Möglichkeit, wie es scheinbar auch Griffner getan hat, die Hauspläne in ein REGISTER eintragen zu lassen. Abrufbar unter österreichisches Patentamt, glaube aber kostenpflichtig. Zu Beachten ist hier aber folgendes: Geschützt ist nur der Plan der im Register eingetragen ist. Also in GENAU DER GLEICHEN FORM. Wenn du ein wenig abwandelst hast du kein Problem, was übrigens Urheberrechtlich, wenn es in diesen Fällen eine solchen Schutz gäbe, durchwegs problematisch wäre, da hier kein Register besteht. - Aber wie gesagt, bei Hausplänen ist das unproblematisch. 3. Markenrecht: Weil ich es in diesen thread mal wo gelesen habe: Markenarten gibt es viele: Wortmarken, Bildmarken, ja sogar Klangmarken. Wesentlich ist aber hier, dass die Marken als Herkunftshinweis auf ein bestimmtes Produkt oder eine Dienstleistung gelten müssen, um wieder in das Markenregister eingetragen werden zu können. Ein Hausplan wird jedoch nicht auf die Fertigteilhausfirma bzw Baumeister XY verweisen können, da ja jeder in dieser Branche Häuser baut. Eher problematisch ist, wenn du den Namen bspw Griffner verwendest, falls der eingetragen ist. 4. Wettbewerbsrecht: Wird oft übersehen: Du stielst jemand anderen eine geistige Leistung, die nicht nach obigen Rechten geschützt ist und verschaffst dir dadurch einen Vorsprung vor ihm. Gilt jedoch nur, wenn du im Wettbewerb zu dieser Firma stehst, also selber Häuser anbietest. So das war jetzt viel, war mir aber ein Bedürfnis und ev. hilfts! gruß sel
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das ist ein Blödsinn... jedes individuell geplante Haus ist erstmal geistiges Eigentum. Hatte im Geschäftsfeld vor 2 Jahren eine Klage aus eben jenem Grund heraus, bisschen größer aber war ein einfachster Wohnbau... Dass ein 0-8-15 Haus natürlich schwer nachweisbar nicht nach geschützten Plänen gebaut worden ist, schon klar. Dennoch stimmt deine Grundsatzklarstellung nicht. Gnade dir, du gehst zu ELK und verkündest laut du hättest deren 126er Haus mal eben in Massiv nachgebaut :) |
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Eben genau das meinte ich! Im Geschäftsfeld meint wohl, dass du auch selber in der Branche tätig bist: Da wird es sich aber sicherlich um keine Urheberrechtsklage sondern eben um eine wettbewerbsrechtliche Klage gehandelt haben. Das betrifft aber keine Konsumenten! Muss aber deswegen nicht gleich geschützt sein! Wiederum bitte oben lesen: Wenn es als Gebrauchsmuster geschützt ist, was möglich ist, dann aber nur, wenn ich es ganz gleich nachbaue. Eben so wie es im Register eingetragen ist. Is auch ein schwierige Materie geb ich zu! |
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korrekt, jeodch: find mal einen planer der dir seine pläne als "freeware" kostenlos beistellt. grundsätzlich muss ich davon ausgehen, dass pläne nicht weitergegeben werden dürfen. crazy eigentlich wenn jemand für mich plant... OFFTOPIC: ein bekannter wurde mal von seinem fotografen für die verwendung seines eigenen profilbilds (erworbenes bild aus dem studio) auf FB geklagt :) |
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So ist die Expertenmeinung also auch, wegen dem geistigen Eigentum muss sich der TE hier wohl kaum sorgen machen.
Der "Streit"des TE geht darum ob der BM eine Rechnung (noch dazu ohne entsprechender Preisinformation vorab)legen darf obwohl er nicht beauftragt (im Sinne von mündl.oder schriftl. nach Angebot) wurde. lg |
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Komisch, dass es immer threads gibt, wo der ersteller dann untertaucht ![]() |