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Hinterfüllen Keller mit aushub. Fehler der Baufirma?

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  •  feilchen
12.10. - 14.10.2024
15 Antworten | 9 Autoren 15
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Hallo!

wir haben Drainagen rund ums Haus und heute festgestellt, dass der Keller von der Baufirma mit Aushubmaterial (Erde) hinterfüllt wurde. Vereinbart war jedoch die Hinterfüllung mit Grobschlag. Kann mir jemand sagen, was dazu in der ÖNORM steht? Ist die Hinterfüllung mit Erde zulässig? Was würdet ihr uns jetzt raten? Uns ist aufgefallen dass der Keller seit der sanierung auf einmal mockt. Kann das damit zusammenhängen?danke uns lg!

  •  Tomo8
  •   Bronze-Award
12.10.2024  (#1)
Was für ein Aushub Material hast du denn? Lehm? Schotter? Sand? Aber wenn eine Drainage gemacht wurde müsste schon mit einem durchlässigen Material verfüllt werden. Wurde die hinterfüllung Lage weise verdichtet? Geht das überhaupt bei deinem Boden? Klingt Mal eher nach einem Pfusch, ob das normativ geregelt ist weiß ich jedoch nicht. Es gibt nicht für alles was gebaut wird eine Norm, es gibt jedoch einen Stand der Technik. Und an diesem ist sich in jedem Fall zu orientieren. 

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  •  baustoff
  •   Bronze-Award
12.10.2024  (#2)
Das kann man so nicht pauschal sagen.

Wenn ihr einen nicht versickerungsfähigen Boden habt, z.B. Lehm, kann es sinnvoll sein, mit dem Material zu hinterfüllen. Wenn du nämlich mit Schotter hinterfüllst, baust du dir eine riesige Badewanne (außen herum bindiger Boden der das Wasser nicht weg lässt), in der dein Keller dann steht.

Wenn alles schön versickern kann, ist es besser mit Schotter zu hinterfüllen, weil der weniger anfällig für Setzungen ist.

Drainagen werden generell kaum mehr empfohlen, da sie nicht wartungsfrei sind. Wichtig und richtig wäre, den Keller optimal abzudichten, um gar nicht erst auf ein Funktionieren der Drainage angewiesen zu sein.

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  •  berhan
  •   Gold-Award
12.10.2024  (#3)

zitat..
Tomo8 schrieb: Was für ein Aushub Material hast du denn? Lehm? Schotter? Sand? Aber wenn eine Drainage gemacht wurde müsste schon mit einem durchlässigen Material verfüllt werden.

Nicht unbedingt, in der ÖNORM B 3692 (Planung und Ausführung von Bauwerksabdichtungen) steht unter 5.2.2. Bemessung drinnen
"Der Lastfall Bodenfeuchte darf angenommen werden: bei Böden mit einem Durchlässigkeitsbeiwert über 10-4 m/s, oder bei Böden mit einem Durchlässigkeitsbeiwert unter 10-4 m/s, wenn der Arbeitsraum vollständig mit drainagierendem Material hinterfüllt wird und eine wirksame Ableitung des Sickerwassers unterhalb der Fundamentoberkante erfolgt.

Der Lastfall nicht-drückendes Wasser darf angenommen werden: – bei Böden mit einem Durchlässigkeitsbeiwert unter 10-4 m/s, wenn der Arbeitsraum nicht vollständig mit drainagierendem Material hinterfüllt wird und eine wirksame Ableitung des Sickerwassers unterhalb der Fundamentoberkante erfolgt.

ANMERKUNG Beispiele dazu können der DIN 4095 entnommen werden.

Bei Hanglagen ist bei den dem Hang zugewandten Seiten zumindest der Lastfall nicht-drückendes Wasser anzunehmen.

Ansonsten gilt der Lastfall drückendes Wasser.

Bei einem Höchstgrundwasserspiegel von weniger als 50 cm unter der horizontalen Abdichtungsebene ist von drückendem Wasser auszugehen."



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  •  Gemeinderat
12.10.2024  (#4)
Wir haben einen Betonkeller in Hanglage.
Wurde mit 25cm Stahlbetonwänden ausgeführt und mittels Braune Wanne abgedichtet und XPS Platten.


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Es wurde von einer Drainage abgeraten und mit dem Aushub (Lehmboden) hinterfüllt.

Drainagiert wurde später nur die rund ums Haus verlaufende Mauer (RECON Steine), die den Hang abfangen.


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Das Gefälle ist weitestgehend vorhanden, sodass das Wasser seinen Weg leicht findet und über die Sickeranlage entsprechend abgeleitet wird. 


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  •  feilchen
13.10.2024  (#5)
Hallo!!!

vielen dank für die zahlreichen Antworten!
es war ein Sanierungsprojekt und der Keller wurde in den 80er Jahren mit Grauen ziegel, die mit beton gefüllt wurden gemacht. Unsere Erde ist sehr wasserdurchlässig. Gestern haben wir z.b mit dem Bagger runtergegraben um eben zu schauen ob der grobschlag da ist und die erde war sehr feucht.
lageweise verdichtet wurde nicht 

mein Hausverstand sagt mir dass da mit Erde hinterfüllen doch ein Wahnsinn ist, oder lieg ich da falsch?


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  •  berhan
  •   Gold-Award
13.10.2024  (#6)
Wie oben schon dargestellt, ist das erlaubt. Viel kritischer ist die Ausführung der Abdichtung, für welchen Lastfall wurde diese ausgelegt. Die ganze Drainagierung nutzt nämlich nichts, wenn die Drainage kein Wasser mehr aufnehmen kann.

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  •  Kleinermuk
  •   Gold-Award
13.10.2024  (#7)

zitat..
feilchen schrieb: Kann mir jemand sagen, was dazu in der ÖNORM steht?

Keine Ahnung, was da die ÖNorm vorschreibt. Ich habe meine Drainage nach "Uraltwissenstand" ausgeführt. Die Erde ist da mind. 60cm von der Kellerwand entfernt.  Ich habe Hanglage, d.h. Der Keller steht südseitig nicht in der Erde. Da enden die Drainagerohre, die im Gefälle verlegt wurden, in jeweils einem kleinen Schacht. Ich wollte kein Wasser bei Regen/Starkregen im Keller haben, bzw. keine feuchte Wände. Und wenn man es in Eigenregie macht, kostet das eh fast nichts, ausser meine Arbeitszeit. Habe meinen Keller mit Beton Mauerziegel gemauert. Untergrund ist bei mir stark durchlässig. Bei Lehmboden mit einem sehr kleinem kf-Wert geht das nicht, da das Wasser dann erst recht an den Kellerwand ansteht.
Richtige Vorgangsweise ist, dass zuerst die Bodenbeschaffenheit beurteilt wird.  Und wenn Drainage, dann eine Funktionierende!  Hab auch schon gesehen, die schmeißen die Drainagerohre von oben mit schönen vertikalen Wellen in den Graben und schütten dann Erde darüber. Bei Beton-Mauerziegel graben die wieder schnell auf, nachdem das Mauerwerk trotz Bitumenabdichtung schön feucht geworden ist😀
Ausführung war schon vor 20 Jahren. Bis heute ist der Keller schön trocken. Hab auch noch nie bemerkt, dass aus den Rohren Wasser herausrinnt. 


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  •  atma
  •   Gold-Award
13.10.2024  (#8)
Was stand im Angebot und was wurde ausgemacht?

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  •  feilchen
13.10.2024  (#9)

zitat..
berhan schrieb:

Wie oben schon dargestellt, ist das erlaubt. Viel kritischer ist die Ausführung der Abdichtung, für welchen Lastfall wurde diese ausgelegt. Die ganze Drainagierung nutzt nämlich nichts, wenn die Drainage kein Wasser mehr aufnehmen kann.

Hallo! Was meinst du damit genau?  Die kellerwand wurde mit bitumen und xps abgesichtet.


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  •  feilchen
13.10.2024  (#10)

zitat..
atma schrieb:

Was stand im Angebot und was wurde ausgemacht?

Es wurde mehrmals mündlich ausgemacht mit grobschlag zu hinterlüften. In der Abrechnung ist es aber klar ersichtlich, dass es mit Dränmaterial hinterfüllt werden sollte.

Anbei noch die Skizze , die uns bei der Abrechnung beigelegt wurde. Und ein Foto vom Ist zustand (haben am wochenende hinuntergegraben) 


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  •  berhan
  •   Gold-Award
13.10.2024  (#11)

zitat..
feilchen schrieb: Hallo! Was meinst du damit genau?  Die kellerwand wurde mit bitumen und xps abgesichtet.

Es gibt wie schon beschrieben mehrer Lastfälle und je nach Lastfall unterscheiden sich die Abdichtungsmaßnahmen.
https://aut.sika.com/dam/dms/at01/a/RILI-Bauwerksabdichtung-Abdichtung-5.pdf
KMB ist z.B. nicht für drückendes Wasser geeignet.

Und wie sieht es mit Rohrdurchführungen aus (Boden, Wand).


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  •  baustoff
  •   Bronze-Award
13.10.2024  (#12)

zitat..
berhan schrieb: KMB ist z.B. nicht für drückendes Wasser geeignet.

Das sagt der nette Bausachverständige aus dem Fernsehen auch immer. Das kommt mMn aber auf das jeweilige Produkt an. Bis 3 Meter Tiefe gibt es jedenfalls Produkte, die für drückendes Wasser zugelassen sind.


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  •  berhan
  •   Gold-Award
14.10.2024  (#13)
Steht halt so in der ÖNORM B 3692 drinnen.

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  •  Akani
14.10.2024  (#14)
Wenn die Drainage so wie auf dem Planteil ausgeführt ist Ftag ich mich schon ob die Drainage wirklich so weit oben ist! 
Normalerweise sollte die Drainage noch unter der Sole der Bopla liegen, 

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  •  precision
  •   Bronze-Award
14.10.2024  (#15)
"Ist die Hinterfüllung mit Erde zulässig?"

Grundsätzlich ja, natürlich! Mit der Einbringung der zuvor ausgehobenen Erde wird der vorherige Zustand (vor Inangriffnahme der Baumaßnahmen) nur wieder hergestellt.
Da spricht nichts dagegen.
Wenn man über das hinaus höherwertige Hinterfüllungen will/braucht, so sind diese in der Regel meist aufzahlungspflichtig (entweder im Angebot, oder Mehrkostenforderung).
Was ist vertraglich diesbezüglich festgehalten? Was steht im Angebot, LV,...?

Bei drückendem Wasser sollte man natürlich noch etwas machen, das haben die Kollegen ja schon beschrieben.


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