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Was für ein Aushub Material hast du denn? Lehm? Schotter? Sand? Aber wenn eine Drainage gemacht wurde müsste schon mit einem durchlässigen Material verfüllt werden. Wurde die hinterfüllung Lage weise verdichtet? Geht das überhaupt bei deinem Boden? Klingt Mal eher nach einem Pfusch, ob das normativ geregelt ist weiß ich jedoch nicht. Es gibt nicht für alles was gebaut wird eine Norm, es gibt jedoch einen Stand der Technik. Und an diesem ist sich in jedem Fall zu orientieren. |
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Das kann man so nicht pauschal sagen. Wenn ihr einen nicht versickerungsfähigen Boden habt, z.B. Lehm, kann es sinnvoll sein, mit dem Material zu hinterfüllen. Wenn du nämlich mit Schotter hinterfüllst, baust du dir eine riesige Badewanne (außen herum bindiger Boden der das Wasser nicht weg lässt), in der dein Keller dann steht. Wenn alles schön versickern kann, ist es besser mit Schotter zu hinterfüllen, weil der weniger anfällig für Setzungen ist. Drainagen werden generell kaum mehr empfohlen, da sie nicht wartungsfrei sind. Wichtig und richtig wäre, den Keller optimal abzudichten, um gar nicht erst auf ein Funktionieren der Drainage angewiesen zu sein. |
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Nicht unbedingt, in der ÖNORM B 3692 (Planung und Ausführung von Bauwerksabdichtungen) steht unter 5.2.2. Bemessung drinnen "Der Lastfall Bodenfeuchte darf angenommen werden: bei Böden mit einem Durchlässigkeitsbeiwert über 10-4 m/s, oder bei Böden mit einem Durchlässigkeitsbeiwert unter 10-4 m/s, wenn der Arbeitsraum vollständig mit drainagierendem Material hinterfüllt wird und eine wirksame Ableitung des Sickerwassers unterhalb der Fundamentoberkante erfolgt. Der Lastfall nicht-drückendes Wasser darf angenommen werden: – bei Böden mit einem Durchlässigkeitsbeiwert unter 10-4 m/s, wenn der Arbeitsraum nicht vollständig mit drainagierendem Material hinterfüllt wird und eine wirksame Ableitung des Sickerwassers unterhalb der Fundamentoberkante erfolgt. ANMERKUNG Beispiele dazu können der DIN 4095 entnommen werden. Bei Hanglagen ist bei den dem Hang zugewandten Seiten zumindest der Lastfall nicht-drückendes Wasser anzunehmen. Ansonsten gilt der Lastfall drückendes Wasser. Bei einem Höchstgrundwasserspiegel von weniger als 50 cm unter der horizontalen Abdichtungsebene ist von drückendem Wasser auszugehen." |
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Wir haben einen Betonkeller in Hanglage. Wurde mit 25cm Stahlbetonwänden ausgeführt und mittels Braune Wanne abgedichtet und XPS Platten. Es wurde von einer Drainage abgeraten und mit dem Aushub (Lehmboden) hinterfüllt. Drainagiert wurde später nur die rund ums Haus verlaufende Mauer (RECON Steine), die den Hang abfangen. Das Gefälle ist weitestgehend vorhanden, sodass das Wasser seinen Weg leicht findet und über die Sickeranlage entsprechend abgeleitet wird. |
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Hallo!!! vielen dank für die zahlreichen Antworten! es war ein Sanierungsprojekt und der Keller wurde in den 80er Jahren mit Grauen ziegel, die mit beton gefüllt wurden gemacht. Unsere Erde ist sehr wasserdurchlässig. Gestern haben wir z.b mit dem Bagger runtergegraben um eben zu schauen ob der grobschlag da ist und die erde war sehr feucht. lageweise verdichtet wurde nicht mein Hausverstand sagt mir dass da mit Erde hinterfüllen doch ein Wahnsinn ist, oder lieg ich da falsch? |
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Wie oben schon dargestellt, ist das erlaubt. Viel kritischer ist die Ausführung der Abdichtung, für welchen Lastfall wurde diese ausgelegt. Die ganze Drainagierung nutzt nämlich nichts, wenn die Drainage kein Wasser mehr aufnehmen kann. |
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Keine Ahnung, was da die ÖNorm vorschreibt. Ich habe meine Drainage nach "Uraltwissenstand" ausgeführt. Die Erde ist da mind. 60cm von der Kellerwand entfernt. Ich habe Hanglage, d.h. Der Keller steht südseitig nicht in der Erde. Da enden die Drainagerohre, die im Gefälle verlegt wurden, in jeweils einem kleinen Schacht. Ich wollte kein Wasser bei Regen/Starkregen im Keller haben, bzw. keine feuchte Wände. Und wenn man es in Eigenregie macht, kostet das eh fast nichts, ausser meine Arbeitszeit. Habe meinen Keller mit Beton Mauerziegel gemauert. Untergrund ist bei mir stark durchlässig. Bei Lehmboden mit einem sehr kleinem kf-Wert geht das nicht, da das Wasser dann erst recht an den Kellerwand ansteht. Richtige Vorgangsweise ist, dass zuerst die Bodenbeschaffenheit beurteilt wird. Und wenn Drainage, dann eine Funktionierende! Hab auch schon gesehen, die schmeißen die Drainagerohre von oben mit schönen vertikalen Wellen in den Graben und schütten dann Erde darüber. Bei Beton-Mauerziegel graben die wieder schnell auf, nachdem das Mauerwerk trotz Bitumenabdichtung schön feucht geworden ist😀 Ausführung war schon vor 20 Jahren. Bis heute ist der Keller schön trocken. Hab auch noch nie bemerkt, dass aus den Rohren Wasser herausrinnt. |
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Was stand im Angebot und was wurde ausgemacht? |
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Hallo! Was meinst du damit genau? Die kellerwand wurde mit bitumen und xps abgesichtet. |
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Es wurde mehrmals mündlich ausgemacht mit grobschlag zu hinterlüften. In der Abrechnung ist es aber klar ersichtlich, dass es mit Dränmaterial hinterfüllt werden sollte. Anbei noch die Skizze , die uns bei der Abrechnung beigelegt wurde. Und ein Foto vom Ist zustand (haben am wochenende hinuntergegraben) |
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Es gibt wie schon beschrieben mehrer Lastfälle und je nach Lastfall unterscheiden sich die Abdichtungsmaßnahmen. https://aut.sika.com/dam/dms/at01/a/RILI-Bauwerksabdichtung-Abdichtung-5.pdf KMB ist z.B. nicht für drückendes Wasser geeignet. Und wie sieht es mit Rohrdurchführungen aus (Boden, Wand). |
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Das sagt der nette Bausachverständige aus dem Fernsehen auch immer. Das kommt mMn aber auf das jeweilige Produkt an. Bis 3 Meter Tiefe gibt es jedenfalls Produkte, die für drückendes Wasser zugelassen sind. ||
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Steht halt so in der ÖNORM B 3692 drinnen. |
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Wenn die Drainage so wie auf dem Planteil ausgeführt ist Ftag ich mich schon ob die Drainage wirklich so weit oben ist! Normalerweise sollte die Drainage noch unter der Sole der Bopla liegen, |
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"Ist die Hinterfüllung mit Erde zulässig?" Grundsätzlich ja, natürlich! Mit der Einbringung der zuvor ausgehobenen Erde wird der vorherige Zustand (vor Inangriffnahme der Baumaßnahmen) nur wieder hergestellt. Da spricht nichts dagegen. Wenn man über das hinaus höherwertige Hinterfüllungen will/braucht, so sind diese in der Regel meist aufzahlungspflichtig (entweder im Angebot, oder Mehrkostenforderung). Was ist vertraglich diesbezüglich festgehalten? Was steht im Angebot, LV,...? Bei drückendem Wasser sollte man natürlich noch etwas machen, das haben die Kollegen ja schon beschrieben. |
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