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Höhe Nebengebäude NÖ

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  •  florianmatthias
27.4. - 5.5.2015
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hallo! Ich bin neu hier und hätte eine Frage: wir haben vor kurzem mit dem Hausbau begonnen und in diesem Zuge ergab sich die Diskussion,ob wir nicht die Raumhöhe des Nebengebäudes von 2,40 auf 2,60 erhöhen könnten. Damit würde sich jedoch die Höhe des Nebengebäudes von 3,0 auf 3,20m erhöhen...Garage im Abstand 1,0m von der Grundgrenze...eingereicht wurde 3,0! darf ich in Anbetracht des 45°-Winkels auf 3,20m gehen oder sind die 3,0m unumstößlich?
lg


2015/20150427769069.JPG

  •  MC2906
1.5.2015  (#21)

zitat..
Die generelle Beschränkung der Nebengebäude auf max. 3m Gebäudehöhe wird hier durch die Sonderregelung für Hanglagen aufgehoben: die 3m dürfen hangabwärts "entsprechend dem gegebenen Niveauunterschied" überschritten werden. Bei deinen Beispielen gehts immer um 0,90m Niveauunterschied. Somit wäre für die Südfront am untersten Ende (hangabwärts) max. 3,90m möglich.


Hallo Karl10,
gibts es für das Hauptgebäude auch eine ähnliche Regelung bei Hanglage bzgl. der max Gebäudehöhe von. 8m?
Soweit ich informiert bist, darf die mittlere Gebäudehöhe zum Urgelände die 8m, je Gebäudefront, nicht überschreiten (Regelung NÖ)

Danke, LG MC

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  •  Der Skorpion
  •   Bronze-Award
5.5.2015  (#22)
@Karl10 - Danke für die Info! Also wenn sich der Nachbar ruhig verhält und es ihm egal st ob die Garage 10cm höher ist, dann wird im Normalfall nix sein.

Ich frag jetzt mal weiter, weil das sind immer die Fragezeichen in den Köpfen.

Und was wenn dann bei der Fertigstellung nachgemessen wird? Wird überhaupt nachgemessen? Kann hier auch weggesehen werden?


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