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welche widmung gilt hier eigentlich? - geschlossene baubauung? -> dann kann der sichtschutz theoretisch die höhe der bauklasse+3m giebel haben offene bebauung? ungegegeltes bauland? §54 Bauwerke im ungeregelten Baulandbereich Ein Neu- oder Zubau eines Bauwerks ist unzulässig, wenn für ein als Bauland gewidmetes Grundstück kein Bebauungsplan gilt oder dieser keine Festlegung der Bebauungsweise oder -höhe enthält und das neue oder abgeänderte Bauwerk * in seiner Anordnung auf dem Grundstück oder Höhe von den an allgemein zugänglichen Orten zugleich mit ihm sichtbaren Bauwerken auffallend abweicht oder * den Lichteinfall unter 45° auf Hauptfenster ZULÄSSIGER Gebäude auf den Nachbargrundstücken beeinträchtigen würde. Heißt im Klartext: Der Nachbar muß bei seinen Überlegungen davon ausgehen das du ab 3m von der Grundgrenze Fentertüren hast und bei diesen muß der 45° Lichteinfall gewährleistet bleiben. |
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Viel ist den letzten 8 Monaten aber - ned weitergegangen ... http://www.energiesparhaus.at/forum/24544 |
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Sieht ja voll bescheuert aus!
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@thomasdoe - ... da hast du leider eine alte Gesetzesversion erwischt - der § 54 ist mittlerweile ganz anders formuliert - unter anderem kommts nicht mehr auf zulässige Fenster an
dem Hinweis mit dem Giebel (+3m) kann ich auch nicht folgen. Diese Regelung gilt nur für "Giebelfronten". Der angedeutete Sichtschutz ist aber keine "Giebelfront" - sowas gibts nur an Gebäuden |
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guten morgen karl - hatte so einen ähnlichen fall schon mal (naja vielleicht auch ned so ganz)
War im konkreten eine stellplatzüberdachung, das dach wurde als terrasse genutzt, und der sichtschutz für die terrasse wurde so bewilligt (mindesthöhe war höhe bauklasse+giebeldreieck). wurde allerdings als feuermauer ausgeführt. §54-> sorry, hab ich wirklich ne alte fassung erwischt |
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Wie siehts mit dem Sichtschutz aus? Gibts schon neue Horrorfotos von den irren Nachbarn? |
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News - Soderle... Es gibt Neuigkeiten:
Nach abgehaltener Bauverhandlung sieht das Projekt wie folgt aus: Es soll ein Carport errichtet werden, der mittels Mauerwerk an die bestehende Gartenmauer angrenzt, und um gegen Windlastanfälligkeit als massives Mauerwerk ausgeführt wird. Die Bauhöhe wird nach der 45° Lichteinfall-Regel begrenzt, wobei uns der Bauherr soweit "entgegenkommt" dass er nur den horizontalen Abstand, nicht aber die Einbauhöhe der Fenster miteinrechnet. Im Plan sind das jetzt 5,1m. Trennfuge und deren Abdichtung zur bestehenden Mauer sowie Verputz auf unserer Seite sollen Bauwerber veranlassen, und wurde auch in der Niederschrift festgehalten. |
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5,1m Höhe für einen Carport find ich auch happig, parkt der da einen LKW? |
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Find ich gar nicht mal so schlimm - solang es so stabil gebaut ist, das es beim nächsten Sturm nicht davon fliegt, wärs mir persönlich egal.
Was genau stört dich denn daran, so ein Sichtschutz ist doch der perfekte Nachbar, der macht dir keinen Ärger. Find ich viel besser als die Typen, die jeden Handsgriff den man macht ganz genau verfolgen und ihren Senf ungefragt dazu geben. Ich finde, so habt ihr beide eure Ruhe. Und Schatten ist auch nur im Winter ein Nachteil, im Sommer recht gut. |