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Rechtliche Situation bin ich leider überfragt, jedoch gab es in unserer Siedlung vor unserer Bauzeit den Vorfall, dass sich Nachbarn über die Lautstärke des Hahnes beschwert haben, der zusammen mit paar Hendl auf einem leeren Bauplatz gehalten wurde. Traurig aber wahr. Also anscheinend kann nicht nur der Geruch ein Problem ergeben, sondern auch der "Lärm"-pegel. |
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Bei Immissionen (zb Lärm- und Geruchsbelästigung) gibt es eine ortsübliche Bewertung. So wie du es beschreibst, sind ein paar Hendln durchaus erträglich, wenn man die anderen umliegenden Faktoren betrachtet. In einer reinen städtischen Wohngegend würde die Sache vielleicht anders aussehen. |
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Da ich mich auch gerade mit dem Thema beschäftige: Ich habe dazu gefunden, dass man Hühner halten darf, wo es üblich ist. Wieder sehr nichtssagend, ich weiß. Aber rabaum hat es ja auch schon geschrieben. Ländliche Gegend (gerade wenn eh schon Landwirtschaft/Tierhaltung daneben ist) sollte ok sein. Es gibt übrigens Rassen, die ruhiger sind, als andere. Btw: Tonis Freilandeier ist konkurs und es sind noch mehrere tausend Hühner zu haben, über die Konkursmasse. Recht günstig habe ich gehört. Wie aktuell die Info ist weiß ich nicht, hab ich letzte Woche gelesen. |
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Ihr seid da mit den Antwort viel zu schnell unterwegs.... Um hier einigermaßen brauchbare Antworten zu geben brauchts zunächst 3 Angaben: 1. Bundesland 2. Widmungsart der betreffenden Fläche laut Flächenwidmungsplan 3. Welche Bauwerke sollen zum Zwecke der Hühnerhaltung errichtet werden? (Hühner kann man nicht ausschließlich im Freien halten, die brauchen "Deckung", Legenester udgl.). Da brauchts eine genauere Beschreibung, um beurteilen zu können, ob das gem. Baurecht bewilligungs-/anzeigepflichtige Vorhaben sind oder nicht. Davon hängt es wiederum ab, ob diese Hühnerhaltung (auch) nach dem Baurecht zu beurteilen ist.....Je nach dem, muss man dann Zivilrecht und Baurecht auseinander halten. Eines schon vorweg: Die Auskunft der Gemeinde ist jedenfalls Blödsinn bzw. ein untauglicher Versuch, sich abzuputzen. |
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²Karl Bei angegebener Wünschzahl von unter 10 Hühner auf die Idee zu kommen von Baurecht und Bauwerken zu sprechen ist ja doch übertrieben. Zum Thema,ich halte selber Hühner. Ländliche Gegend,in der Nachbarschaft werden ebenfalls Hühner,Enten etc. gehalten. In dem Fall das im nahen Umkreis bereits Tiere untergebracht sind und auch Bauernhöfe liegen,würde ich das dem einem Nachbarn nochmals so darlegen. Wenn er halbwegs normal und vernünftig ist,versteht er es. Falls nicht,trotzdem zu legen,ordnungsgemäß melden und fertig. |
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Da wird ein Drama gemacht wegen ein paar Hendl! Die sind in der Regel eh eingezäunt im Gegensatz zu Hunden die immer mehr werden und alles dasch....... in der Gegend. Zur Landplage sind sie schon geworden diese Kläffer! 2 |
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Ich mach kein Drama. Will nur die relevanten Fakten abklären, um dann eine seriöse Antwort auf die gestellte Frage geben zu können, worauf es hier rechtlich ankommt. Na, is es nicht. Da gibt's genug Beispiele dafür. Und außerdem wissen wir noch nicht, was da wirklich im Detail gemacht werden soll. Es ist immer gefährlich von sich 1:1 auf andere zu schließen Kannst das im Detail erläutern was genau damit jetzt meinst? |
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Wennst 5 kläffende Hunde eisperrst, dann machts nix, aber wegen 10 Hendl soll die Baukommision daher kommen. Noch dazu, wo eh fast gleich nebenan Landwirtschaft betrieben wird. Warum soll sich der kleine Mann keine Eier selber produzieren können. Verrückte Welt! Aber die Bürokratie ist heilig! |
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Hat ja noch keiner gesagt. Es fehlen ja noch die detaillierten Infos. Daher sind all eure (teils aufgeregten) Kommentare zu früh. |
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Ist ja komisch, in der EU sollte alles gleich sein. Aber wir Össis haben neun verschiedene Bauordnungen!
Die Bürokratie lähmt immer mehr den Staat, man braucht sich nicht wunden, wenn Firmen ins Ausland wandern! X-tausende neue Verordnungen und Richtlinien kommen neu aus den Beamtensilos. Viele Auflagen gehen komplett an der Realität vorbei! @Karl 10, das ist nicht gegen dich gerichtet, du bist ja selbst gefangen in den Auflagen und Richtlinien! Die Aussage, "in welchem Bundesland bist du daheim" sollte eigentlich belanglos sein! |
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Bei er zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde und Tierärzte melden wegen Seuchen usw... Der Hahn ist nicht zwingend Notwendig da es ohne auch geht. Einziger Vorteil ist das Raubvögel eher nicht kommen und die Hackordnung schneller eingehalten wird oder eben zum streit schlichten. Wobei wenn alle Hühner geleichzeitig kommen ist das auch in kurzer zeit erledigt. Wie sollt ihr die Hühner halten? Pro Huhn sollten um die 10m² Auslauf zur Verfügung stehen um eine Artgerechte Haltung zu ermöglichen. Geruch ist zu vernachlässigen wenn du Täglich den Stall reinigst. Lautstärke kann man in der Nacht auch etwas eindämmen wenn die Hühner/Hahn zu einer bestimmten Zeit zb. 20 Uhr in den Stall müssen und nicht vor 8 Uhr wird raus können. Hahn im Stall ist dann nicht mehr so laut und kann auch durch entsprechende Dämmung auch etwas reduziert werden. Wird meist ja sowieso benötigt damit die Legeleistung im Winter auch gewährt ist das die Hühner bei zu niedriger Außentemperatur aufhören Eier zu legen oder zumindest die Produktion zurückfahren. Wenn du aber glaubst das es billiger ist selber Eier zu produzieren wirst dich täuschen, die einzige Gewissheit die du hast das sie 100% Bio/Freiland sind wenn du es willst |
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@altehuette: wow, du bist ja frustriert. |
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denke nicht das man für ein 10m² Hühnerstall der auf 4 Stelzen gebaut ist und nicht mal ein Fundament besitz unbedingt a Bauverhandlung/ Anzeige benötigt. Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren |
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Naujo scho! Letzt neue glorreiche Verordnung, die Schnitzl und Pommes dürfen nicht zu braun werden. Kann ich also nicht mehr ins Gasthaus essen gehen. Will nämlich dunklere Schnitzl. |
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Erstmal Danke für die rege Diskussion und Meinungen. Zu den Fragen: 1. Bundesland ist Steiermark 2. Die Fläche ist WR WR [Wechselrichter], Wohngebiet gewidmet. Die Hühnerhütte würde direkt neben einer Landwirtschaftlichen Fläche stehen (1m Abstand) 3. Geplant wäre eine 5m2 Hütte ca. 1,7m hoch ohne Fundament, die ich auch vorhabe zu Dämmen um den Schallschutz zu verbessern. Auslauf von bis zu 1000m2 würde zur Verfügung stehen. Habe heute auch die exakte entfernung zu den Hühnern der Nachbarn gemessen, 120m entfernt befinden sich 15 Hühner und ein Hahn, und 170m entfernt befinden sich 10 Hühner mit Hahn. Der Abstand zwischen den beiden beträgt ca. 200m Die beiden Hähne sind Morgens und Tagsüber in der gesammten Siedlung zu hören und liefern sich auch gerne mal ein Krähduell. Gespräch mit dem Nachbarn hat leider nicht viel gebracht, er ist absolut gegen die Hühner. Ich glaube zwar nicht das er rechtliche Schritte einleiten würde aber da die Auskunft der Gemeinde so schwammig ist, interessiert mich natürlich ob ich die Hühner halten darf oder nicht. |
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Sei doch froh dass es noch etwas Individualität gibt in unserem Land. Naja, ziemlich am Thema vorbei aber ich glaub, wennst nett fragst wirst dein Schnitzel weiterhin dunkel bekommen :) |
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Wie ich weiter oben schon sagte, muss man hier zwischen Verwaltungsrecht (Baurecht) und Zivilrecht unterscheiden. Ich beginne mal mit dem Baurecht (und würde bitten, zunächst mal dabei zu bleiben, weil es sonst wieder ein Durcheinander wird und sich am Ende keiner mehr auskennt). Dazu wäre folgendes zu diskutieren: - Für mich handelt es sich dabei um ein Bauwerk im Sinne des Steiermärkischen Baugesetzes (aufs Fundament kommts dabei nicht an). - Dieses Bauwerk ist (zumindest) anzeigepflichtig. - Der Verwendungszweck bzw. Nutzung dieses Bauwerkes ist "Stall" - im Speziellen "Hühnerstall" (oder wie würdet ihr eine Behausung für Nutztiere nennen?) - Die Baubehörde hat bei einer Bauanzeige (unter anderem) zu prüfen, ob ein Widerspruch zur Flächenwidmung gegeben ist. - Ein (Hühner-)Stall steht offenkundig im Widerspruch zur Widmungsart "Reines Wohngebiet", da die Definition für Reines Wohngebiet laut Steiermärkischem Raumplanungsgesetz einen solchen Bauwerks- und Nutzungstyp in dieser Widmungsart generell nicht vorsieht. - Die Baubehörde hätte daher das angezeigte Bauvorhaben lt. Steiermärkischem Baugesetz binnen 8 Wochen mit Bescheid zu untersagen. Das heißt somit, dass man aus baurechtlicher Sicht zwar Hühner auf dem Grundstück halten darf (also reine Freilandhaltung - wenn nichts gebaut wird, hat das Baurecht ja keine Zuständigkeit), dass aber kein Bauwerk für bzw. zum Zwecke der Tierhaltung zulässig ist. Nach diesen baurechtlichen Gesichtspunkten kommt es weder auf die Anzahl der Hühner, noch auf deren Geschlecht an. Es ist auch ohne Bedeutung wie weit weg von der Grundgrenze das Bauwerk errichtet wird und ob irgendwo in irgendwelchen Entfernungen irgendwelche Tiere gehalten werden. Nochmal meine Bitte: bleiben wir in der Diskussion (vorerst) bei diesen rein baurechtlichen Aspekten. 3 |
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Dann integrierts euern Hendlstall ins Carport, dann passts. Oder in das Gartengerätehüttl. Wer lang fragt, geht weit Irr, so sagt man. Wenn 10 Hendln so a Drama mochn! |
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nicht die Hendln, die Nachbarn können das Drama machen und wenn ich mir da manche Beiträge zu Nachbarschaftsproblematik durchlese bin ich froh das ich mich mit meinen "noch" gut verstehe... |
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es gibt so mobile ställe auf rädern... vl wäre das schon eine möglichkeit, das baurecht zu umgehen? |
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Gut, das hilft mir ja schonmal weiter, ich kann also laut Gesetz keine Hühnerhütte bauen. Wenn ich jetzt eine Gartenhütte mit 5m2 Baue, diese im Zuge der Fertigstellung des Carports gemeinsam Anzeige und dann dort Hühner über Nacht reinlasse, habe ich keinen Stall gebaut und bin Baurechtlich auf der sicheren Seite? Oder wird dass trotzdem als Stall ausgelegt? Was wenn ich die Gartenhütte auf Räder baue und somit mobil bin. Wie kann ich das rechtlich gesehen lösen? |