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Infrarotheizung oder Flächenkollektoren

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  •  Nijelu2430
25.5. - 4.6.2012
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Wir haben uns jetzt schon einige Fertighäuser anbieten lassen, bisher immer mit Flächenkollektoren. Heute ist uns zum ersten Mal die Infrarotheizung ans Herz gelegt worden! Die ist zwar teurer bei den Betriebskosten aber in der Anschaffung um ein Drittel billiger?!
Hat von Euch jemand Erfahrungen gemacht mit Infrarotheizungen?
Theroetisch könnte man in ein paar Jahren, wenn die Photovoltaik billiger geworden ist das Haus dann quasi ohne BK heizen, oder?

Danke schonmal

  •  creator
  •   Gold-Award
3.6.2012  (#21)
@towei: jetzt wissen auch alle, warum ich mich im - energieausweis-forum ziemlich zurückhalte.

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004886
öko-schwachsinn at it's best...

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  •  KTT2010
4.6.2012  (#22)
Wie rechnet man IR-Paneele schön? - Hab mich nun mit dem Rechenwerk von Herrn B. näher befasst. Dabei wurden die Tricks offenbar:
Zum Heizsystemvergleich: Man nehme für die Sole-WP eine JAZ JAZ [Jahresarbeitszahl] von 3 an, nehme bei den konkurrierenden Heizsystemen Verteilungs- und Wandlungsverluste von 40% an, schlage zu den bei heiz-tipp.de abgekupferten Anschaffungskosten wo benötigt noch einige Tausender drauf und nehme zur Krönung an, dass die IR-Paneele nur ca. 50% der Jahresheizenergie von elektrischen Direktheizungen (Nachtspeicher, E-Radiatoren) benötigen.
Diese horrenden Energieeinsparungen der IR-Paneele sollen hier für Neubauten gelten, wobei zur Begründung eine durchaus seriöse Studie zitiert wird, in der ein Altbau von 1930 aus nicht isoliertem Sandstein untersucht wurde. Bei diesem Altbau nahmen die Transmissionsverluste der zuvor feuchten Mauern vermutlich aufgrund der trocknenden Wirkung der IR-Paneele deutlich ab.
Dies wird allerdings bei einem Neubau mit VWS so nicht funktionieren.
Neben zahlreichen weiteren Ungereimtheiten im Vergleich Pellets zu IR-P. sowie bei den Daten des Energieausweises entsteht somit der Eindruck, dass die Ergebnisse massiv zugunsten der IR-P. geschönt werden sollen.
Dabei haben IR-P., nach meinen eigenen Berechnungen, durchaus bei sehr niedrigem Heizwärmebedarf z.B. unterhalb ca. 5000 kWh p.a., also bei sehr guten Niedrigenergiehäusern, ihre Berechtigung.

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