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·gelöst· Internorm: Nachweis über die Verglasung gemäß OIB - Richtlinie 4

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  •  heribert
  •   Gold-Award
10.6. - 24.8.2022
27 Antworten | 6 Autoren 27
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Unsere Gemeinde benötigt eine Bestätigung über die Verglasung nach OIB Richtlinie 4, wie im Bescheid angeführt.


2022/20220610216831.png

Und zwar genau mit dem Wortlaut: "Verglasung wurde gemäß OIB - Richtlinie 4" ausgeführt.

Vom Internormhändler bekommen wir nur eine Liste mit Positionsnummer/Elementbezeichnung /und dem Aufbau des Sicherheitsglases.

Der Internormhändler, als auch Internorm selbst, können kein Dokument mit dem Wortlaut "Verglasung wurde gemäß OIB - Richtlinie 4" ausstellen.

Kennt das Problem jemand und wer ist für so eine Bestätigung zuständig?
Ich als Laie bin davon ausgegeangen, dass das den Fensterhänder betrifft, weil der hat die Verglasung ja auch ausgewählt.

  •  Shan
  •   Gold-Award
10.6.2022  (#1)
Wir haben die Bestätigung ohne Nachfrage unsererseits gemeinsam mit der Fensterrechnung bekommen (vielleicht, habt ihr die Bestätigung auch schon bei der Rechnung mit dabei).
Im schlimmsten Fall sollte das aber auch auf der Rechnung ersichtlich sein (dort müsste alles genau aufgeschlüsselt sein). Eventuell könntest du dich noch direkt mit der gescannten Rechnung, Rechnungsnummer und den Daten des Internormhändlers (bei dem du gekauft hast), an Internorm selber wenden und um die Bestätigung bitten. Nachdem der Nachweis für die Fertigstellungsmeldung notwendig ist, gibt es sicher jemanden bei der Fensterfirma der ein fertiges Formular abgespeichert hat ...

Normal reicht oft schon eine ordentliche Rechnung auf der die einzellnen Positionen aufgeschlüsselt sind - bei uns war das bei den Brandschutztüren der Fall. Habe vorab nachgefragt ob da eine Herstellerbestätigung benötigt werden wird, oder ob die Rechnungen für den Nachweis reichen. Bei uns lief das alles sehr korrekt ab, da wurden außer der Bestätiungen, Elektrogutachten, etc. auch Fotos von den Türen, Fenstern etc. dem Bauakt (bei der Baufirma) beigelegt (Niederösterreich), danach haben wir eine gestempelte und unterschriebene Bauführerbescheinigung samt bestätigten Lageplänen bekommen (auf der Gemeinde haben wir nur diese Bescheinigung, die Lageplanbestätigung, das Elektrogutachten und das Gutachten des Rauchfangkehrers benötigt).

Edit: Sprich auf meine Nachfrage an die Gemeinde ob sie die Einbaubestätigung bezüglich Sichterheitsverglasung ebenfalls zum Akt haben wollen, wurde dies verneint. Ich weiß jedoch nicht ob sie diese vielleicht bereits vorab von der Baufirma bekommen haben.

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Hallo heribert,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: [Gelöst] Internorm: Nachweis über die Verglasung gemäß OIB - Richtlinie 4

  •  heribert
  •   Gold-Award
10.6.2022  (#2)

zitat..
Shan schrieb: Internorm selber wenden

habe ich bereits. Keine Lösung, die "können" mir den geforderten Satz nicht schreiben.

Auch schon mit der Gemeinde gesprochen, die wollen umbedingt diesen Satz stehen haben.




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  •  Squawvally
  •   Gold-Award
10.6.2022  (#3)
Vom Hersteller wirst schwer die geforderte Bestätigung bekommen und zwar aus einem einfachen Grund.
Um die Bestätigung austellen zu können, muss die Lage der Elemente im Objekt sowie deren Verglasung bekannt sein. Diese Daten hat der Hersteller nicht.

Die Gemeinde bei Euch macht es sich auch etwas leicht, in dem Sie die Eignung gem. OIB fordert. Ist jetzt nichts dramatisches aber nicht unbedingt üblich. Die wollen ja nur Wissen, wo Sicherheitsglas eingebaut ist und vor allem welches Sicherheitsglas. Mit der Eignungsbestätigung braucht sich dann die Gemeinde dann auch keinen Kopf zerbrechen, ob das Glas jetzt passt oder nicht.

Sollte es sich der Händler es nicht zutrauen, die Bestätigung auszustellen, kannst du dies von einem SV erstellen lassen. Ist dann wie die Bauabnahme.

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  •  heribert
  •   Gold-Award
11.6.2022  (#4)

zitat..
Squawvally schrieb: Um die Bestätigung austellen zu können, muss die Lage der Elemente im Objekt sowie deren Verglasung bekannt sein. Diese Daten hat der Hersteller nicht.

Der Hersteller nicht aber der Händler, der hat mir ja auch die Fenster verkauft. Und wenn der Händer sich ziert, sollte der namhafte österreichische Hersteller eigentlich nachhelfen können.

zitat..
Squawvally schrieb: von einem SV erstellen lassen

Also der Internormhändler verkauft mir Fenster, aber die richtige Auswahl der Verglasung kann ich nicht erwarten. OK - wusste ich nicht und sollte auch so bei den Werbungen und Messeständen angeschrieben stehen, dann weiß man, was man erwarten kann.

Ein SV kostet ja nur Geld.

zitat..
Squawvally schrieb: Sollte es sich der Händler es nicht zutrauen, die Bestätigung auszustellen

:) nicht zutrauen ist gut - so zögerlich war er beim verkaufen nicht

zitat..
Squawvally schrieb: Die Gemeinde bei Euch macht es sich auch etwas leicht, in dem Sie die Eignung gem. OIB fordert.

Ja die Gemeinde ist schon a bissl speziell, aber das man von Internorm so hängen gelassen wird, finde ich schon sehr schwach.



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  •  Squawvally
  •   Gold-Award
12.6.2022  (#5)

zitat..
heribert schrieb: Also der Internormhändler verkauft mir Fenster, aber die richtige Auswahl der Verglasung kann ich nicht erwarten.

Da hast recht. Bei der Auswahl der Elemente muss der Händler mit den gesetzlichen Anforderungen vertraut sein. Ist ja auch nicht schwer zu unterscheiden, ob eine Absturzgefahr besteht oder nur ein Durchfallen durch die Verglasung verhindert werden muss.

Ich würde hier beim Händler nochmals nachbohren. Die Händler werdenja laufend geschult und sollten somit auch mit den Regelwerken vertraut sein. Sonnst ruf halt nochmals bei Internorm an.


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  •  heribert
  •   Gold-Award
12.6.2022  (#6)

zitat..
Squawvally schrieb: Ich würde hier beim Händler nochmals nachbohren.

Haben wir schon mehrmals. Seine Aussage: "die OBI interessiert ihn nicht und die kennt er nicht"

Habe mich dann an Internorm gewandt, die haben sich dann 1 Monat nicht gemeldet obwohl ich 2 mal nachgehakt habe. Beim 3 ten Anruf wollte ich den Aussendienstmitarbeiter, der für den Händler zuständig ist, sprechen, weil an diesen meine Anfrage auch gegangen ist. Internorm: Können mich nicht verbinden. Namen könnens mir auch nich geben. Nummer auch nicht. -- warum ? -- wegen Datenschutz :).
Dann wollte ich irgend einen der Vorgesetzten sprechen: Nein - geht nicht.

Ich soll nochmal ein E-mail an: "internorm@egaplan.at" senden, diese Mail bekommen mehrer Personen, die anscheinend etwas zu sagen haben.
Auf diese Mail ist dann flott die Antwort gekommen:

 • Fa. Pla***** ist informiert; anhand Mail Verkehr ist ersichtlich, dass die Ausstellung dieses Zertifikates nicht möglich ist.
 • Fa. Pla***** und auch Fa. Internorm können dies nicht zur Verfügung stellen.

Heißt das als Schlussfolgerung, dass Internorm und deren Händler selbst keine Verglasungen auswählen können, die den gesetztlichen Richtlinien genügen? Hätte der Händler nicht die Hinweispflicht gegenüber dem Kunden, dass er diese Verglasungsauswahl gar nicht vornehmen kann/darf?

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  •  Squawvally
  •   Gold-Award
12.6.2022  (#7)

zitat..
heribert schrieb: Heißt das als Schlussfolgerung, dass Internorm und deren Händler selbst keine Verglasungen auswählen können, die den gesetztlichen Richtlinien genügen?

Nein. Beide (Händler und Internorm) wissen, welches Glas geeignet ist. Der Händler hat aber den Wissensvorteil, d.H. er sieht die Einbausituation und kann bzw. muss das geeignete Glas auswählen.

Internorm ist der Hersteller, welcher die örtlichen Gegebenheiten gar nicht kennt. Insofern ist es für den Hersteller ohne Kenntnis der örtlichen Gegebenheit (EG, OG, Stiegenhaus,..) auch nicht möglich zu beurteilen, ob das Glas passend ist bzw. den Vorgaben der OIB 4 entspricht.
Der Hersteller hat aber im Regelfall alle Prüfzeugnisse für den Nachweis des passenden Glases.


zitat..
heribert schrieb: Hätte der Händler nicht die Hinweispflicht gegenüber dem Kunden, dass er diese Verglasungsauswahl gar nicht vornehmen kann/darf?

Die Hinweispflicht hat der Händler, wenn er erkennt, dass z.B dass vom Kunden ausgewählte Glas für die Einbausituation ungeeigent ist.
z.B. hat man eine Absturzgefahr und der Kunde möchte nur ESG anstatt VSG eingebaut haben.

Die Auswahl des geeigneten Sicherheitsglases gehört beim Händler aber zum Tagesgeschäft.




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  •  heribert
  •   Gold-Award
13.6.2022  (#8)

zitat..
Squawvally schrieb: Internorm ist der Hersteller, welcher die örtlichen Gegebenheiten gar nicht kennt.

Mit einem Hausplan und der Auftragsbestätigung könne man sich schon einen Überblick verschaffen oder Druck auf den Händler ausüben - man müsste nur wollen.

zitat..
Squawvally schrieb: z.B dass vom Kunden ausgewählte Glas für die Einbausituation ungeeigent ist.

Als Kunde wähle ich kein Glas aus, dass macht der Händler mit dem Hausplan in der Hand bzw. nennt mir als Kunden möglich Optionen aus denen ich dann auswähle.

zitat..
Squawvally schrieb: Die Auswahl des geeigneten Sicherheitsglases gehört beim Händler aber zum Tagesgeschäft.

Welchen Eindruck kann man gewinnen, wenn jemand sicherheitsrelevante Entscheidungen trifft, aber für die Gesetzteskonformität nicht verantwortlich sein will und dabei noch die Unterstützung von Internorm hat?

Wäre doch alles OK, wenn mir der Händler von Beginn an sagt, dass er mir die korrekte Auswahl der Verglasung nicht offiziell bestätigen kann.

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  •  Phil0815
14.6.2022  (#9)
in der OIB 4 steht ein recht "juristischer" Satz wie folgt:

"Alle im gewöhnlichen Gebrauch zugänglichen Stellen eines Gebäudes mit einer Fallhöhe von
60 cm oder mehr, bei denen eine hohe Gefahr eines Absturzes besteht, jedenfalls aber ab einer
Fallhöhe von 1,00 m, sind mit einer Absturzsicherung zu sichern. Eine Absturzsicherung ist nicht
notwendig, wenn diese dem Verwendungszweck (z.B. bei Laderampen, Schwimmbecken) widerspricht. "

"normalerweise" geht man ab 1,0m Fallhöhe von VSG Verglasung aus. Das Schreiben ab 60cm wenn "hohe Gefahr eines Absturzes besteht" ist sehr subjektiv. 

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  •  Squawvally
  •   Gold-Award
14.6.2022  (#10)

zitat..
Phil0815 schrieb: normalerweise" geht man ab 1,0m Fallhöhe von VSG Verglasung aus. Das Schreiben ab 60cm wenn "hohe Gefahr eines Absturzes besteht" ist sehr subjektiv. 

Nicht unbedingt. Wenn beispielsweise die Absturzhöhe 70 cm beträgt, aber im Außenbereich beispielsweise ein abschüssiges Gelände oder im Innenbereichen die Stiege vorhanden ist, können diese 70cm auch schon kritisch sein. Immer abhängig von der Personengruppe


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  •  heinzi
  •   Gold-Award
7.7.2022  (#11)
Im Regelfall kauft man Fenster in einem Fachbetrieb Inc. Fachgerechtem Einbau. Dieser Fachbetrieb gibt dir die Bestätigung für den gesetzeskonformen Einsatz der sicherheitsgläser an den richtigen Stellen! Geld folgt Leistung, also ohne Bestätigung gibt es kein Geld.

Wenn du die Fenster allerdings ohne Einbau kaufst und selbst einbaust, oder jemand anderes  mit dem Einbau beauftragst, dann kann es schwierig werden. Bei selbsteinbau musst du die Bestätigung selbst schreiben und hoffen dass das von der Behörde akzeptiert wird? 

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  •  heribert
  •   Gold-Award
7.7.2022  (#12)

zitat..
heinzi schrieb: Im Regelfall kauft man Fenster in einem Fachbetrieb Inc. Fachgerechtem Einbau.

ich frage mich auch wie ich mich für einen der umsatzstärksten Internormhändler in der Region entscheiden konnte (Verkauf inkl. Montage).

zitat..
heinzi schrieb: Geld folgt Leistung, also ohne Bestätigung gibt es kein Geld.

Nur was die Gemeinde genau möchte, erfährt man erst mit der Fertigstellungsanzeige und dann ist meist alles bezahlt.


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  •  heinzi
  •   Gold-Award
7.7.2022  (#13)
@heribert in jedem baubescheid steht genau drin welche Bestätigungen zu erbringen sind! Ja und den baubescheid sollte man nicht erst kriegen wenn die Fenster eingebaut und bezahlt sind, sondern vor mit der Bautätigkeit begonnen wird? Und eine "sicherheitsglasbestätigung" wird praktisch bei jedem Bauvorhaben verlangt. Das ist also nichts außergewöhnliches? Warum sich dein fensterkeiler ziert, vor allem weil er so gross ist wie du schreibst, ist nicht nachvollziehbar, aber es wird Gründe dafür geben?

Ja und die fertigstellungsanzeige bekommst du nicht vom Bauamt sondern genau umgekehrt, die muss der bauherr der Behörde lt. Baubescheid erbringen! 

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  •  heribert
  •   Gold-Award
7.7.2022  (#14)

zitat..
heinzi schrieb: @heribert in jedem baubescheid steht genau drin welche Bestätigungen zu erbringen sind! Ja und den baubescheid sollte man nicht erst kriegen wenn die Fenster eingebaut und bezahlt sind, sondern vor mit der Bautätigkeit begonnen wird?

Vollkommen richtig, aber ob die vom Händler ausgestellte Bestätigung von der Gemeinde akzeptiert wird, erfährt man erst wenn man die Fertigstellungsanzeige einbringt.

zitat..
heinzi schrieb: Und eine "sicherheitsglasbestätigung" wird praktisch bei jedem Bauvorhaben verlangt.

so etwas haben wir bekommen:

2022/20220707124986.png
unsere Gemeinde interessiert das aber nicht! Sie will den Satz haben "Die Verglasung entspricht der OIB Richtlinie 4" und keine Liste mit Glasbezeichnungen. Und hier lässt mich der Händler und Internorm im Regen stehen.
Bei einer ausländischen Firma würde ich so etwas ja erwarten, aber dann hätte sich der Ärger wenigstends preislich gelohnt.

@heinzi wie schauen die Bestätigungen bei euch aus und was fordern die Gemeinden genau?

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  •  heinzi
  •   Gold-Award
8.7.2022  (#15)
@heribert die Rechnung mit der glasbezeichnung ist keine Bestätigung weil sie nur bestätigt dass jemand die Fenster gekauft und eventuell mit dem Beleg, auch bezahlt hat? Wo und wie sie eingebaut wurden ist nicht bestätigt. Es hat nur den Anschein dass diese Gläser in dem Element eingebaut sind und das Element in deinem Haus eingebaut wurde? Es gibt 2 Gründe warum du diese Bestätigung nicht kriegst? A: dein fensterkeiler ist ein absoluter vollkoffer? B: deine Fenster entsprechen eben nicht dieser oib Richtlinie 4?

Du hättest vor der fensterbestellung dem fensterkeiler deine baubewilligung mit den Auflagen zeigen sollen und die Fenster erst bezahlen sollen wenn du die Bestätigung bekommen hast. 

Aber ja, das erste mal bauen ist nicht so einfach weil einem eben die Erfahrung fehlt? Im schlimmsten Fall muß du diese Bestätigung über eimen anwalt beim fensterkeiler einfordern. Er ist dein Vertragspartner und nicht internorm. Wenn du die Fenster ohne Montage gekauft hast und die Montage separat vergeben hast, dann wird es schwierig?

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  •  heribert
  •   Gold-Award
9.7.2022  (#16)

zitat..
heinzi schrieb: @heribert die Rechnung mit der glasbezeichnung ist keine Bestätigung weil sie nur bestätigt dass jemand die Fenster gekauft und eventuell mit dem Beleg, auch bezahlt hat? Wo und wie sie eingebaut wurden ist nicht bestätigt. Es hat nur den Anschein dass diese Gläser in dem Element eingebaut sind und das Element in deinem Haus eingebaut wurde?

sehe ich auch so, der Händler sagt, dass er das immer so macht und die Gemeinden so zufrieden sind und nur meine Gemeinde das nicht akzeptiert.
Kannst du eine anonyme Bestätigung zur Verfügung stellen die von einem Internorm-Partner kommt?

zitat..
heinzi schrieb: A: dein fensterkeiler ist ein absoluter vollkoffer?

Das konnte ich bereits feststellen und andere Personen/Firmen die mit ihm zu tun hatten auch. Aber er verkauf viel und desshalb hat er für alles einen Freitfahrtsschein von Internorm, wie es scheint.

zitat..
heinzi schrieb: B: deine Fenster entsprechen eben nicht dieser oib Richtlinie 4?

dass will ich mal nicht hoffen.

zitat..
heinzi schrieb: Du hättest vor der fensterbestellung dem fensterkeiler deine baubewilligung mit den Auflagen zeigen sollen und die Fenster erst bezahlen sollen wenn du die Bestätigung bekommen hast.

Ich dachte mir, dass mit Internorm im Hintergrund es zu keinen Problemen kommen wird. Tja...

zitat..
heinzi schrieb: Aber ja, das erste mal bauen ist nicht so einfach weil einem eben die Erfahrung fehlt? Im schlimmsten Fall muß du diese Bestätigung über eimen anwalt beim fensterkeiler einfordern. Er ist dein Vertragspartner und nicht internorm.

Bin mir nicht sicher, ob er dazu verpflichtet ist - steht ja in keinem Vertrag, dass er das machen muss. Er muss es richtig mache, aber ist er auch verpflichtet die Richtigkeit zu bestätigen?

zitat..
heinzi schrieb: Wenn du die Fenster ohne Montage gekauft hast und die Montage separat vergeben hast, dann wird es schwierig?

Verkauft + Montage von einem Internorm Fachbetrieb.


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  •  heinzi
  •   Gold-Award
10.7.2022  (#17)
@heribert sorry, aber du kannst noch lange rumdiskutieren und hier auf ein Wunder warten? Du hast es leider selbst verbockt. 
Du hast dich von der vielen Werbung täuschen lassen und dachtest das sind die ultimativen allerweltsfenster? 
Du dachtest wer dieses ultimative allerweltsfenster verkauft ist der absolut vertrauenswürdigste auf diesem planeten? (Du denkst in dem Fall auch wer die Bibel verkauft ist der brävste und seriöseste Mensch der Welt? Und ob alles richtig ist was in diesem Buch steht hast du auch nicht hinterfragt? )
Du hast diesem fensterkeiler 20,30,40 tausend Euro hinten rein geschoben ohne seine Referenzen zu prüfen? Hinten nach hast du scheinbar die Referenzen geprüft und bist draufgekommen dass andere auch Probleme mit ihm hatten? 
 
Du hast ihm die Anforderungen für die Verglasungen laut deiner baubewilligung nicht gezeigt und diese als Bedingung für den Kaufvertrag gemacht? 

Du ignorierst jetzt sämtliche Vorschläge zur Lösung des Problems? 

Du kannst ihm jetzt nur mittels eingeschrieben Brief unterstellen da er sich ziert die Bestätigung auszustellen, dass die von ihm eingebauten Fenster nicht diesen oib Richtlinien entsprechen! Und darum wirst/musst du dich an den konsumentenschutz der Arbeiterkammer wenden

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  •  ProjectX
  •   Bronze-Award
10.7.2022  (#18)
Wurde ja schon viel geschrieben, die Sachlage ist soweit klar nun gilt es eine konstruktive Lösung zu finden.
Vom Hersteller sowas zu bekommen würde ich nicht erwarten, die kennen ja die örtlichen Gegebenheiten bei dir nicht um zu wissen an welcher Position die einzelnen Fenster eingebaut wurden was für die Bestätigung aber natürlich relevant ist.
"Normal" und "naheliegend" wäre, wenn dein Fenster-Händler/Vertreter, der deine Fenster ja auch (hoffentlich richtig im Bezug auf Sicherheitsverglasung) bestellt hat, dir das Bestätigen würde. Wenn er die nicht weiterhelfen kann/möchte, aus welchen Grund auch immer, würde ich mich an deiner Stelle an deinen Bauführer wenden und ihm bitten in die Bauführerbestätigung bei bei der Fertigstellung diesen Satz anführen (da er von dir ohnehin mit der Bauführung beauftragt wurde, kannst ihm vielleicht das noch umhängen ohne dass er für die 10 Minuten zusätzliche Überprüfung etwas verlangt), am besten ihm die Unterlagen der Fenster zukommen lassen, damit er prüfen kann ob diese korrekt ausgeführt wurden (keine Absturzgefahr, Sicherheitsgläser wo erforderlich), über diese Kompetenz sollte ein fachkundiger Bauführer allemal verfügen, sowie natürlich auch um die Berechtigung dies als Bauführer zu bestätigen. Passt bei den Fenstern alles - perfekt einfach diesen Satz ergänzen, stellt dieser bei den Fenstern Mängel im Bezug auf die OIB 4 fest - musst ohnehin deinem Fensterhändler mit diesen Problem konfrontieren. 

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  •  Squawvally
  •   Gold-Award
10.7.2022  (#19)
@ProjectX 

Dein Beitrag bringt es auf den Punkt. 

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  •  heribert
  •   Gold-Award
11.7.2022  (#20)

zitat..
heinzi schrieb: @heribert sorry, aber du kannst noch lange rumdiskutieren und hier auf ein Wunder warten? Du hast es leider selbst verbockt.
Du hast dich von der vielen Werbung täuschen lassen und dachtest das sind die ultimativen allerweltsfenster?

ja ich weiß, der Kunde ist schuld
ja stimmt, hatte von Internorm eine zu gute Meinung

zitat..
heinzi schrieb: Hinten nach hast du scheinbar die Referenzen geprüft und bist draufgekommen dass andere auch Probleme mit ihm hatten?

Habe im Internet nichts negatives gefunden, erst über die Firmenkontakte während des Baues habe ich da ein wenig Einblick bekommen.

zitat..
heinzi schrieb: Du hast ihm die Anforderungen für die Verglasungen laut deiner baubewilligung nicht gezeigt und diese als Bedingung für den Kaufvertrag gemacht?

nein - Anfängerfehler

zitat..
heinzi schrieb: Du kannst ihm jetzt nur mittels eingeschrieben Brief unterstellen da er sich ziert die Bestätigung auszustellen, dass die von ihm eingebauten Fenster nicht diesen oib Richtlinien entsprechen! Und darum wirst/musst du dich an den konsumentenschutz der Arbeiterkammer wenden

ok, danke, wäre eine Möglichkeit, aber ob er darauf überhaupt reagieren muss... k.A.

zitat..
ProjectX schrieb: würde ich mich an deiner Stelle an deinen Bauführer wenden und ihm bitten in die Bauführerbestätigung bei bei der Fertigstellung diesen Satz anführen

Bauführer will nicht

Bin mit meinem Fenster-SV im Gespräch, ob er so etwas ausstellen kann ohne einen weiteren Besuch machen zu müssen. Hatte den auch schon da, weil der Einbau nicht gepasst hat.




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  •  heribert
  •   Gold-Award
26.7.2022  (#21)
Ein SV mit einem Messgerät für Verglasungen kann eine solche Bestätigung ausstellen, nur ist jetzt leider in letzter Sekunde etwas dazwischen gekommen und er konnte nicht kommen.

@Shan, @Squawvally, @heinzi
Ich möchte Internorm und den Händler in der Zwischenzeit dennoch zur Rede stellen. Könnt Ihr mir die anonymisierte Bestätigung von eurem Internormhändler (falls ihr einen gehabt habt) zur Verfügung stellen?

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