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(K) Baugenehmigungspflichtig oder nicht? [K]

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  •  evy
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  •  [Kärnten]
5.1.2025 1
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Frage an Alle?

Wenn ich bei meinem Haus einen Zubau und dadurch  zusätzlich auch ein größeres und neues Daches errichten möchte, brauche ich dann dazu eine Baugenehmigung von der Baubehörde?

Oder ist das alles einfach nur Meldepflichtig und Nachbarn haben da auch nichts mitzureden?

Danke für Eure Antwort und Eure Erfahrungen

  •  Walnuss
5.1.2025  (#1)
Soweit ich weiß:
  • Max. ein Gebäude (bewilligungsfrei, aber meldepflichtig) pro Grundstück.
  • Größe bis 40m2 Grundfläche
  • Ob freistehend oder Zubau ist egal
  • Grenzabstände und Gebäudehöhe sind trotzdem einzuhalten. (Textlicher Bebauungsplan der Gemeinde)

Dein bestehendes Dach kannst du natürlich neu eindecken, wenn du aber Änderungen an deinem bestehenden Dachstuhl machen möchtest (höher?) wirst du um eine Einreichung und ein Bewilligungsverfahren nicht herumkommen.

Kärntner Bauordnung Paragraf 7:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrK&Gesetzesnummer=10000201

Oder einfach bei der Gemeinde im Bauamt nachfragen. (Am besten gleich mit Skizze am Lageplan eingezeichnet)

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