Vor ca. 4 Wochen haben wir einen Kachelofen bauen lassen. 3 Wochen lang mußte er "austrocken", 1 Woche trockenheizen mit nur wenig Holz und seit 2 Tagen heizen wir mit der vorgeschriebenen Holzmenge und nun treten aus der Dunstabzugeshaube Rauchgase aus! Lt. unserem Kachelofenbauer hat unser Rauchfang (einschalig, Rohre und ein Mittelroh für den Dunstabzug?) wahrscheinlich Risse. (das Haus + Kamin wurden 1974 gebaut). Er meint die Abgase vom jeweiligen Rohr wo der Kachelofen dranhängt wäre "undicht" und dass die Gase somit in unseren Wohnraum dringen. Wir sollen einfach den Dunstabzug abmontierten, das Loch zumachen und dann wäre alles o.k. Auf meine Frage, ob das nicht schon vorher abgeklärt hätte gehört, meinte er das ist nicht notwenig!
Nun hätte ich gerne vorab eine Expertenmeinung! Natürlich brauchen wir von unserem Rauchfangkehrer noch einen Abnahmebefund.
Bin doch etwas schockiert von der Vorgehensweise wie man micht abspeist bzw. bin ich mir jetzt im nachhinein sicher, ein Vorbefund wäre ein MUSS gewesen. Was ist Sache und wie gehe jetzt am besten vor???
Vielen Dank für Antworten!
Du hast ja noch halbwegs gute Karten in der Hand, denn der - Rauchfangkehrer kann und muss noch seinen Senf dazugeben. Wenn er nicht abnimmt und Mängel feststellt, haftet der Ofensetzer. Erkläre das deinem Rauchfangkehrer und bitte ihn um ein Gutachten. Stichwort: gesicherte Abgasführung, Dichtheitsprobe.
hmmmmm - ich weiss nicht, also wenn mir das passiert, dann denke ich erst mal, dass das eigentlich mein Problem ist wenn der Kamin sanierungsbedürftig ist.
Der Kachelofensetzer kann da nicht viel dafür, das gleiche wär ja passiert wenn ihr selber einen Schwedenofen aufgestellt hättet.
Was hätte er machen sollen, außer euch zu sagen, dass euer Kamin kaputt ist?
@chris464 - Darum geht es ja, er hätte im Voraus sicherstellen müssen/sollen, dass der Kamin für diese Befeuerung geeignet ist. Andererseits hätte man das auch als Auftraggeber im eigenen Interesse vorher mit dem Rauchfangkehrer abklären können. Aber gut, im Nachhinein lässt sich's leicht g'scheit reden.
wofür wurde denn der Auftrag erteilt? Nur zur errichtung eines Kachelofens oder auch zur instandsetzung des Kamin´s ?
BTW: Kaminsanierungen aber auch der Neubau des Kamins gehört üblicherweise nicht zum Gewerk des Ofensetzers. Dichtheitsprüfungen macht der Schornsteinfeger.
@dandjo: ob der Rauchfang für diese Befeuerung geeignet ist errechnet sich der Ofensetzer aus der länge und dem Durchmesser - ob das Ding dicht ist gehört wie beschrieben nicht zu seinem Gewerk
@Claud - Es ist sehr wohl die Pflicht des Ofensetzers bzw. des Planers darauf zu achten, ob der Kamin überhaupt für feste Brennstoffe geeignet ist. Ich kann dir nicht sagen, wie die Rechtslage genau ist, aber er kann dir ja nicht den Ofen hinstellen und dann womöglich feststellen, dass der Kamin gar nicht dafür geeignet ist. Mein Ofensetzer hat mit mir eine Probeheizung durchgeführt, auch da hätte das auffallen können. Aber spätestens der Rauchfangkehrer sollte die Dichtheit prüfen und es wundert mich, dass da überhaupt lustig darauf los geheizt werden darf, obwohl da noch keine ordentliche Abnahme erfolgt ist.
Hmmm - Ob der Kamin geeignet ist stellt der Rauchfangkehrer fest, niemand sonst ist dafür verantwortlich. Idealerweise lässt man den Rauchfangkehrer schon vor dem Ofensetzen einen Vorbefund legen. Pflicht ist nach dem Ofenaufstellen ein Endbefund durch den Rauchfangkehrer, nicht durch den Ofensetzer. Der Endbefund wird über die gesamte Feuerungsanlage erstellt, also Ofen+Kamin.
Der Ofensetzer hätte dir das alles sagen können, verpflichtet dazu ist er nicht. Er ist für sein Gewerk verantwortlich, und das muß nicht einmal den Kaminanschluss miteinbeziehen wenn du ihn nicht dafür bezahlst.
Alles klar Hitcher, aber das heißt, dass mir ein Ofensetzer irgendwo einen Holzkamin hinstellen darf, obwohl da nur ein Abgasrohr (aus Plastik) für eine Gasbrennwertfeuerstätte vorhanden ist (mit dem richten Durchmesser und Länge)? Ganz gleich ob Hirnrissigkeit des Auftraggebers, aber sprich ich könnte ihn da nicht mal mit Falschberatung belangen?
.worum gehts dir denn eigentlich?
Von dem abgesehen dass es wahrscheinlich keinen Kamin für ein Brennwertgerät mit DN 16 od. 18 cm im EFH gibt wird der Ofensetzer sich die Sache vor Auftragsannahme auf technische Machbarkeit ansehen.
Abnahme der Feuerstätte inkl. Dichtheitsprüfung ist das Bier des Rauchfangkehrers. Anders gesagt:
Wenn du dir einen Pool bauen lässt wird der Poolbauer den bestehenden Kanal auf Lage und DN hin überprüfen, ob der Kanal dann im Verlauf nach Inbetriebnahme undicht ist oder verstopft wirst du dem Poolbauer nicht zur Last legen können.
@Claud - Wenn ich zu einem Ofensetzer gehe, erwarte ich mir Beratung und dass mein Ofen anschließend so funktioniert, dass ich nicht ersticke. Ob das in der Verantwortung des Ofensetzers oder des Rauchfangkehrers liegt, ist mir eigentlich gleichgültig. Ich denke Claudia (plüschi) wurde hier meiner Meinung nach einfach nicht ordentlich beraten und ich frage mich, ob man das irgendwie belangen kann. Wenn der Schlot mehrere Jahrzehnte alt ist, und damit mal ein kokender Ofen betrieben wurde, kann viel kaputt sein. Der Poolbauer kann auch nicht an ein Kanalrohr anschließen, das im Keller mündet. Ich meine er kann schon, aber er könnte zumindest mal fragen, was das für ein Kanalrohr ist (Schmutzwasser oder Regenwasser). Dann wird man vielleicht auch selbst die Initiative ergreifen um die Sache vorher zu überprüfen. Leider wird heute mit dem Motto "hinter mir die Sintflut" verkauft, und das dürfte auch bei Claudia der Fall sein.
Hmmm - Ich weiß schon daß man bei eigenen Irrtümern oder Unwissenheiten ganz gerne jemanden hätte auf den man die Verantwortung abwälzen kann, ganz toll wärs vor allem bei demjenigen auf den man sich verlassen hat.
Ob es Falschberatung gegeben hat weiß man hier aber nicht. Falschberatung wäre zB gewesen wenns geheißen hätte daß der Ofen ohne weitere Überprüfungen in Betrieb genommen werden darf. Der Kamin war aber keineswegs so offensichtlich ungeeignet wie in deinem Beispiel, im Gegenteil scheint er sehr wohl geeignet gewesen zu sein. Festzustellen ob der Kamin nicht nur geeignet sondern auch intakt ist ist aber nun einmal Aufgabe des Rauchfangkehrers, was möchtest du hören?
Ich möchte gar nix hören. ;)
Hätte ja sein können, dass man hier einen auf Misstrauensantrag machen kann, ist derzeit ziemlich in Mode. ;)
Ernsthaft, ja, das ist Aufgabe des Rauchfangkehrers, da sind wir uns einig, aber der Ofensetzer hätte, wenn er vorsorglich und kompetent beraten hätte, auf die Gefahr aufmerksam machen können, dass ein alter Schlot so seine Tücken hat. Wäre ja nicht der erste, bei dem die Versottung bereits an der angrenzenden Innenwand zu sehen ist. Außerdem frage ich mich noch immer, wie der Rauchfangkehrer den Ofen samt Schlot abgenommen hat, wenn er jetzt plötzlich undicht ist. Wenn die Undichtheit erst jetzt aufgetreten ist, hat man ohnehin Pech. Aber beweise mal, dass das vorher auch schon war, außer es gilt hier auch die Beweislastumkehr, aber da habe ich Nüsse Ahnung.
Hmmm - "Außerdem frage ich mich noch immer, wie der Rauchfangkehrer den Ofen samt Schlot abgenommen hat, wenn er jetzt plötzlich undicht ist"
Hat er laut Eingangspost eh nicht, es gibt weder einen Vorbefund noch einen Endbefund. Das traurige ist ja daß der Ofensetzer zwar erklärt hat daß der Ofen trockengeheizt werden muß aber offensichtlich vergessen hat zu erwähnen daß vorher der Rauchfangkehrer her muß. Ich würde diesen Ofensetzer nicht weiterempfehlen, mein Vertrauen hat er nicht.
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