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Welches Gutachten meinst du?? (welchen Fachbereich?)
Grundsätzlich ist es so: Bei einem Bewilligungspflichtigen Bauvorhaben musst DU die Einreichunterlagen (Pläne, beschreibungen, Berechnungen...) erstellen lassen und bei der Baubehörde einreichen. Die BAUBEHÖRDE prüft diese Unterlagen dann im Verfahren und zieht sich dazu einen (oder mehrere) Sachverständige bei. Diesen beauftragt die Baubehörde und nicht du! Ausnahme: statische Berechnungen werden in der Regel vom Bauwerber verlangt, die holt nicht die Behörde ein. |