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ab dem zeitpunkt - an dem du deine fertigstellungsanzeige bei der gemeinde eingebracht hast!
so long sheep |
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Es geht hier ja offensichtlich um eine Gemeindezusammenlegung in der Steiermark. Ich denke, dass es dazu rechtliche Rahmenbedingungen geben müsste, die derartige Dinge regeln, nämlich wie wird mit den bisher unterschiedlichen Tarifen und Gebühren der früheren Gemeinden umgegangen. Kenn mich da in der Steiermark aber nicht wirklich aus, müsste man recherchieren. |
Kann man in diesem speziellen Fall galub ich nicht so sagen.
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War gar nicht so schwer zu finden:
In der Steirischen Gemeindeordnung steht: (§11 Abs.2) .... demnach ist der Regierungskommissär ermächtigt, durch Verordnung anzuordnen, dass die im eigenen Wirkungsbereich erlassenen Verordnungen von Gemeinden, die auf Grund von Gebietsänderungen gemäß §§ 8 oder 10 Abs. 2 nicht mehr bestehen, auch in der neu geschaffenen Gemeinde – allenfalls für ihren bisherigen örtlichen Geltungsbereich – gelten; dabei sind die nach den jeweiligen Verwaltungsvorschriften maßgebenden Verfahrensbestimmungen nicht anzuwenden. Heißt mit anderen Worten: die neu gebildete Gemeinde konnte mit Verordnung festlegen, dass die alten Verordnungen für das jeweiligen Gebiet auch in der neuen, zusammengelegten Gemeinde weiter gelten (also z.B. der Einheitssatz für die Berechnung der Kanalabgabe). Musst halt fragen, wei das in deiner neuen Gemeinde geregelt wurde. Könnte vielleicht sogar als Info auf der Homepage der Gemeinde stehen. |
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Übergangsverordung - Hallo,
Danke für eure Beiträge. Es ist in der Tat so, dass es eine Übergangsverordnung gibt, die besagt dass bis eine neue Verordung verfasst wurde (bis zu 7 Jahre haben die dafür Zeit) die bestimmungen der alten Gemeinde gelten... Schade. Lg |