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Das entscheidende ist also nicht das Fallrohr bzw. dessen Ausführung, sondern was passiert im Endeffekt mit dem Wasser? Gibts hier derzeit eine generelle Abweichung zum genehmigten Projekt? Wenn ja, dann hält der Bauführer zu Recht seine Bauführerbescheigung zurück. |
Das ist nicht so sehr das Thema. Die Frage ist, wohin diese Schläuche münden? Grundsätzlich gibts 2 Möglichkeiten der "Entsorgung" der DAchwässer: Anschluss an Kanal oder Versickerung auf Eigengrund. Was war in eurem Projekt vorgesehen und genehmigt?
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Die Schläuche führen in den Regenwasserkanal, so wie es im Plan vorgesehen war.
Es dreht sich wie gesagt einzig um die Fallrohre. |
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also wenn dich mit diesen provisorischen Fallrohren die Baupolizei erwischt, bekommst du auf dem Rathausmarkt eine ordentliche Tracht Prügel!
;) Nö, Scherz, ist doch völlig latte, go ahead! |
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Genauso wie MinMax es sagt!
Wie kommst überhaupt auf diese Bedenken? Würde sonst wohl kaum jemanden einfallen, oder? |
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Irgendwo sollt mal Schluß sein mit Erbsenklauberei... und dein Fall is das Paradebeispiel dafür, wo Schluß sein sollte! Hast deinen BM schon gefragt? Es würde mich wirklich wundern wenn er nein sagen sollte - da ja die Funktionstüchtigkeit der Regenwasserleitung gegeben is! Wie die nun ausschaut kann ihm ja holler sein... Go for Fertigstellung! ng bautech |
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Alles klar, danke für die Antworten.
Habe es so erwartet und wollte meine Vermutung nur bestätigt haben. Noch eine andere Frage zur Fertigstellung: Wir haben im ursprünglichen Einreichplan Haus und Nebengebäude gehabt. Während der Planung haben wir dann die Größe des Nebengebäudes geändert (vergrößert) und die Gemeinde hat eine neue Einreichung dafür verlangt. Bei der Fertigstellung muss ich nun das Nebengebäude rausnehmen. Wie mache ich das? Streiche ich das im Lageplan einfach durch und verweise in einer Beilage auf die separate Einreichung? |
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Gleichzeitig legts du ja offensichtlich die Fertigstellunmgsmeldung für das später dann seperat bewilligte Nebengebäude vor. Dann ist alles klar. |
Ja. In allen Textpassagen (Fertigstellungsanzeige, Bauführerbescheinigung) textlich anführen, dass es sich nur um das Hauptgebäude handelt. Im Lageplan das Nebengebäude streichen.
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Danke Karl10 - werde ich so machen! |