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Kanalanbindung

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  •  sophia

13 Antworten 13
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Hallo. Hab mal ne Frage. Bei meinen Grundstück hab ich einen Höhenunterschied zum Kanalanschluss von 1,30m. 2%Gefälle wären nur 60cm. Was passiert wenn ich das ganze Abwasser 1,30m Gefälle abrinnen lasse? Das Wasser läuft ja schneller weg als die "Festanteile" Muss ich einen Fallschacht setzen um eine Verstopfung zu vermeiden oder kann ich direkt anschliessen und die 1,3m lassen?

  •  RobertB
10.5.2005  (#1)
Gefälle - Die 2% sind Mindestgefälle. Wenns weniger ist bleiben Feststoffe liegen, nicht umgekehrt. Also 4% sind noch kein wirklich großes Gefälle.

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  •  klaus
11.5.2005  (#2)
zu viel ist auch schlecht - aber 4% ist ja auch nicht SOOOO viel. Aber wenn, dann die 1,3m Gefälle gleichmäßig aufteilen.
Wenn's zu steil wird, rinnt die Flüssigkeit ab, und Feststoffe bleiben erst liegen.

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  •  RobertB
11.5.2005  (#3)
Feststoffe - beleiben leigen, wenn wenig Gefälle ist! Nicht wenn viel Gefälle ist. Also 4% sind durchaus ok.

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  •  klaus
12.5.2005  (#4)
der trick ist - dass feststoffe und Flüssigkeit etwa gleich schnell sein soll (gewissermaßen als schmierung). zu wenig Gefälle ist zugegeben das schlechtere, aber auch zu viel Gefälle ist nicht gut. Mehr als 6 bis 8 Prozent würde ich mir in keinem Fall trauen ohne der Gefahr von Verstopfungen. Wozu baut man den sonst Fallschächte, wennn viel Gefälle in jedem Fall wurscht ist ?

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  •  RobertB
12.5.2005  (#5)
@klaus - zuviel Gefälle ist deswegen schlecht, weil die kinetische Energie zu groß wird und Gefahr besteht, dass das aufprallende Wasser Schaden anrichtet. von einer Verstopfung bei zu viel Gefälle habe ich noch nie was gehört. In dem angeführten fall wurde klargelegt, dass 60 cm Höhenunterschied bei 2% sind, was 30 Meter Leitungslänge entspricht. Bei 1,3 m Höhenunterschied sind das dann 4,3% also das glaube ich kann man in Kauf nehmen.

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  •  sophia
12.5.2005  (#6)
Kanal - Also ich lasse jetzt die 1,3 m Unterschied, werde aber trotzdem einen Übergabeschacht auf meinen Grundstück machen um etwaige Verstopfungen besser beseitigen zu können. Hoffe das ich den nie öffnen muss! Danke für eure Antworten.



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  •  klaus
12.5.2005  (#7)
na dann mal weiter - lieber RobertB - ich denke, dass wird eine ganz lustige Privatdiskussion.
Das mit der Kinetischen Energie kann schon deshalb nicht stimmen, weil ja Fallrohre im allgemeinen unten eine 90° Bogen haben (+Putzschacht), wo ja ein beträchtlicher Teil der Energie (na ja sagen wirs salopp) freigesetzt wird. Und da gibt's in der Regel keine Probleme. Ich sag ja, dass die 4 % kein Problem sind. Mir fällt nur gerade auf: bei der Rohrlänge sind doch ein bis zwei Putzschächte ohnehin vorgeschrieben!!

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  •  RobertB
12.5.2005  (#8)
@klaus - mach ich doch glatt mit bei der Privatausbildung. Zunächst spreche ich von steilen Leitungen 20% und mehr. Wenn da das Wasser samt Feststoffen 10 Meter oder so nach uinten schießt, und dieser Tropfen ist eben stetig, dann höhlt das am Ende das kanalrohr aus, in das es schießt. Deswegen ist dann ein fallschacht vorgeschrieben, wo das Wasser mehr waagrecht läuft und dann in eine Art Becken abfällt, in dem immer Wasser steht, wodurch die kinetische Energie vom Wasser selbst aufgenommen wird.

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  •  RobertB
12.5.2005  (#9)
Forts. - Zu den Putzschächten, die du anführst: Das steht in der ÖNorm B2501, die in Österreich Gesetzes-Charakter hat, also verbindlich ist in allen Bundesländern. Bis zu einem Innendurchmesser von 200 mm ist der max. Abstand zwischen zwei Putzschächten max. 20 m. Bei größeren Durchmessern das 100-fache des Innendurchmessers. In der selben Norm steht auch dass das Höchstgefälle 5% betragen darf. Nun muss ich aber diese kleine Lektion beschliessen. Weitere Auskünfte in der ÖNorm B2501.

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  •  klaus
13.5.2005  (#10)
ui, jetzt wirds lustig - Danke oh großer Meister, dass du mich unwissenden in die Weisheiten eingebunden hast. Ich hoffe nur, dass du nicht aus der Branche bist, sonst sollte man vor dir warnen (jednefalls hast du brav nach Normen gesucht). Ich will auch nicht diskutieren, ob die Norm stimmt, Fakt ist, dass die EN12056 (und dass die beiden verwandt sind, steht ja außer Diskussion) ein maximales Gefälle von 1:50 erlaubt. Die übliche Begründung, und der schließe ich maich an ist die...

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  •  klaus
13.5.2005  (#11)
um Feststoffe abtransportieren zu können. Weil diese natürlich VOR der "Bugwelle" der Flüssigkeit hergeschoben werden sollen. Und das Funktioiert Normgemäß zwischen 1 und 5 % (sorry: 1:20 meinte ich natürlich oben). Und so einen Blödsinn wie das mit dem Auswaschen, oder der kinetischen Energie hab ich noch nie gelesen. Gebe aber zu, nicht speziell vom Fach zu sein (Aber von Strömungen in Rohren versteh ich doch auch ein bischen). Nebenbei hast noch kein Argument gegen das Falllrohrbsp. gegeben.

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  •  RobertB
14.5.2005  (#12)
@klaus meinen Privat-Disk.P. - also das mit dem Insektengitter gegen die Krähe (ich glaub ja nicht, dass es ein Rabe ist - wusstest du, das Raben Singvögel sind?) hast du toll überlegt. Zum Aufstandsbogen, wie das Ende eines Fallrohrs unter uns Fachleuten so genannt wird: Er heißt eben AufSTANDSbogen. Er muß also wo drauf stehen oder zumindest stark befestigt sein, sonst kann er weggerissen werden, wenn er nur von der Muffe gehalten wird. Zum auswaschen: Damit sind sogenannte Ei-Profil-Kanäle gemeint, die aus Beton sind.

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  •  mike
16.5.2005  (#13)
Kanalgefälle! - also in der praxis werden 1-3% gefälle gemacht (wenn es geht) mehr ist nicht gut (trennung von fest und flüssig), bei 0,5% funtioniert es auch noch!!!!!! plane seit ca. 10 jahren kanäle!

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