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die gemeinde "muss" eigentlich überhaupt ned... und kann dir im extremfall erklären, dass du eine senkgrube machen darfst... http://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:QGPSsykp6tAJ:www.noe.gv.at/Umwelt/Wasser/Abwasser/abwasser_kanalgesetz.pdf+Baulandwidmung+Kanalanschlzss+Nieder%C3%B6sterreich&hl=de&gl=at&pid=bl&srcid=ADGEESjAYTfiho3PwIxrpIS67ad40MDVnacVwWyIgHfK5lfzii9O7lGwXzAT6fA8qsGzJi6__9eOAncrl3ZWWnmmf0ayIW4ywK0vjVM5nGnxVEuHx2Orh7A2IG6GmC4KSzZPU3vSJG4m&sig=AHIEtbRHar3-I_MborWNw9X9f1JvKMVDfw schau dir mal §62 nö bauordnung und vor allem §17 und §18 kanalgesetz an. wenn's wirklich so teuer oder schwierig ist, kannst über die nachbargrundstücke gehen oder - je nach nutzung - gülle auch dort entsorgen. kommt drauf an, was du da wirklich für einen betrieb hast. |
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Danke creator für deine Antwort.
Nun bin ich etwas verwirrt, wenn ich doch Anschlusskosten bezahlen muss, welche Verpflichtungen hat dann die Gemeinde betreffen Kanal? Keine? Ich dachte, dass der Kanalanschluss bis zur Grundgrenze von der Gemeinde gemacht wird. Alles weitere von dort bis zum Anschluss auf meinem Grund (sprich Objekt) dann von mir, das wäre mir ja schon klar. Beim Betrieb handelt es sich lediglich um Lagerflächen und Büro. Also keine besonderen Verwendungen was das Abwasser betrifft. |
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schau' dir nochmal den link anda stehen so coole floskeln wie "grundsätzlich" oder "wenn eine anschlussmöglichkeit besteht" drin - und wenn ned, gibt's ausnahmen. de facto müssen die gar keinen kanal bauen und können eine öffentliche fäkalienentsorgung organisieren...das wollte ich damit sagen. da sämtliche abwasserkompetenzen von der gemeinde im eigenen wirkungsbereich wahrzunehmen sind, musst du dir das mit der gemeinde selbst ausmachen. |
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