Hallo
Ich hätte eine Frage bezüglich dem Kanalanschluss und Wasseranschluss
Ich habe bei der Gemeinde abgeklärt, dass meine Baugrund im Pflichtversorgungsbereich ist wo die Gemeinde den Kanal und Wasseranschluss einen Meter in mein Grundstück errichten muss.
Jetzt ist halt die Frage kann die Gemeinde sagen wir graben maximal bis Anfang des Grundstückes den Kanal oder kann man da auch sagen ich brauche den ca. 22m weiter rauf da ich sonst zwei Putzschächte machen müsste da ich um die Ecke muss.
Hat da jemand Erfahrungen?
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