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Bundesland ? - Soweit ich weiß, sind Kanalgebühren Länderweise unterschiedlich geregelt |
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sorry ist in Niederösterreich |
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http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2009144/LRNI_2009144.pdf
Was steht in der Kanalabgabenordnung deiner Gemeinde? |
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http://www.krasel.at/BRISANT/NoewassermengeKanal.pdf
vgl. dazu §5 abs. 2 nö kanalgesetz: http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2009144/LRNI_2009144.html |
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@creator - Es geht doch um die Anschlussgebühr und nicht die Benützungsgebühr, oder? |
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ja geht nur um die Anschlussgebühr, dass ich quasi für einen Mischkanal zahlen müsste, obwohl kein Regenwasser mehr eingeleitet werden darf. |
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und die Gemeinde meint eben, da es früher mal ein Mischkanal und bereits angeschlossene Häuser nach wie vor Regenwasser einleiten, muss man auch jetzt den teuren Anschluss als Mischkanal zahlen, auch wenn man kein Regenwasser mehr einleiten darf als Neuanschluss. Ich habe denen gesagt ich werde mich rechtlich erkundigen, da ich der Meinung bin, dass man nicht für etwas zahlen muss, wo keine Gegenleistung vorhanden ist. |
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versuch vielleicht auch den spieß umzudrehen und frag sie auf welches Gesetz/§ sie sich da beziehen, immerhin ist es für dich ja eindeutig andersrum. |
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die sagen, so steht es derzeit in der Bauordnung, dass es eben nach wie vor Mischkanal ist, da eben bereits angeschlossene Häuser noch immer einleiten. Bzw zweites Argument ist, dass der Kanal damals um die Summe X gebaut wurde und daher alle das gleiche zahlen müssen. Argument drei welches sie gebracht haben war, dass bisher alle immer brav gezahlt haben, auch wenn sie schon kein Regenwasser mehr einleiten durften. Nur ich komme von einem Bereich, wo man nicht einfach nur brav immer zahlt. Daher war meine Hoffnung, dass hier vielleicht jemand zu finden ist, der juristisch etwas an Erfahrung hat mit diesem Thema. Notfalls muss ich halt einen Anwalt für Baurecht kontaktieren. |
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Laut dem NÖ Kanalgesetz gibt es für die Berechnung der Kanaleinmündungsabgabe (Anschlussgebühr) eine klare Berechnungsgrundlage - § 3 Abs. 2. Hier gibt es - im Gegensatz zur Benützungsgebühr - allerdings keine besondere Regelung bei Vorhandensein von Misch oder Trennsystem.
Ungeachtet der tatsächlichen Ausführung (Misch-/Trennsystem) ist daher immer der gleiche Anschlussbeitrag zu zahlen. fg |
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Das ist mir schon klar, und ich weiß auch wie man die Gebühr berechnet. Meine Frage ist nur, muss ich tatsächlich die gleich hohe Gebühr zahlen wie alle, die sowohl Regenwasser als auch Schmutzwasser einleiten dürfen, OBWOHL ich jetzt nur mehr Schmutzwasser einleiten darf. So gesehen ist das für mich ja nur mehr ein Schmutzwasserkanal bzw. zahle ich für einen Teil, der mir nichtmal zur Verfügung steht. |
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>Meine Frage ist nur, muss ich tatsächlich die gleich hohe Gebühr zahlen wie alle, die sowohl Regenwasser als auch Schmutzwasser einleiten dürfen, OBWOHL ich jetzt nur mehr Schmutzwasser einleiten darf.<
Nachdem im Gesetz keine Ausnahme diesbezüglich erwähnt ist, definitv: Ja Bestünde natürlich die Möglichkeit, wegen dieser Bestimmung im Kanalgesetz zum VfGH zu gehen - Gleichheitswidrigkeit. Ausgang offen. fg |
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Nur so am Rande - Bei der Errichtung eines Mischsystems sind die Kosten eigentlich vernachlässigbar höher als bei einem Schmutzwassersystem...
Trotzdem wird das Abwasser des TE einer Klärung zugeführt, was Mehrkosten für den Kanalbetreiber bedeutet. Also günstiger könnt nur der Anschluss an einen Regenwasserkanal werden, was ja sinnbefreit wäre (bevor ich meine Dachrinnen auch anschliessen lass und jährlich zahl mach ich einen Sickerschacht...) ng bautech |
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Bedarf es bei einer Abgabe einer Gegenleistung?
Ich glaub nicht. Unsere Juristen werden mehr wissen. Deshalb ist es auch egal wie sie das Kind nennen. Deinen Unmut kann ich voll und ganz verstehen. |
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ok, vielen Dank für die Anworten. Unterschied macht es schon einigen aus, da Mischkanal 14 Euro je berechneten m² kostet und Schmutzkanal ungefähr an die 9 bis 10 Euro. Bei der Berechnungsart macht das ca Unterschied von 1.000,-- Euro aus.
Schlimmstenfalls muss ich das halt zahlen, wenn sich die Gemeinde stur stellt. Dafür, wenn das Haus fertig ist mal und Gemeinde nichts mehr mitzureden hat, dürfens dann mit vielen Anrufen rechnen, sobald mit etwas nicht passt. Egal ob das Schneeräumen auf Gemeindegehsteig betrifft. Mähen der Gemeinderasenfläche vor meinem Grundstück etc. - kommt ja alles irgendwann immer retour. Muss sagen ich arbeite auch in einer Branche, wo nicht alle immer freundlich sind, aber es gibt wohl keine unfreundlichere und arrogantere Personen als Bausachverständige hehe (ist nur meine Meinung und hab auch "erst" drei kennenlernen "dürfen") |
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Hmmmmm, zum letzten Beitrag: >dürfens dann mit vielen Anrufen rechnen, sobald mit etwas nicht passt. Egal ob das Schneeräumen auf Gemeindegehsteig betrifft<
Na ja, die Gehsteigräumung (Schnee) gehört leider auch zu den Eigentumsverpflichtungen (§ 93 StVO) ... . Hatten wir vor kurzem bereit schon mal zur Diskussion. fg |
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ja das weiß ich, nur gegenüber ist Gemeindegrund mit Gehsteig, also nicht meine Seite etc. Leider sind die Beamten da nicht gerade die freundlichsten und nettesten. Ist auch wohl darum, weil ich dort ein Haus baue auf einen Grundstück, was ursprünglich für Bauträger vorgesehen war, der Mehrfamilienhäuser dort errichten hätte sollen. Egal, nicht so schlimm, vielen Dank auf jedenfall für die Informationen, werde dann halt die ca 1.000,-- Euro mehr zahlen und hab meine Ruhe dann. |
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Den Gemeinde-Grünstreifen vor dem Grundstück muss man doch auch selbst mähen, genauso wie das Schneeschaufeln am Gemeinde-Gehsteig vor dem eigenen Haus?
Zweiteres hat zwar sicherlich die schlimmeren Auswirkungen, wenn mans nicht tut, vor allem wenn jemand am Gehsteig stürzt, aber dennoch. |
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bauherr kannst nicht wenigstens die Kostenaufschlüsselung verlangen damit du ein bisschen unangenehm werden kannst?
"vorgesehen", wenn ich das schon lese,...österreichische Freunderlwirtschaft. Der Bauträger wird halt dann weiter mit der Gemeinde packln müssen und sie werden ein anderes Grundstück finden. So what? Machst die Fertigstellungsmeldung ein paar Monate später und rächst dich über die Kanalbenützungsgebühren, die sie dadurch später einheben. Holst dir auch wieder was zurück als Trostpflaster. |
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Ich zitier mal kurz das NÖ Kanalgesetz - Also müssens von Dir auch die volle Wäsch´verlangen, weils irgendwann mal ein Mischsystem gebaut haben - und (wie ich mal vermute, bei uns ists zumindest so) nun vom Landes-ASV für Geohydrologie Auflagen bekommen, Regenwasser aus der für Euch zuständigen Kläranlage fernzuhalten. Also nix mehr mit Strassenentwässerung ins Kanalsystem, noch weniger Dachflächen von Privaten. Verzögern oder den netten Kollegen ein Rätsel aufgeben kannst so, wies halfway vorschlägt - einfach mal eine Kostenaufstellung (inkl technischem Bericht, Aufmassblättern, Abrechnungsunterlagen, Hausanschlussdokumentation) einfordern, um die Erfordernis eines Mischsystems rauslesen zu können Wenn die Dir da drauf einsteigen, hast viel Zeit gewonnen - aber leider auch keinen Freund mehr am Amt Wenns sagen geht Dich nix an - kannst auch nix machen, evtl noch alte Gemeinderatsbeschlüsse einsehen, wo von Mischwasserkanal die Rede ist... aber zahlen musst so oder so Auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole - die Regenwässer der EFH´s, die ins Kanalsystem einmünden, stellen einzig in ihrer Mächtigkeit ein Problem dar - denn die Klärwerke sind für diese Wassermengen (die ja leider keiner Behandlung bedürfen) meist nicht ausgelegt... aber die Preisbildung der Kanalanschlussgebühr hängt sehr wohl von der Preisgebahrung der Abwasserverbände ab. Also sind beim Mischsystem halt doch noch die Fäkalwässer die Preistreiber. ng bautech |
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Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. Zumindest weiß ich jetzt, dass ich dagegen nicht ankommen würde. Das sind halt die Abgaben, die die gesamte Politik benötigt, damit sie die dann verspekulieren können . Auch Niederösterreich hängt ja da voll drinnen, auch mit Währungsspekulationen (hab ich selbst ja sogar gehandelt indirekt mit denen ^^).
Das wegen Grünstreifen und Schneeschaufeln nur als Randbemerkung, Schneeschaufeln vor meinem eigenen Grund ist klar dass ich muß, ist kein Problem, macht dann eh eine Firma. Ich spreche von einem Gehsteig weiter weg (dort wollte die Gemeinde mal einen Spielplatz errichten, ist aber bis dato nichts geschehen). Das gehört also einzig Gemeinde und sind die auch für den Gehsteig dort zuständig. Aber danke nochmal an alle, für die genaue Darlegung der Bestimmungen bezüglich Kanal. |