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Kanalanschlusserhebung - Zeitpunkt?

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  •  JoDole29
21.5. - 23.5.2024
5 Antworten | 4 Autoren 5
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Liebe Forengemeinde!

Ich hoffe, ihr könnt mir evtl. in folgender Angelegenheit weiterhelfen.
Wir sind kurz vor Fertigstellung unseres Bauvorhabens und haben nun von unserer Gemeinde bereits einen Fragebogen über den Kanalanschluss bekommen. Darin sind ua. die m2 "bebaute Fläche" vorausgefüllt und wir sollen nun ergänzen, ab wann die Kanalbenützung durch uns erfolgt ist.

Und natürlich geht es dann hier auch daraum, dass die Gemeinde die Kanalabgabe berechnet und per Bescheid vorschreiben wird.
Aber ich dachte, dass ist erst ab Kollaudierung möglich, die ja in unserem Fall erst in ca. 3 Monaten erfolgen wird.

Nachdem ich hier leider von Seiten Gemeinde keine weitere Auskünfte bekomme bzw. die entsprechende Fachkraft nicht erreicht habe bzw. diese auf Urlaub ist, wollte ich vorfühlen, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen hier evtl. schlagend werden.

DANKE Euch

  •  JoeSi
21.5.2024  (#1)
Also ich musste melden wann ich den Kanalanschluß selbst mache (sprich mein Rohr mit dem der Gemeinde verbind). 
Am besagten Tag kam einer der Gemeinde und hat das kurz begutachtet, eine Woche später war Post da mit der Erhebung und dass sofort im Anschluss alles zu zahlen ist. 
Würde es auch eher gleich als in 3 Monaten zahlen, weil billiger wirds sowieso nicht und bei mir wars so: im März bezahlt, im Mai wars schon um 10% höher weil die Gemeinde mit dem neuen Quartal die Gebühren angehoben haben. Hätte also fürs zuwarten einfach mal 10% mehr bezahlt 🤷‍♂️

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  •  JoDole29
22.5.2024  (#2)
Danke für deine Nachricht, JoeSi!
Ich stelle mir jedoch die Frage, wie es tatsächlich rechtlich in NÖ geregelt ist bzw. ab wann der Kanalanschluss vorzuschreiben ist. So, wie ich unsere Legaslitave kenne, steht das bestimmt irgendwo ;)

A) Ab tatsächlichem, phyischen Anschluss
B) Ab Benützung (Dieses Datum wird in dem Formular der Gemeinde abgefragt)
C) Ab Kollaudierung & Benützung?

Weiß das zufällig jemand hier?
Danke Euch


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  •  peterT1
  •   Gold-Award
23.5.2024  (#3)
Geht es dir um die Kanaleinmündungsabgabe oder die Kanalbenützungsgebühr?

Die Kanaleinmündungsabgabe ist eine einmalige Abgabe, welche erst bei Fertigstellung vorgeschrieben wird.
Die Kanalbenützungsgebühr ist eine laufende jährliche Gebühr, welche sobald der Kanal benutzt werden kann, vorzuschreiben ist. 

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  •  peterT1
  •   Gold-Award
23.5.2024  (#4)

zitat..
A) Ab tatsächlichem, phyischen Anschluss
B) Ab Benützung (Dieses Datum wird in dem Formular der Gemeinde abgefragt)
C) Ab Kollaudierung & Benützung?

Kanaleinmündungsabgabe: "Für den möglichen Anschluß an die öffentliche Kanalanlage"
Kanalbenützungsgebühr: "Für die Möglichkeit der Benützung der öffentlichen Kanalanlage"

Jeweils im NÖ Kanalgesetz 1977 nachzulesen.


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  •  holzfan15
  •   Silber-Award
23.5.2024  (#5)

zitat..
peterT1 schrieb: Geht es dir um die Kanaleinmündungsabgabe oder die Kanalbenützungsgebühr?

Die Kanaleinmündungsabgabe ist eine einmalige Abgabe, welche erst bei Fertigstellung vorgeschrieben wird.
Die Kanalbenützungsgebühr ist eine laufende jährliche Gebühr, welche sobald der Kanal benutzt werden kann, vorzuschreiben ist.

Super erklärt - DANKE! Jetzt ist alles klar...!


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