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Also ich musste melden wann ich den Kanalanschluß selbst mache (sprich mein Rohr mit dem der Gemeinde verbind). Am besagten Tag kam einer der Gemeinde und hat das kurz begutachtet, eine Woche später war Post da mit der Erhebung und dass sofort im Anschluss alles zu zahlen ist. Würde es auch eher gleich als in 3 Monaten zahlen, weil billiger wirds sowieso nicht und bei mir wars so: im März bezahlt, im Mai wars schon um 10% höher weil die Gemeinde mit dem neuen Quartal die Gebühren angehoben haben. Hätte also fürs zuwarten einfach mal 10% mehr bezahlt 🤷♂️ |
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Danke für deine Nachricht, JoeSi! Ich stelle mir jedoch die Frage, wie es tatsächlich rechtlich in NÖ geregelt ist bzw. ab wann der Kanalanschluss vorzuschreiben ist. So, wie ich unsere Legaslitave kenne, steht das bestimmt irgendwo ;) A) Ab tatsächlichem, phyischen Anschluss B) Ab Benützung (Dieses Datum wird in dem Formular der Gemeinde abgefragt) C) Ab Kollaudierung & Benützung? Weiß das zufällig jemand hier? Danke Euch |
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Geht es dir um die Kanaleinmündungsabgabe oder die Kanalbenützungsgebühr? Die Kanaleinmündungsabgabe ist eine einmalige Abgabe, welche erst bei Fertigstellung vorgeschrieben wird. Die Kanalbenützungsgebühr ist eine laufende jährliche Gebühr, welche sobald der Kanal benutzt werden kann, vorzuschreiben ist. |
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Kanaleinmündungsabgabe: "Für den möglichen Anschluß an die öffentliche Kanalanlage" Kanalbenützungsgebühr: "Für die Möglichkeit der Benützung der öffentlichen Kanalanlage" Jeweils im NÖ Kanalgesetz 1977 nachzulesen. |
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Super erklärt - DANKE! Jetzt ist alles klar...! |
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