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Mir wurde gesagt, dass ein Carport nur an einer Seite komplett verschlossen sein darf. Die anderen Seiten maximal zu 50% - ansonsten zählt es nicht mehr als Carport. Info ist aber ohne Gewähr! |
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Du meinst: an 2 Seiten grenzen unmittelbar (andere) Gebäudewände an, oder? Du meinst vermutlich nicht, dass das Carport an 2 Seiten eigene Wände hat? Ansonsten: die ursprüngliche Information ist schon richtig. Das Carport darf unmittelbar neben Hauswand stehen, sich jedoch nicht auf dieser abstützen! |
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Zur besseren Erklärung: An einer Seite ist es von der Hauswand geschlossen. An der hinteren Seite, befindet sich ein direkt angebauter und integrierter Geräteschuppen, das mit dem selben Dach verbunden ist und auch aus dem selben Material gebaut ist, hier ist aber noch ca. 1,5m zwischen diesem Schuppen und Haus frei, wo später ledeglich eine Tür eingebaut wird. |
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Ich würde es darauf ankommen lassen und es so lassen. Wenn tatsächlich irgendwann einmal jemand von Deinem Bauamt auf dieses Detail aufmerksam werden sollte, dann kannst Du die Steher immer noch ergänzen. Wenn Dir wohler ist, dann kann sie Dir der Zimmerer ja jetzt schon geben und Du lagerst sie für den Fall der Fälle ein. Schau Dich mal bei Dir in der Gegend genauer um: Ich trau mich wetten, Du wirst einige Carports finden, die an eine Hauswand angebaut sind und keine Steher haben. |
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Worauf man besser nicht wettet ist, wie diese Carports eingereicht wurden und ob Anschlussgebühren dafür bezahlt wurden oder nicht |