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Kanaleinmündungsabgabe [NÖ]

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  •  Lalo
  •   Bronze-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
20.11.2024
5 Antworten | 3 Autoren 5
5
Hallo,
wir haben den Abgabenbescheid bzl. Kanaleinmündungsabgabe erhalten und ich bin mir nicht sicher, ob die Berechnung der bebauten Fläche passt.

Wir haben ein 2geschossiges Haus mit Carport und Raum "Gartengeräte":


_aktuell/20241120425072.jpg
Der Raum "Gartengeräte" hat eine separate Bodenplatte und 3 Wände. Es gibt keine Tür ins Wohnhaus hinein, kein Kanalanschluss und kein Wasseranschluss bei Carport und Gartengeräte.
Wird hier in diesem Fall die Fläche von "Gartengeräte" zur bebauten Fläche dazugezählt?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?

Danke euch, LG, Lalo

  •  newer
  •   Bronze-Award
20.11.2024 12:36  (#1)
Ja, diese Fläche zählt ebenfalls dazu.
(Bei uns zählt sogar die Terrassenüberdachung und das Vordach dazu). 
Egal,ob Kanal, Wasser etc. vorhanden ist, sobald man 2 Wände, Boden und Decke hat, wird es dazugerechnet (leider).

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  •  truman81
20.11.2024 13:18  (#2)

zitat..
newer schrieb:

Ja, diese Fläche zählt ebenfalls dazu.
(Bei uns zählt sogar die Terrassenüberdachung und das Vordach dazu). 
Egal,ob Kanal, Wasser etc. vorhanden ist, sobald man 2 Wände, Boden und Decke hat, wird es dazugerechnet (leider).

Bei uns (auch NÖ) wurde die Fläche des Nebengebäudes nicht berücksichtigt. Wir haben die gleiche Situation wie Lalo, nur noch eine 4. Wand zum Haus hin und diese Fläche wurde nicht berücksichtigt.

LG Wolfgang


1
  •  newer
  •   Bronze-Award
20.11.2024 13:26  (#3)
Das ist dann wsl der entscheidende Unterschied: die 4.Wand. Ich glaube gelesen zu haben, dass es zur Fläche zählt,sobald es mit dem Haus verbunden ist (das ist in unserem Fall mit unseren Überdachungen gegeben). Im Fall vom TE zählt es mMn dazu, weil mit dem Haus verbunden.

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  •  truman81
20.11.2024 13:37  (#4)

zitat..
newer schrieb:

Das ist dann wsl der entscheidende Unterschied: die 4.Wand. Ich glaube gelesen zu haben, dass es zur Fläche zählt,sobald es mit dem Haus verbunden ist (das ist in unserem Fall mit unseren Überdachungen gegeben). Im Fall vom TE zählt es mMn dazu, weil mit dem Haus verbunden.

Ah, das könnte natürlich sein, bei uns zählt auch das Carport (nicht mit dem Haus verbunden) nicht dazu...


1
  •  Lalo
  •   Bronze-Award
20.11.2024 16:26  (#5)

zitat..
truman81 schrieb:

──────..
newer schrieb:

Das ist dann wsl der entscheidende Unterschied: die 4.Wand. Ich glaube gelesen zu haben, dass es zur Fläche zählt,sobald es mit dem Haus verbunden ist (das ist in unserem Fall mit unseren Überdachungen gegeben). Im Fall vom TE zählt es mMn dazu, weil mit dem Haus verbunden.
───────────────

Ah, das könnte natürlich sein, bei uns zählt auch das Carport (nicht mit dem Haus verbunden) nicht dazu...

W8e ist das dann bei einer Garage, die ja auch oft keine eigene 4. Wand hat, simondern sich eine mit dem Haus teilt?


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