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Das stimmt so nicht! Katzen dürfen vom Jäger geschossen werden, wenn sie mehr wie 150m vom Siedlungsgebiet entfernt sind. Hunde dürfen ausschließlich nur vom Bezirksjagdleiter geschossen werden und da auch nur wenn sie ein Tier hetzen. Also ein "normaler" Jäger darf den Hund nicht schießen, auch nicht wenn er ein Tier hetzt. (Könnte ja sein, dass es ein Jagdhund ist, der aus dem nebenliegenden Jagdgebiet ein Wild verfolgt) Somit wird ein Jäger eher keinen Hund schießen. (könnte nachher zu erheblichen Problemen führen) Bei Katzen sieht das leider ganz anders aus. |
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Wo steht das? In den Jagdgesetzen habe ich das auf die schnelle nicht finden können, im Gegenteil. |
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In NÖ wird's für Katzen ab 300m gefährlich... |
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OÖ Jagdgesetz Nach dem OÖ Jagdgesetz muss ein Hund direkt beim Wildern erwischt werden, dass der Jagdausübungsberechtigte oder das zuständige Jagdschutzorgan den Hund erschießen darf. In der Regel macht das der Jäger aber nicht beim ersten Mal, denn nicht der Hund hat Schuld an seinem Verhalten, sondern der Besitzer! Tierschutz endet nicht beim Haustier… Auch das OÖ Hundehaltegesetz muss vom Hundebesitzer eingehalten werden. Die Katze muss mindestens 300 Meter von bewohnten Häusern angetroffen werden, damit diese erschossen werden dürfte. Ja, dürfte, denn auch hier wird nicht jede Katze getötet! Umgekehrt ist der Jäger aber verpflichtet auch Wildtieren zu helfen, indem ihre Feinde reguliert werden. Und eine hohe Anzahl an Katzen in der Kulturlandschaft sind im Naturschutz tatsächlich ein Problem. Katzenbesitzer können ein Lied davon singen, wenn es darum geht, welche Beutetiere die Stubentiger nach Hause bringen. |
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Jop, hab ich ja gesagt, dass quasi jeder Jäger jagende Hunde und Katzen ausserhalb der Ortschaft schiessen darf. Da steht nix, dass der Bezirksjagdleiter anrücken muß. Es ist aber schon Realität, dass Katzen und vor allem Hunde oftmals das (junge) Wild beginnen zu jagen, wenn sie die Möglichkeit haben...liegt in deren Instinkt. Ich bin alles andere als ein Fan von übermotivierten Jägern, aber die haben auch einen wichtigen Job zu erledigen, um das Gleichgewicht beizubehalten. |
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Eben nicht! Siehe: dass der Jagdausübungsberechtigte oder das zuständige Jagdschutzorgan den Hund erschießen darf Und das ist nicht automatisch der jeweilige Jäger. Ich bin zwar selbst kein Jäger, bin aber oft mit meinen Hunden zur Jagd eingeladen bzw. gehe ich gerne mit für nach dem Schuss. Und die meisten Jäger die ich kenne, würden keinesfalls auf einen Hund schießen, da die Konsequenzen doch erheblich sein können. |
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Aaaalso... Jagdgesetz ist Landesgesetz. Wird nicht in jedem Bundesland gleich sein. Folgendes betrifft auf jeden Fall NÖ. Katzen dürfen über 300m Entfernung zur nächsten bewohnten Behausung geschossen werden. Jeder Jäger inkl. bevollmächtigter Jagdgast darf das. Wird aber kaum ein Jäger machen, aber wenn man bedenkt, dass Katzen nachweislich die hauptverantwortlichen Beutegreifer ggü Niederwild (Fasan, Rebhuhn, Junghasen, Kanninchen,...) und Singvögel sind, kann man das durchaus verstehen. Besonders in Niederwild-Jagdrevieren werden auch tatsächlich immer wieder Katzen geschossen. Bei Hunden sieht die Sache etwas anders aus. Hunde müssen sich offensichtlich dem Einfluss des Besitzers entzogen haben und müssen entweder revieren (Nase unten/Fährte verfolgend) oder gar schon hetzen. Dann dürfen sie geschossen werden. Muss aber der Behörde gemeldet werden. Sämtliche Jagdhunderassen sind aber wiederum davon ausgenommen - ist ja eigentlich deren Arbeit. Allerdings darf auch ein wiederholt und nachweislich wildenerder Jagdhund auch mal "entnommen" werden. Wird sich aber auch kaum ein Jäger antun. So schaut's aus. |
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Schießerlaubnis hin oder her, die Verletzungen der drei erwähnten Tiere haben mit Schüssen nix zu tun. Falls diese Verletzungen mit Absicht zugefügt wurden, ist das purer Sadismus und weit weg von allem was erlaubt ist. |
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