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Katze - Verletzung. Falle?

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  •  Miike
  •   Gold-Award
16.8. - 22.8.2024
48 Antworten | 19 Autoren 48
48
Unsere Kater ist ein Freigänger. Wir wohnen sehr ländlich, im Prinzip Mitten in der Natur. Vor 2 Wochen fanden wir unseren Kater liegend auf der Terrasse, mit 2 massiven Verletzungen. Er war an den beiden hinteren Beinen aufgeschnitten. Eine Pfote so massiv, dass er operiert werden musste. Mittlerweise geht es ihm besser und er humpelt auf 3 Beinen durch den Alltag. 

Was kann dazu geführt haben, fragten wir uns? Da viele Traktoren an den umliegenden Feldern unterwegs waren, dachten wir, er ist vielleicht in einen Kreisler/Heuwender reingekommen. Zwischenzeitlich haben 2 weitere Katzen in unserer Siedlung ähnliche Verletzungen davongetragen. Leider haben es die beiden Katzen nicht überlebt. Hier auch wieder Verletzungen an den hinteren Beiden bzw. am "Hinterkörper". Bei einer Katze war sogar die Blase kaputt und musste dann eingeschäftert werden. 

Seit gestern beschäftigt mich mit dem Gedanken, dass es sich hier vielleicht nicht um klassische Unfälle - sondern um einen böswilligen Menschen - handelt. Anlass war ein Gespräch mit einem Freund von mir dem ich die Geschichte erzählte. Er ist Landwirt und meinte, Katzen würden sich bestimmt rechtzeitig aus der Gefahrenzone bewegen, wenn ein Traktor mit Kreisler im Feld fährt. Er stellte dann die Frage in den Raum ob es vielleicht eine Falle ist, die jemand aufgestellt hat? Nun zu meiner eigentlichen Frage. Gibt es Fallen überhaupt, die solche"schnitthaften" Verletzungen verursachen ohne das Tier dabei gefangen zu halten?

  •  Thunderx1609
  •   Bronze-Award
21.8.2024  (#41)

zitat..
gdfde schrieb:

Irrer Typ = Jäger? 
Es ist leider so, dass freilaufende Hunde und auch Katzen ab einem gewissen Abstand von der Ortschaft lt. Gesetz von Jägern getötet werden dürfen, weils im Wald jagen usw.

Das stimmt so nicht!
Katzen dürfen vom Jäger geschossen werden, wenn sie mehr wie 150m vom Siedlungsgebiet entfernt sind.
Hunde dürfen ausschließlich nur vom Bezirksjagdleiter geschossen werden und da auch nur wenn sie ein Tier hetzen. Also ein "normaler" Jäger darf den Hund nicht schießen, auch nicht wenn er ein Tier hetzt. (Könnte ja sein, dass es ein Jagdhund ist, der aus dem nebenliegenden Jagdgebiet ein Wild verfolgt)

Somit wird ein Jäger eher keinen Hund schießen. (könnte nachher zu erheblichen Problemen führen)
Bei Katzen sieht das leider ganz anders aus.


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  •  gdfde
  •   Gold-Award
21.8.2024  (#42)

zitat..
Thunderx1609 schrieb: Das stimmt so nicht!
Katzen dürfen vom Jäger geschossen werden, wenn sie mehr wie 150m vom Siedlungsgebiet entfernt sind.
Hunde dürfen ausschließlich nur vom Bezirksjagdleiter geschossen werden und da auch nur wenn sie ein Tier hetzen

Wo steht das?
In den Jagdgesetzen habe ich das auf die schnelle nicht finden können, im Gegenteil.


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  •  Berndi
  •   Bronze-Award
21.8.2024  (#43)
In NÖ wird's für Katzen ab 300m gefährlich...
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  •  Thunderx1609
  •   Bronze-Award
22.8.2024  (#44)

zitat..
gdfde schrieb:

──────..
Thunderx1609 schrieb: Das stimmt so nicht!
Katzen dürfen vom Jäger geschossen werden, wenn sie mehr wie 150m vom Siedlungsgebiet entfernt sind.
Hunde dürfen ausschließlich nur vom Bezirksjagdleiter geschossen werden und da auch nur wenn sie ein Tier hetzen
───────────────

Wo steht das?
In den Jagdgesetzen habe ich das auf die schnelle nicht finden können, im Gegenteil.

OÖ Jagdgesetz


Nach dem OÖ Jagdgesetz muss ein Hund direkt beim Wildern erwischt werden, dass der Jagdausübungsberechtigte oder das zuständige Jagdschutzorgan den Hund erschießen darf. In der Regel macht das der Jäger aber nicht beim ersten Mal, denn nicht der Hund hat Schuld an seinem Verhalten, sondern der Besitzer! Tierschutz endet nicht beim Haustier… Auch das OÖ Hundehaltegesetz muss vom Hundebesitzer eingehalten werden.
Die Katze muss mindestens 300 Meter von bewohnten Häusern angetroffen werden, damit diese erschossen werden dürfte. Ja, dürfte, denn auch hier wird nicht jede Katze getötet! Umgekehrt ist der Jäger aber verpflichtet auch Wildtieren zu helfen, indem ihre Feinde reguliert werden. Und eine hohe Anzahl an Katzen in der Kulturlandschaft sind im Naturschutz tatsächlich ein Problem. Katzenbesitzer können ein Lied davon singen, wenn es darum geht, welche Beutetiere die Stubentiger nach Hause bringen.






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  •  gdfde
  •   Gold-Award
22.8.2024  (#45)
Jop, hab ich ja gesagt, dass quasi jeder Jäger jagende Hunde und Katzen ausserhalb der Ortschaft schiessen darf.
Da steht nix, dass der Bezirksjagdleiter anrücken muß.

Es ist aber schon Realität, dass Katzen und vor allem Hunde oftmals das (junge) Wild beginnen zu jagen, wenn sie die Möglichkeit haben...liegt in deren Instinkt.

Ich bin alles andere als ein Fan von übermotivierten Jägern, aber die haben auch einen wichtigen Job zu erledigen, um das Gleichgewicht beizubehalten.

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  •  Thunderx1609
  •   Bronze-Award
22.8.2024  (#46)
Eben nicht!

Siehe: dass der Jagdausübungsberechtigte oder das zuständige Jagdschutzorgan den Hund erschießen darf

Und das ist nicht automatisch der jeweilige Jäger.

Ich bin zwar selbst kein Jäger, bin aber oft mit meinen Hunden zur Jagd eingeladen bzw. gehe ich gerne mit für nach dem Schuss. Und die meisten Jäger die ich kenne, würden keinesfalls auf einen Hund schießen, da die Konsequenzen doch erheblich sein können.

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  •  Berndi
  •   Bronze-Award
22.8.2024  (#47)
Aaaalso...
Jagdgesetz ist Landesgesetz. Wird nicht in jedem Bundesland gleich sein.
Folgendes betrifft  auf jeden Fall NÖ.

Katzen dürfen über 300m Entfernung zur nächsten bewohnten Behausung geschossen werden. Jeder Jäger inkl. bevollmächtigter Jagdgast darf das. Wird aber kaum ein Jäger machen, aber wenn man bedenkt, dass Katzen nachweislich die hauptverantwortlichen Beutegreifer ggü Niederwild (Fasan, Rebhuhn, Junghasen, Kanninchen,...) und Singvögel sind, kann man das durchaus verstehen. Besonders in Niederwild-Jagdrevieren werden auch tatsächlich immer wieder Katzen geschossen.

Bei Hunden sieht die Sache etwas anders aus.
Hunde müssen sich offensichtlich dem Einfluss des Besitzers entzogen haben und müssen entweder revieren (Nase unten/Fährte verfolgend) oder gar schon hetzen. Dann dürfen sie geschossen werden. Muss aber der Behörde gemeldet werden. 
Sämtliche Jagdhunderassen sind aber wiederum davon ausgenommen - ist ja eigentlich deren Arbeit. Allerdings darf auch ein wiederholt und nachweislich wildenerder Jagdhund auch mal "entnommen" werden. Wird sich aber auch kaum ein Jäger antun.

So schaut's aus. 

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  •  Cleudi
  •   Gold-Award
22.8.2024  (#48)
Schießerlaubnis hin oder her, die Verletzungen der drei erwähnten Tiere haben mit Schüssen nix zu tun. Falls diese Verletzungen mit Absicht zugefügt wurden, ist das purer Sadismus und weit weg von allem was erlaubt ist.

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