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Kauf einer Genossenschaftswohnung

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  •  mymike0
26.5. - 31.5.2022
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo,

ich möchte eine Wohnung BJ 1978 in Wien erwerben und nicht selbst beziehen.
Die Wohnung wurde als Genossenschaftswohnung vom jetzigen Eigentümer 2005 erworben.
Wenn ich die Wohnung nun kaufe unterliege ich auch der Spekulationsfrist gem. WGG?
Hat der Mieter dann ebenfalls das Vorkaufsrecht beim Weiterverkauf?
Im Falle einer Vermietung ist der Richtwertmietzins+Zuschläge oder der kostendeckende Mietzins anzuwenden?
Vielen Dank!

  •  Equity
  •   Bronze-Award
30.5.2022  (#1)
Grundsätzlich Grundbuchauszug holen, da würde es drinnen stehen.

Ansonsten ist bei den Angaben jeweils von nein auszugehen, keine Spekulationsfrist, kein Vorkaufsrecht durch Mieter und Teilanwendungsbereich des MRG (d.h. Marktmiete und weder Richtwert noch sonst eine Regelung).

Trotzdem eben unbedingt Blick ins Grundbuch und ggf. ein paar Hunderter in professionelle Beratung investieren, lohnt beides. Beim Wissensstand - aber das ist nur eine Vermutung - könnte auch ein Steuerberater vorab eine gute Idee sein. 

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  •  Frosch08
31.5.2022  (#2)
Wenn der jetzige Eigentümer damals beim Kauf Mieter der Wohnung war, ist die Wohnung aus dem WGG draußen, ansonsten bleibt sie ewig im WGG

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