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Prinzipiell unterliegt so etwas den Landesgesetzen.
In OÖ muss bei Geschäften mit landwirtschaftlichen Liegenschaften / landwirtschatlichen Grundstücken an "nicht"-Landwirte beim Kaufgeschäft die Grundverkehrskommission zustimmen (Bin mir nicht sicher ob nicht sogar zwischen Landwirt und Landwirt nötig). Weiters muss der Käufer bei uns als "nicht"-Landwirt glaube ich verpflichtend innerhalb einer gewissen Frist nach dem Kauf einen Kurs samt Prüfung für den landwirtschaftlichen Facharbeiter ablegen. Einfach mal bei dem für die zuständigen Amt durchklingeln. Beste Grüße Ach ja, als Randnotiz von Tante Edit : Du musst dann als Besitzer eines landwirtschaftlichen Gutes auch einen Sozialversicherungsbeitrag (glaube an die Bauernkammer) quartalsweise abführen. Zahlst dann 2x ein (kannst aber trotzdem nur 1x krank werden ) |
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Hallo Jepetto, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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@Jepetto: - Nicht an die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB)? |
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hallo bugs,
in deinem profil steht dass du aus NÖ kommst?! ich nehme an auch der betreffende acker liegt in NÖ? also ich habe vor ein paar jahren ein grundstück gekauft, das auch als acker genutzt wird. hier war allerdings gar nichts zusätzliches nötig klar die SVB meldet sich dann mal und fragt was du so mit der landwirdschaftlichen fläche machst (fragebogen) da schreibt man dann rein dass man das als streuobstwiese OHNE jegliche kommerziellen hintergedanken betreibt und somit hat sich die sache erledigt das wär ja noch schöner |
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Hallo Bugs, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Kauf von Ackerland durch "Nichtlandwirt" |
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Also Facharbeiter brauchst du sicher keinen.
Das das ganze über die Agrarbezirksbehörde läuft ist aber richtig. Der Verkauf der Fläche wird "Ausgehängt", glaub auf der zuständigen Bauernkammer und Gemeinde und so. Wenn sich ein Landwirt dafür interessiert hat er vor dir das Recht die Fläche zu kaufen. Quasi Bauernland in Bauernhand. Das ganze ist aber nicht dazu da privat Personen die einen Gemüsegarten und ein paar Obstbäume haben wollen zu ärgern sondern das Industrielle und so weiter mit den Flächen nicht spekulieren und als Geldanlagen kaufen. Damit genug Flächen für die tatsächliche Bewirtschaftung vorhanden bleiben. Eine Info noch: Falls bei dem Acker der Feldweg einmal befestigt wird oder dergleichen. Wirst du als Grundbesitzer auch zur Kasse gebeten. Ansonsten Daumen hoch für den eigenen Gemüsegarten! lg |
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Laut Info von SVB-Insiderin (die aber nicht in diesem Bereich arbeitet, also hierzu nur die Theorie kennt) hängt es vor allem vom Einheitswert des Grundstücks ab, ob du beitragspflichtig bist. Unter 150 Euro Einheitswert nicht versichert, zwischen 150 und 1500 Euro müsstest du Unfallversicherung zahlen (nicht aber Krankenversicherung).
Gilt, wenn du als Landwirt eingestuft wirst, das bist du sobald du mehr anbaust als du selbst verbrauchen kannst. Mit etwa 15 Obstbäumen z.B. bist du auf alle Fälle schon pflichtversichert. |
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@Breitfuss - ja, SVB meine ich. Ist mir auf die Schnelle nicht eingefallen Dass das Unfall und nicht Krankenversicherung ist, hab ich nicht gewusst. Der Nachbar und ein Freund haben immer von SV gesprochen, darum war ich der Meinung das es so ist.
Ich kenne selbst wirklich ein paar Fälle, wo ein landwirtschaftlicher Kurs (bei dem ich glaube das man mit Facharbeiter abschließt) Bedingung für den Kauf sind (innerhalb einer gewissen Frist nach dem Kauf). Bei 2 Hauskäufen weiß ich es sicher ("Sacherl"), bei der Wiese vom Nachbarn glaube ich wars auch so. |
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STMK - gilt das auch für STMK?
gilt das auch, wenn ein Bauer einen kleinen Teil (~1500 m²) seines Ackers (Gesamt ~ 50tm²) an einen angrenzenden Hausbesitzer verkauft? |
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-nochmals meine Frage:
gilt das auch für STMK? -Verkauf von Ackerland muss ausgeschrieben werden. -ein anderer Landwirt hat Vorkaufsrechte |