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Kaufpreis tlw in Bar bezahlen

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  •  nicksda
29.10. - 23.11.2024
24 Antworten | 16 Autoren 24
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Hallo zusammen, ein Bekannter spielt mit dem Gedanken, einen größeren Teil des Kaufpreises für eine Wohnung unter der Hand zu bezahlen. Ich habe ihm wegen der möglichen Steuerdelikte natürlich davon abgeraten. Sie Summe wäre auch nicht durch Inventar zu rechtfertigen  
Es scheint allerdings für Verkäufer, Makler etc kein Problem darzustellen, daher würde mich schon interessieren, ob das in Österreich eine gängige Praxis ist. Speziell der Verkäufer geht ja ein größeres Risiko ein.
Und sind im Zuge der Abwicklung bzgl Treuhandkonto und Auszahlung der Bank noch weitere Probleme zu erwarten?

Sollte der Beitrag gehen irgendwelche Forumsregeln verstoßen, gerne löschen. 

Danke!

  •  123123123
29.10.2024  (#1)
Kann man getrost vergessen, wenn man vor hat irgendwann zu vermieten. Der Anschaffungspreis ist dann künstlich niedrig und die Steuer bei Veräußerung entsprechend deutlich höher. Abschreibung ist auch nur geringer möglich. Also sowas können echt nur Leute machen, die ihr Schwarzgeld los werden wollen.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
30.10.2024  (#2)
Würde ich schwer abraten, da Betrug.

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  •  Lu1994
  •   Bronze-Award
30.10.2024  (#3)
Welcher Vorteil sollte sich für den Käufer ergeben?

Verkäufer und Makler sparen sich die Steuer, aber der Käufer hat doch nur Nachteile daraus

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  •  FranzGrande
  •   Bronze-Award
30.10.2024  (#4)
Ist klassische Steuerhinterziehung. Kann mir zwar nicht vorstellen, dass es gängig ist, aber es hat für den Käufer - neben dem finanzstrafrechtlichen Aspekt - auch steuerlich Nachteile (siehe Posting 123123123), dem nur der Vorteil geringerer GrESt und Eintragungsgebühr gegenübersteht. Ich würde es nicht machen.

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  •  nicksda
30.10.2024  (#5)
Ok super, danke, also ich bin hier nicht der einzige mit Bedenken. In Österreich weiß man ja nie.
Bei größeren Beträgen kommen ja auch noch die Meldepflichten der Banken dazu, aber gut. Ich werde ihm nochmals deutlich davon abraten, am Ende ist es dann eh seine Entscheidung. 


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
30.10.2024  (#6)
Muss da ob der Doppelmoral schon etwas schmunzeln.
Wenn jemand bei der Wohnung etwas dreht - böse, Betrug, Finger weg.
Wenn jemand beim eigenen Haus etwas steuerlich optimiert - klaro, kein Problem.

Aber der Reihe nach:
Ist es strafbar? Ja, es ist Steuerhinterziehung.
Ist es moralisch vertretbar? Da maße ich mir kein Urteil an.
Ist es clever? Nein.
Warum ist es nicht clever? Weil die offizielle Höhe in irgendeiner Weise publik wird. Wenn eine Wohnung die üblicherweise um 500k abgewickelt wird, nun auf einmal nur 300k kostet, dann fällt das auf, durch Meldungen im Grundbuch, im Urkundenverzeichnis, bei der GrESt usw.

zitat..
nicksda schrieb: größeren Teil des Kaufpreises für eine Wohnung unter der Hand

Daher ist der größere Teil komplett unrealistisch. Würde man sehr viel unter der Hand machen, dann fällt es sofort auf, eine Prüfung ist vorprogrammiert. Bei den Preisen wird nämlich schon auf Ortsüblichkeit geprüft. Macht man sehr wenig, bringt es auch sehr wenig. Würde jemand 10k im Kuvert machen, ginge das natürlich relativ leicht und unbemerkt. Aber will man sich das Delikt antun, wegen diesen Summen der Ersparnis. Muss dann jeder selbst entscheiden.

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
30.10.2024  (#7)

zitat..
nicksda schrieb: Hallo zusammen, ein Bekannter spielt mit dem Gedanken, einen größeren Teil des Kaufpreises für eine Wohnung unter der Hand zu bezahlen. Ich habe ihm wegen der möglichen Steuerdelikte natürlich davon abgeraten. Sie Summe wäre auch nicht durch Inventar zu rechtfertigen
Es scheint allerdings für Verkäufer, Makler etc kein Problem darzustellen, daher würde mich schon interessieren, ob das in Österreich eine gängige Praxis ist. Speziell der Verkäufer geht ja ein größeres Risiko ein.
Und sind im Zuge der Abwicklung bzgl Treuhandkonto und Auszahlung der Bank noch weitere Probleme zu erwarten?

ganz nüchtern: klarer Fall von Abgabenverkürzung - und somit strafbar. Hier wird auch der Treuhänder nicht mitspielen.

Natürlich kann man im Falle "überschaubarer" Summen mit Ablöse Inventar, etc. argumentieren. Bei "größeren Teilen" ist das jedoch nicht argumentierbar - bei Fremdüblichkeit und Anwendung der Vergleichswertmethode.

Dem Verkäufer hilft das nur dann etwas, wenn er keinen Ausnahmetatbestand von der ImmoESt. geltend machen kann. Der Käufer spart sich für diesen Teil die GrESt, und hat einen entsprechend tieferen "Einstandswert", der eine allfällige ImmoEst im Verkaufsfall wieder erhöht.

Ich rate diesbezüglich ab.


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
30.10.2024  (#8)

zitat..
Lu1994 schrieb: Verkäufer und Makler sparen sich die Steuer,

Der Makler und auch der Treuhänder wird in so einem Fall zum Beitragstäter - eine allfällige Ersparnis kann sich dann in eine substantielle Belastung (standes- und strafrechtlich) wandeln. 


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  •  FranzGrande
  •   Bronze-Award
30.10.2024  (#9)
Gut, so blöd wird kein Notar/Rechtsanwalt sein, dass er da mitmacht. Sowas kann ja nur außerhalb der "normalen" Kaufvertragsabwicklung passieren.

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  •  satking
30.10.2024  (#10)
bei unserem ersten haus haben wir von 310k kaufpreis, 70k black gemacht.

die notarin/treuhänderin ist dann einfach 5min aus ihrem büro rausgegangen "was sie jetzt 5min lang machen, während ich einen kaffee trinke, geht mich nix an"

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  •  purrtastic
  •   Bronze-Award
30.10.2024  (#11)

zitat..
Lu1994 schrieb:

Welcher Vorteil sollte sich für den Käufer ergeben?

Verkäufer und Makler sparen sich die Steuer, aber der Käufer hat doch nur Nachteile daraus

Der Käufer kann damit Schwarzgeld an dem Mann bringen.. bzw. waschen. Daher aber auch erst recht, Finger davon.

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
30.10.2024  (#12)

zitat..
FranzGrande schrieb: so blöd wird kein Notar/Rechtsanwalt sein

Genau, der Notar ist hier der allerletzte, der damit irgendetwas zu tun hat, wofür er belangt werden könnte. Jener wurde sogar bei der Millionen-Betrugs-Causa "Seepension" freigesprochen, weil es nicht zu seinen Aufgaben zählt, den Inhalt der Verträge kritisch zu hinterfragen. 


zitat..
FranzGrande schrieb: Sowas kann ja nur außerhalb der "normalen" Kaufvertragsabwicklung passieren.

Die Klassiker der österreichischen Gründlichkeit sind dann immer, wenn B'scheißereien gemacht werden, diese aber sauber dokumentiert sind. Wie zB der bekannte Ordner "Preisabsprachen" beim Baukartell. 😆


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  •  Lu1994
  •   Bronze-Award
30.10.2024  (#13)

zitat..
purrtastic schrieb:

──────..
Lu1994 schrieb:

Welcher Vorteil sollte sich für den Käufer ergeben?

Verkäufer und Makler sparen sich die Steuer, aber der Käufer hat doch nur Nachteile daraus
───────────────

Der Käufer kann damit Schwarzgeld an dem Mann bringen.. bzw. waschen. Daher aber auch erst recht, Finger davon.

Wer so viel Schwarzgeld waschen muss hat den Point of no return ohnehin schon überschritten 😂

Wobei ich dann sage wieso überhaupt verkaufen, macht gleich eine Schenkung und macht alles schwarz, wobei sich dann beim Verkäufer die Frage auftut wohin mit dem ganzen Geld, weil ein paar 100k fürs tägliche Leben aufbrauchen wird schwierig 🤔


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Hallo nicksda,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Kaufpreis tlw in Bar bezahlen

  •  neulingg
30.10.2024  (#14)

zitat..
Lu1994 schrieb:

Welcher Vorteil sollte sich für den Käufer ergeben?

Verkäufer und Makler sparen sich die Steuer, aber der Käufer hat doch nur Nachteile daraus

Der Käufer zahlt von einem geringeren Kaufpreis die Grunderwerbsteuer. 


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  •  bauherr79
  •   Silber-Award
30.10.2024  (#15)

zitat..
satking schrieb:

bei unserem ersten haus haben wir von 310k kaufpreis, 70k black gemacht.

die notarin/treuhänderin ist dann einfach 5min aus ihrem büro rausgegangen "was sie jetzt 5min lang machen, während ich einen kaffee trinke, geht mich nix an"

So etwas öffentlich zu posten, würde ich mich nicht unbedingt trauen. Man weiß ja nie, wer hier mitliest.


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  •  maack
  •   Gold-Award
30.10.2024  (#16)
wieviel bar gemacht wird, könnt ihr euch anhand dieser daten ausrechnen wo die tatsächlichen handelspreise wo in die grundbücher eingetragen für diese Statistik herangezogen wird.

um ehrlich zu sein wenn ich irgendwo ein grundstück zu den hier angegeben priesen kaufen könnte ich würde es sofort tun

https://www.finanz.at/immobilien/immobilienpreise/oberoesterreich/

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  •  FranzGrande
  •   Bronze-Award
30.10.2024  (#17)

zitat..
rabaum schrieb: Genau, der Notar ist hier der allerletzte, der damit irgendetwas zu tun hat, wofür er belangt werden könnte. Jener wurde sogar bei der Millionen-Betrugs-Causa "Seepension" freigesprochen, weil es nicht zu seinen Aufgaben zählt, den Inhalt der Verträge kritisch zu hinterfragen.

Soweit ich die Medienberichte kenne, war der Notar für die Beglaubigung der Unterschrift zuständig. Tatsächlich ist bei der Beglaubigung der Unterschrift der Inhalt der Urkunde nicht relevant. Normalerweise übernimmt die Treuhandschaft aber der Urkundenverfasser (in dem Fall Seepension der/die Rechtsanwält:in); und da wurden auch nicht wirklich Steuern hinterzogen, sondern die Verkäuferin mutmaßlich gelegt.


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  •  thohem
30.10.2024  (#18)
Was ist denn los in letzter Zeit mit den ganzen illegalem Zeugs hier im Forum

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  •  Zwosti
  •   Bronze-Award
30.10.2024  (#19)

zitat..
satking schrieb:

bei unserem ersten haus haben wir von 310k kaufpreis, 70k black gemacht.

die notarin/treuhänderin ist dann einfach 5min aus ihrem büro rausgegangen "was sie jetzt 5min lang machen, während ich einen kaffee trinke, geht mich nix an"

Bist du a wenig augrend, sowas kannst doch in keinem Forum sagen/behaupten...


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  •  satking
30.10.2024  (#20)
längst verjährt...
und das haus ist auch schon wieder verkauft 

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  •  FranzGrande
  •   Bronze-Award
23.11.2024  (#21)
Das zum Thema "nicht gängig": 😳

https://www.krone.at/3602162

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