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Kann man getrost vergessen, wenn man vor hat irgendwann zu vermieten. Der Anschaffungspreis ist dann künstlich niedrig und die Steuer bei Veräußerung entsprechend deutlich höher. Abschreibung ist auch nur geringer möglich. Also sowas können echt nur Leute machen, die ihr Schwarzgeld los werden wollen. 1 |
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Würde ich schwer abraten, da Betrug. |
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Welcher Vorteil sollte sich für den Käufer ergeben? Verkäufer und Makler sparen sich die Steuer, aber der Käufer hat doch nur Nachteile daraus 1 |
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Ist klassische Steuerhinterziehung. Kann mir zwar nicht vorstellen, dass es gängig ist, aber es hat für den Käufer - neben dem finanzstrafrechtlichen Aspekt - auch steuerlich Nachteile (siehe Posting 123123123), dem nur der Vorteil geringerer GrESt und Eintragungsgebühr gegenübersteht. Ich würde es nicht machen. |
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Ok super, danke, also ich bin hier nicht der einzige mit Bedenken. In Österreich weiß man ja nie. Bei größeren Beträgen kommen ja auch noch die Meldepflichten der Banken dazu, aber gut. Ich werde ihm nochmals deutlich davon abraten, am Ende ist es dann eh seine Entscheidung. |
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Muss da ob der Doppelmoral schon etwas schmunzeln. Wenn jemand bei der Wohnung etwas dreht - böse, Betrug, Finger weg. Wenn jemand beim eigenen Haus etwas steuerlich optimiert - klaro, kein Problem. Aber der Reihe nach: Ist es strafbar? Ja, es ist Steuerhinterziehung. Ist es moralisch vertretbar? Da maße ich mir kein Urteil an. Ist es clever? Nein. Warum ist es nicht clever? Weil die offizielle Höhe in irgendeiner Weise publik wird. Wenn eine Wohnung die üblicherweise um 500k abgewickelt wird, nun auf einmal nur 300k kostet, dann fällt das auf, durch Meldungen im Grundbuch, im Urkundenverzeichnis, bei der GrESt usw. Daher ist der größere Teil komplett unrealistisch. Würde man sehr viel unter der Hand machen, dann fällt es sofort auf, eine Prüfung ist vorprogrammiert. Bei den Preisen wird nämlich schon auf Ortsüblichkeit geprüft. Macht man sehr wenig, bringt es auch sehr wenig. Würde jemand 10k im Kuvert machen, ginge das natürlich relativ leicht und unbemerkt. Aber will man sich das Delikt antun, wegen diesen Summen der Ersparnis. Muss dann jeder selbst entscheiden. |
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ganz nüchtern: klarer Fall von Abgabenverkürzung - und somit strafbar. Hier wird auch der Treuhänder nicht mitspielen. Natürlich kann man im Falle "überschaubarer" Summen mit Ablöse Inventar, etc. argumentieren. Bei "größeren Teilen" ist das jedoch nicht argumentierbar - bei Fremdüblichkeit und Anwendung der Vergleichswertmethode. Dem Verkäufer hilft das nur dann etwas, wenn er keinen Ausnahmetatbestand von der ImmoESt. geltend machen kann. Der Käufer spart sich für diesen Teil die GrESt, und hat einen entsprechend tieferen "Einstandswert", der eine allfällige ImmoEst im Verkaufsfall wieder erhöht. Ich rate diesbezüglich ab. |
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Der Makler und auch der Treuhänder wird in so einem Fall zum Beitragstäter - eine allfällige Ersparnis kann sich dann in eine substantielle Belastung (standes- und strafrechtlich) wandeln. |
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Gut, so blöd wird kein Notar/Rechtsanwalt sein, dass er da mitmacht. Sowas kann ja nur außerhalb der "normalen" Kaufvertragsabwicklung passieren. |
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bei unserem ersten haus haben wir von 310k kaufpreis, 70k black gemacht. die notarin/treuhänderin ist dann einfach 5min aus ihrem büro rausgegangen "was sie jetzt 5min lang machen, während ich einen kaffee trinke, geht mich nix an" |
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Der Käufer kann damit Schwarzgeld an dem Mann bringen.. bzw. waschen. Daher aber auch erst recht, Finger davon. |
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Die Klassiker der österreichischen Gründlichkeit sind dann immer, wenn B'scheißereien gemacht werden, diese aber sauber dokumentiert sind. Wie zB der bekannte Ordner "Preisabsprachen" beim Baukartell. 😆 |
Genau, der Notar ist hier der allerletzte, der damit irgendetwas zu tun hat, wofür er belangt werden könnte. Jener wurde sogar bei der Millionen-Betrugs-Causa "Seepension" freigesprochen, weil es nicht zu seinen Aufgaben zählt, den Inhalt der Verträge kritisch zu hinterfragen. ||
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Wer so viel Schwarzgeld waschen muss hat den Point of no return ohnehin schon überschritten 😂 Wobei ich dann sage wieso überhaupt verkaufen, macht gleich eine Schenkung und macht alles schwarz, wobei sich dann beim Verkäufer die Frage auftut wohin mit dem ganzen Geld, weil ein paar 100k fürs tägliche Leben aufbrauchen wird schwierig 🤔 |
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Hallo nicksda, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Kaufpreis tlw in Bar bezahlen |
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Der Käufer zahlt von einem geringeren Kaufpreis die Grunderwerbsteuer. |
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So etwas öffentlich zu posten, würde ich mich nicht unbedingt trauen. Man weiß ja nie, wer hier mitliest. |
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wieviel bar gemacht wird, könnt ihr euch anhand dieser daten ausrechnen wo die tatsächlichen handelspreise wo in die grundbücher eingetragen für diese Statistik herangezogen wird. um ehrlich zu sein wenn ich irgendwo ein grundstück zu den hier angegeben priesen kaufen könnte ich würde es sofort tun https://www.finanz.at/immobilien/immobilienpreise/oberoesterreich/ |
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Soweit ich die Medienberichte kenne, war der Notar für die Beglaubigung der Unterschrift zuständig. Tatsächlich ist bei der Beglaubigung der Unterschrift der Inhalt der Urkunde nicht relevant. Normalerweise übernimmt die Treuhandschaft aber der Urkundenverfasser (in dem Fall Seepension der/die Rechtsanwält:in); und da wurden auch nicht wirklich Steuern hinterzogen, sondern die Verkäuferin mutmaßlich gelegt. |
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Was ist denn los in letzter Zeit mit den ganzen illegalem Zeugs hier im Forum |
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Bist du a wenig augrend, sowas kannst doch in keinem Forum sagen/behaupten... |
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längst verjährt... und das haus ist auch schon wieder verkauft |
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Das zum Thema "nicht gängig": 😳 https://www.krone.at/3602162 |
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