schwarzgeld nerin/ja... ich hab's schon zig mal geschrieben: wenn wirklich was schwarz gemacht werden soll, dann müssten der verzicht auf gewährleistung und sämtliche andere rechte samt risiko durch kontrollen mit einem abschlag von mind. 50% angesetzt werden... und ned mit den dämlichen 20%ust, wo alles mit sämtlichen abgaben berechnet wird... aber de facto ist jeder, der schwarzarbeit anbietet, ein abschuss-kandidat.
und natürlich hast du auch beim autokauf beim händler das recht auf rechnung, die deine zahlung an den händler bestätigt! der vertrag hat ja nur, wenn ein zahlungsvermerk mit ausgewiesener steuer angebracht ist, auch rechnungsfunktion! das gilt auch bei kommissionsverkäufen, selbst beim wimpel-händler! nur bei reinen "privatverkäufen" gilt das nicht, aber da kann man ja auch gewährleistung ausschließen...
deine Frage is sehr allgemein... kommt zb auch drauf an, was du kaufst und wer der Verkäufer ist (privat oder Firma) und was im Kaufvertrag alles geregelt ist. wennst zb ein Grundstück von einem Privaten kaufst, wirst keine Rg bekommen. Wenn du einen Kaufvertrag für ein Haus bei einer Fa. abgeschlossen hast und die Bauleistung erst erbracht wird, bekommst natürlich Rechnungen.
Ust-zahlung und Gewährleistung - Stehen diese beiden schon direkt im Kontakt?
Dachte mir, Gewährleistung hat eine Firma auf ihre Dinge und UMST
ist das Finanzamt dran.. Dh. wenn die Gewährleistung gelten machen willst, ist das unabhängig (obwohl sicher das Finanzamt auf dich aufmerksam wird) vom Umsatzsteuerzahlung...