Guten Tag,
Ich habe ein Grundstück in Oberösterreich gekauft und würde gerne nächstes Jahr ein Einfamilienhaus drauf stellen.
Nun zu meiner Frage:
Auf diesem Grundstück ist kein Bebauungsplan seitens Gemeinde verordnet.
Dennoch haben wir laut Gemeinde Vorgaben wie zum Beispiel Grünfläche 40%.
Dürfen die das oder ist das nur eine Empfehlung?
Die nächste Anforderung ist:
Da unser Grundstück leicht abfallend ist ( von der einen Ecke zur diagonalen Ecke 1,9 Meter.
Dies wollen wir aufschütten um so eine gerade Fläche zu bekommen.
Da das Oö Baugesetz eine max. Stützmauerhöhe (und Aufschüttung) von 1,5 m vorschreibt, schütten wir an der tiefsten Stelle 1,5 m auf und machen dann zum Haus eine Böschung die etwa 2-3 Meter lang ist, um wieder gerade zu werden.
Nun sagst die Gemeinde wir sollen die Böschung länger machen und bis zum Haus um 40 cm absenken. Mein Problem dabei ist, ich möchte keine Stufen vor der Terrasse haben und auch kein so ein Gefälle.
Dürfen die das Anordnen?
Laut Gemeinde ist das so, da es dem natürlichem Geländeniveau angepasst werden soll.
Verstehe ich da was nicht?
Kein Bebauungsplan und trotzdem solche Angaben.
Ich habe durch die Hand erfahren, dass dies der Ortsplaner sich so wünscht.
Kann man da Einspruch erheben?
Vielleicht kann mir jemand Tipps geben und es mir erklären.
Danke