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Kein Opt-Out für Smartmeter bei Vorhandensein einer Photovoltaikanlage

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  •  gwasserbacher
14.10.2020 - 18.3.2022
24 Antworten | 11 Autoren 24
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27
Hallo Solarstromler,

keine Ahnung , ob das schon bekannt ist:
Es gibt kein Opt-Out für Smartmeter bei Vorhandensein einer Photovoltaikanlage!

Es gilt nur für Endverbraucher, und das ist man als Überschußeinspeiser nicht!

lg

  •  TomF79
  •   Bronze-Award
18.3.2022  (#21)

zitat..
streicher schrieb:

──────
gdfde schrieb:

──────
Fani schrieb: Somit darf Endverbrauchern mit einer Photovoltaik das Opt Out nicht untersagt werden.

Wie wird das aktuell in NÖ gehandhabt?
───────────────

Standardmässig bist du logischerweise in dem 15 Minuten Ausleseintervall drinnen, wo du deinen Stromverbrauch am Portal dir ansehen kannst.

───────────────

Bei der Netz-NÖ (EVN) meines Wissens nach default 1 Tag. 15min ist opt-in.

Kann ich genau so bestätigen 

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
18.3.2022  (#22)

zitat..
streicher schrieb: Bei der Netz-NÖ (EVN) meines Wissens nach default 1 Tag. 15min ist opt-in.

Anscheinend Mischung aus unser beiden Antworten.
Es werden einmal pro Tag die 15 Minuten Daten ausgelesen.


2022/20220318416439.png


2022/20220318467233.png

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
18.3.2022  (#23)
Das ist ja sowieso alles gesetzlich geregelt, d.h. das muss jeder Netzbetreiber so machen:

Standard ist 1x am Tag. Wechsel auf 15min Werte ist das Opt-in. 

Wechsel auf 1x im Jahr  ist das Opt-out.

(Von 15min auf 1x täglich auslesen ist KEIN opt-out, sondern ein Widerrufen des Opt-in.)


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  •  Fani
18.3.2022  (#24)

zitat..
chrismo schrieb:

Das ist ja sowieso alles gesetzlich geregelt, d.h. das muss jeder Netzbetreiber so machen:

Standard ist 1x am Tag. Wechsel auf 15min Werte ist das Opt-in. 

Wechsel auf 1x im Jahr  ist das Opt-out.

(Von 15min auf 1x täglich auslesen ist KEIN opt-out, sondern ein Widerrufen des Opt-in.)

Naja Wien ist anders:

Wenn Sie selbst Strom ins Netz einspeisen – zum Beispiel über eine Photovoltaik-Anlage – ist ein Opt-out nicht möglich. Denn damit verlieren Sie die neuen Funktionen des Stromzählers. Dazu zählen die Abrechnung der Einspeiseleistung, aber auch spezielle Tarifmodelle (zum Beispiel Doppeltarif für Wärmepumpen) oder die Einbindung von Smart-Home-Systemen. 

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