« Hausbau-, Sanierung  |

Kellerbezeichnung

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Franz

3 Antworten 3
3
Wir der Keller auch für die Kanalanschluss bzw. Kanalgebühr eingerechnet. Soll der Keller als "Keller" oder "Abstellraum" bzw. Lagerraum bezeichnet werden? Gibt es dabei was zu beachten.

  •  julia
4.10.2004  (#1)
kommt darauf an ...ob du im keller abwasser hast. dusche, waschbecken, wc, waschmaschine,... wenn ja, wird der keller mitberechnet für die kanalanschlussgebühr.

1
  •  Klaus
8.10.2004  (#2)
hatten wir schon mal - Da gabs einen älteren Thread mit ähnlicher Frage. Und dabei habe ich gelernt, dass das regional sehr unterschiedlich sein kann. Von Vorteil ist es aber sicher, wenn im Keller kein Abwasser vorgesehen ist. Also die Waschmaschine erst ein paar monate nach der Fertigstellungsmeldung runtertragen emoji

1
  •  seppl
8.10.2004  (#3)
kommt drauf an - Das kommt drauf an, wie Deine Gemeinde das bewertet, also dort mal nachfragen. Manchmal ist das Vorhandensein eines Abflusses relevant, manchmal eines Wasserhahnes oder manchmal wird eine Garage oder so sowieso mitgerechnet.

1


Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Tiefenbohrung ERDWÄRME