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in den finanztipps (und auch sonst) hab' ich eh zig mal - auf die gesetzwidrigen klauseln in bauträgerverträgen verwiesen - einfach auf www.verbraucherrecht.at oder im forum suchen.
ag bist du, der auftraggeber - die firma ist an - auftragnehmer. daher wäre die erste klausel ok, ohne richtungen. lustig ist eher, wenn an erklärt, dass er jetzt nicht mehr zeit hat, gleich nach der verzögerung weiterzuarbeiten... das wäre ihm anzulasten. die mängel- und übergabsklauseln sind natürlich schwachsinn, das verfahren bei mängelrügen ist auch schon zig mal erklärt und gesetzlich im agbg und ggf. kschg geregelt, daher nicht vertraglich änderbar. ich halte agb für schwachsinn, die gesetze reichen aus und übrigens wirbt jetzt rekord-fenster schon offensiv damit, keine agb zu haben und bietet sogar pönalen (5% - aber immerhin) offensiv an. die haben zumindest gecheckt, dass man mit in b2b üblichen dingen auch im b2c werben kann... also sollten's die anderen ja auch können - oder sind einfach unfähiger, dümmer, ängstlicher, misstrauischer... . hofer wirbt ja auch damit, dass bei missgefallen geld zurückgegeben wird... denke, der bm will sich halt gegen willkürliche abnahme-verweigerungen irgendwie schützen - wie so oft halt mit untauglichen mitteln. da darf halt er in dich (und seine eigenen fähigkeiten) vertrauen... vertrauen wird ja sonst auch immer so lieb vom ag gefordert. |