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vielleicht liege ich ja falsch, aber ergibt sich das nicht aus der vorgeschriebenen Bebauungsdichte? |
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Was meinst du damit? |
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Du meinst soetwas in Richtung Tinyhouse, oder? Da gibt es mittlerweile einige Hersteller. Erfahrung hab ich damit aber selbst keine. |
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ich bin jetzt kein baurechtsexperte - das können andere hier besser. ich würde mir die OIBs durchlesen, speziell die 3er. zwecks raumgrößen gibt es m. W. keine vorgabe. wobei ich auch nicht ganz verstehe was du mit einem als wohnhaus gewidmeten mindest-haus bezwecken willst? eine gewisse größe sollte es ja alleine schon dafür haben, dass man sich darin bewegen kann. also wenn du einen raum als aufenthaltsraum planst (inkl. küche, tisch, bett) und du dazwischen zumindest minimale bewegungsbereiche vorsiehst wirst du wahrscheinlich auf ~ 15 m² kommen. dazu noch eine nasszelle mit dusche, wc, waschbecken mit 5 m² und du bist bei 20 m² WNFL und einer kubatur von ca.: 75 m³ wenn du einen quadratischen grundriss baust. viel kleiner geht nicht. ich denke man muss hald immer sinn/unsinn abwägen. raumhöhe ist klar. aufenthaltsraum lichte 2.40 und bei nebenräumen, gängen usw. 2.10. die mindest erforderliche kubatur hängt natürlich auch mit wand- und decken stärke zusammen. hier gilt es lt.OIB RL RL [Rücklauf] 6 folgende U-Werte [W/m²K] einzuhalten. WÄNDE gegen Außenluft 0,35 BÖDEN erdberührt 0,40 DECKEN/DACH gegen Außenluft 0,20 die werte erreicht man idR aber recht schnell und kann man mit (zB) ubakus sehr schnell herausfinden. ganz schnell probiert: 20er planziegel und 8er eps dämmung F+ würd schon reichen. ob das ideal ist - sei dahingestellt. vielelicht konnte ich helfen. |
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Wuerd drauf tippen dass der Threadersteller eine Hausloesung (Minimalst) sucht um einem Bauzwang am Grunddstueck entgegenzuwirken REINSTE Speck-Ulation |
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Bekenne mich schuldig.. Ja ich möchte einem Bauzwang entrinnen bzw. habe ich schon eine Massive Garage dort stehen. DAchte mir mit Übersenden der Hausnummer reicht das.. Aber nachdem ich ohne Vorwahrnung eine Konventionalstrafe übersendet bekommen habe, möchte ich nun was draufstellen was reicht. Aber die Gemeinde sagt mir seit 10 Jahren nicht was reicht. Nun wird es ja schon öfters Tinyhäuser auf Baugrundstücke gebaut. Danke für die Infos. DANKE für die Infos! |
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oder genügt auch ein "fahrbares" tinyHaus" Weil umgekehrt darf man doch auf Nichtbauland keinen Dauercamper abstellen....... |
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@mouli ich denke @Karl10 könnte dir hier vl behilflich sein wenn du die nötigen Unterlagen einstellst. Siehe auch (aber für NÖ): https://www.energiesparhaus.at/forum-womit-ist-der-bauzwang-in-oesterreich-erfuellt/53671_1#505844 |
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