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Kosten bei vorzeitiger Kreditrückzahlung Hypothekarkredit

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  •  TBaum
24.6. - 13.7.2021
52 Antworten | 12 Autoren 52
52
Hallo,

im Internet habe ich gelesen (zb siehe Grafik auf https://www.konsumentenfragen.at/konsumentenfragen/Finanzierung/Hypothekarkredit/Ruecktritt_und_vorzeitige_Rueckzahlung.html), dass man bis zu 10.000 Euro pro Jahr mehr zurückzahlen könnte, ohne Zusatzkosten befürchten zu müssen. Wenn ich dazu aber §20 Hypothekar und Immobilienkreditgesetz quer lese, dann scheint dies aber nicht in allen Fällen zu gelten. Ich lese den §20 so, dass diese Option nicht bei einem Hypothekarkredit mit Fixzins besteht.

Denn Absatz 4 sagt, dass bei einer Rückzahlung in diesem Fall Absatz 2, 2. Satz nicht anzuwenden ist. Und in diesem 2. Satz steht doch die Ausnahme mmit den 10.000 Euro. Was stimmt nun?

  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
28.6.2021  (#41)
? Nö, sie kann aber wie alle anderen Einmalkosten bei vorzeitiger Tilgung rückgefordert werden. Die Ausnahme ist die Kontoführungsgebühr.

Aber das war nicht die Frage von TBaum:
nämlich ob die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] je nach LZ erhöht oder gesenkt wird. Dies ist eindeutig mit NEIN zu beantworten: egal ob 10 oder 35Jl, wenn eine BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] verrechnet wird, bleibt diese gleich.

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
28.6.2021  (#42)
Sie (die anteilsgemäße Bearbeitungsgebühr bei vorzeitiger Tilgung) kann nicht nur rückgefordert werden, sondern es gibt das gesetzliche Erfordernis, diese bankseitig zu erstatten.

zitat..
speeeedcat schrieb: nämlich ob die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] je nach LZ erhöht oder gesenkt wird.


zitat..
TBaum schrieb: Sind diese Bearbeitungsgebühren etc. gleich hoch, egal welche Vertragslaufzeit vereinbart wird

Da habe ich mich vielleicht missverständlich ausgedrückt. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr wird durch die Länge der Gesamtkreditlaufzeit freilich nicht beeinflusst (außer wie erwähnt kurze Laufzeiten bzw. Zwischenfinanzierungen).

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
28.6.2021  (#43)
jaja, schon klar. Das war aber nicht die Frage, bitte lass' uns jetzt da nicht drauf rumreiten. 

Ich hatte die Frage explizit beantwortet - das sollte man so auch mal stehenlassen, ohne noch Senf dazuzugeben. Ich bemühe mich dessen ja auch, wenn die Frage von dir oder einem anderen User bereits adäquat beantwortet wurde.

Ergänzungen sind gerne gesehen und bringen den Usern einen Mehrwert, aber hier oder in anderen Threds spitzfindig zu werden bringt ja wirklich niemand etwas.

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
28.6.2021  (#44)
Geht gar nicht um Spitzfindigkeit - habe mich auch für meine Missverständlichkeit entschuldigt.

Hoffe, ich komme auch nicht "spitzfindig" rüber, auch nicht anderen Threads. Wenn das so empfunden wird, freue ich mich natürlich über Feedback.

Das Thema Bearbeitungsgebühr ist halt eines, das klarerweise interessiert. Und die Rechte, die einem Verbraucher kraft Gesetz zustehen sind glaube ich für viele User hier ebenfalls von Interesse.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
28.6.2021  (#45)

zitat..
LiConsult schrieb: Und die Rechte, die einem Verbraucher kraft Gesetz zustehen sind glaube ich für viele User hier ebenfalls von Interesse.

Im Anlassfall wird das sicher thematisiert und auch konkret gefragt werden, dazu wird es aber in den wenigen Monaten seit Inkrafttreten des Gesetzes vermutlich noch nicht allzu viele Fälle geben...

zitat..
LiConsult schrieb: Hoffe, ich komme auch nicht "spitzfindig"

Die Frage war eindeutig von TBaum gestellt.
Das war im Zuge meiner Beantwortung der Frage gemeint (deine Antwort bzw. Feststellung darauf war, dass die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] nicht laufzeitabhänig sei, das meinte ich mit spitzfindig. Es hatte ja nichts mir der Fragestellung zu tun).

Es bringt ja auch nix, bei jedem Thema ewig weit auszuholen, wenn es nicht im Kontext zur Frage steht. 

Es soll zumindest für mich kein Matchen um "wer hat das größte Wissen" sein, denn manchmal hat es selbst für mich den Anschein, wenn ich mir diverse Antworten auf die Antworten nochmals durchlese ...

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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
13.7.2021  (#46)

zitat..
TBaum schrieb:

also mit anderen Worten, 10.000 Euro pro Jahr zusätzlich geht auch bei einem Hypothekarkredit mit Fixzins IMMER, egal was im Vertrag steht. Allerdings dürfen es nicht die "letzten" 10000 sein, sodass quasi nichts mehr über bliebe.

Gilt aber immer pro 12 Monate, sprich man muss aufpassen, wenn ich zb am 30.3.X vorzeitig 10000 rückzahle, darf ich das nächste Mal erst am 31.3.X+1 weitere 10000 rückzahlen.



zitat..
LiConsult schrieb:

aus "Pönalevermeidungssicht" - alles korrekt


ich muss das Thema nochmal aufgreifen. 
Bei mir steht konkret im Schuldschein:
Die vorzeitige teilweise oder vollständige Rückzahlung des Kreditbetrags gilt als (Teil-) Kündigung des Kreditvertrags. Bei teilweiser oder gänzlicher vorzeitige Rückzahlung des Darlehens vor Ende der Festzinsperiode des Darlehens ist die Bausparkasse berechtigt, ein angemessenes Vorfälligkeitsentgelt im Außmaß von 1 % des die vereinbarte Jahreszahlung übersteigenden Betrags zu verrechnen. Das Vorfälligkeitsentgelt wird jeweils mit Ende des Kalenderjahres dem Darlehenskonto angelastet bzw. bei gänzlicher Tilgung dem abzudeckenden Saldo zugeschlagen. Nach Ablauf der Festzinsperiode können Sie jederzeit ohne Sanktionen Sondertilgungen vornehmen oder das Darlehen zur Gänze tilgen.

Wiederspricht sich das nicht dem Paragraph 20 im HIKrG? 
Anders gefragt: wenn ich monatlich 500 Euro Rate bezahle, ergibt das eine Jahreszahlung von 6000 Euro. Darf ich nun Jährlich 10k pönalfrei laut HIKrG zusätzlich Sondertilgen (also insgesamt mit den Monatsraten 16k)? Die "vorzeitige teilweis Rückzahlung" wäre ja genau eine Sondertilgung oder nicht? 

Noch eine Frage:
Unterliegt jeder Wohn/Bau Kredit dem HIKrG ? oder gibt es hier spezielle Ausnahmen im Bausparkassen-Bereich (konkret handelt es sich bei mir laut ESIS Blatt um einen "einmal ausnutzbaren Kredit im SInner des § 988 ABGB und nicht um ein Bauspardarlehen")

Danke!




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  •  someone123
13.7.2021  (#47)

zitat..
massiv50er schrieb:

Bei mir steht konkret im Schuldschein:
Die vorzeitige teilweise oder vollständige Rückzahlung des Kreditbetrags gilt als (Teil-) Kündigung des Kreditvertrags. [...]

Ich hake hier ein.
Auch ich habe gerade mit diesem Gesetz zu kämpfen (Thread https://www.energiesparhaus.at/forum-frage-zu-20-4-hypothekar-und-immobilienkreditgesetz/64452).
Auch meine Bank beharrt darauf, dass jede Teilrückzahlung (auch unter 10k) als Teilkündigung interpretiert wird und deshalb die Pönale für diesen Betrag fällig wird (§ 20 Abs. 4).
Ich habe die Arbeiterkammer (Vlbg.) um Rechtsauskunft gebeten. Diese hat mir mitgeteilt, dass grundsätzlich (nur wenn explizit anders vereinbart) keine pönalefreien Sondertilgungen bei hypothekarisch besicherten Krediten während der Fixzinsphase möglich sind.
Der Arbeiterkammer habe ich den Link aus dem OP (https://www.konsumentenfragen.at/konsumentenfragen/Finanzierung/Hypothekarkredit/Ruecktritt_und_vorzeitige_Rueckzahlung.html#) übermittelt. Die AK hat schließlich bei der BAK angefragt, auch dort wird die Rechtsauffassung der AK geteilt. Die Information auf der Seite des Sozialministeriums ist in deren Auffassung nicht korrekt (man sei "verblüfft").

Nachdem speeeedcat und LiConsult hier offensichtlich aber anderer Auffassung sind und ich  deren Meinung vertraue, habe ich ebenfalls noch eine Anfrage an das VKI gesendet, ebenfalls mit Verweis auf die Information des Sozialministeriums. Die Rückmeldung ist noch ausständig.

Kurz auch zu:

zitat..
speeeedcat schrieb:

So ist die Faktenlage.
Siehe auch:
https://www.wko.at/branchen/information-consulting/finanzdienstleister/artikel-kreditvermittlung.pdf
Ab Seite 31

Mir erschließt sich nicht, inwieweit hier in Kapitel 6.2 auf § 20 Abs. 4 HIKrG hinsichtlich Sondertilgungen eingegangen wird. Diese Quelle belegt für mich in keinster Weise die erwähnte "Faktenlage".


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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
13.7.2021  (#48)
Das wurde doch höchstgerichtlich entschieden?

du tilgst mtl 500 -> ergo 6k p.a und darfst aber egal was der Fixzinskredit bei dir sonst noch so sagt, immer die 10k SONDERtilgen. Die 6k sind ja keine SONDERtilgung sondern die normale Rate, die du ja vereinbart hast.

Ergo solltest du 16k im Jahr tilgen dürfen insgesamt ohne dass die einen müden Cent extra sehen. Punkt.


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  •  someone123
13.7.2021  (#49)

zitat..
Gemeinderat schrieb:

Das wurde doch höchstgerichtlich entschieden?

Im RIS finde ich kein entsprechendes Urteil.


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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
13.7.2021  (#50)
Bitte:

https://www.jusline.at/gesetz/vkrg/paragraf/16

1
  •  someone123
13.7.2021  (#51)
Du meinst: "(Anm.: Abs. 4 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 135/2015)"?
Hypothekarkredite fallen unter das HIKrG. Der analoge § 20 Abs. 4 ist dort in der aktuellen Fassung noch vorhanden.




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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
13.7.2021  (#52)
Ob die Klausel, die deine/eure Bank(en) der gültigen Rechtslage entsprechen, wird wohl nur ein Jurist evaluieren können. Diesbezüglich ist ja der VKI beauftragt.


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