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das kommt darauf an, - was du genau meinst. den einspruch kannst du selber schreiben oder von einem anwalt - anwaltshonorar ist verhandlungssache. diverse gutachterkosten musst du vorstrecken und kriegst du wenn du ganz recht kriegst (eigentlich stattgebung + neuen bescheid)- sonst anteilsmäßig oder gar nicht. dasselbe spiel mit den verfahrenskosten - und das kommt ganz darauf an, wie aufwendig das ist... |